Foto: Axel Heimken/dpa
Die EU möchte die Verbrennerfahrzeuge ab 2035 verbieten oder verbieten lassen – bei Neuzulassung. Wie die aktuelle Mobilität dabei hergestellt werden soll, ist vollkommen unklar....
The post EU-Verbrennerverbot für 2035: Ohne China geht nichts mehr! appeared first on NEOPresse - Unabhängige Nachrichten.
In Berlin treffen Minister aus 40 Staaten zusammen, um den nächsten Gipfel vorzubereiten. Doch die Zahlen sind schlecht und Experten zunehmend frustriert. Auch in Deutschland passiere viel zu wenig - mit einer Ausnahme.
Der verschwiegene Daniel Křetínský, einer der reichsten Europäer, übernimmt zwanzig Prozent an der kriselnden Sparte. Er will den Umstieg auf eine klimafreundliche Produktion unterstützen. Doch zunächst fallen viele Jobs weg.
Die Abgeordneten haben der umstrittenen Änderung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Und verschiedene Förderungen und Vereinfachungen sollen den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen.
Solaranlagen auf dem Dach oder Balkon - das soll für Mieter bald nicht mehr so kompliziert sein. Der Bundestag hat das sogenannte Solarpaket beschlossen. Was bedeutet das für Verbraucher?
Der Energieträger soll in Fabriken und Kraftwerken Erdgas, Kohle und Öl ersetzen. Doch in der Umsetzung von Projekten hapert es oft, weil Investoren zögern. Das hat Gründe.
Die EU hat ein Recht auf Reparatur beschlossen, allerdings nur für wenige Produkte. Warum kluge Hersteller nun mehr bieten sollten.
Firmen in der EU müssen bald nachweisen, dass für ihre Produkte keine Wälder gerodet wurden. Ein Start-up aus Berlin wertet dafür Satellitenbilder aus. Es unterstützt bereits die Deutsche Bahn - bei einem anderen Umweltproblem.
Der Verkehrssektor reißt die Klimaziele. Das Umweltbundesamt hat untersucht, was es bewirken würde, jetzt den Klimaschutz voranzutreiben - und was geschieht, wenn man bis zur nächsten Legislatur wartet.
Neun von 10 Einbrüchen erfolgen, wenn die Bewohner eines Hauses nicht da sind. Vor allem wenn Sie länger abwesend sind, zum Beispiel wenn Sie in...
The post Rechtzeitig vorbereiten: Einbruchssicherheit! appeared first on NEOPresse - Unabhängige Nachrichten.
Am heutigen Freitag, den 12. April 2024, hat der Deutsche Bundestag für den Entwurf der Bundesregierung zum „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) gestimmt. In der namentlichen Abstimmung erzielte der Entwurf 374 Ja-Stimmen, 251 Nein-Stimmen und elf Enthaltungen.
Der Beitrag „Selbstbestimmungsgesetz“ ist Katastrophe für Jugendliche erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Ausgerechnet ein Ex-SPD-Minister zerlegt Thomas Haldenwang und seine Behörde – und weist ihr nach, irreführend mit Begriffen zu jonglieren. Sein Urteil: Der Dienst ist "zu einer regelrechten Desinformationsbehörde geworden".
Der Beitrag Upps – Verfassungsschutz bei Desinformation ertappt erschien zuerst auf reitschuster.de.
Es ist ein wegweisendes Urteil: Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz verletze eine Gruppe Seniorinnen in ihren Menschenrechten, urteilen die Richter. Die Klage von Jugendlichen gegen 32 europäische Staaten weisen sie hingegen ab.
In der türkischen Metropole bricht ein Feuer im unteren Bereich eines 16-stöckigen Hochhauses aus, der als Nachtclub genutzt wurde. Die Brandursache ist noch unklar, es gibt erste Festnahmen.
Wenn ein Staat aber das Wohlergehen seiner Bürger von deren Unterwerfung abhängig macht, dann ist er alles andere als stark. Dann ist er autoritär und anmaßend. Dann nähert er sich der Diktatur. Gastbeitrag von Frank Steinkron
Der Beitrag Schutzhaft für den mündigen Bürger? erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
In Deutschland sanken die Emissionen 2023 so stark wie seit 1990 nicht mehr, das Klimaziel 2030 wird erreicht. Das hat viel mit der kriselnden Wirtschaft zu tun und es verdeckt ein Problem: Beim Verkehr tut sich so gut wie nichts.
Dieser Beitrag von Daniel Mattisek erschien zuerst auf AUF1.INFO
Deutsche Gerichte mutieren zunehmend zu Erfüllungsgehilfen der globalistischen Migrations-Lobby, die die Destabilisierung des Nationalstaats mit allen Mitteln verwirklichen wollen – und im Namen eines pervertierten Hilfs- und Solidaritäts-Verständnisses den Geist des deutschen Asylrechts (und damit auch des Grundgesetzes) mit Füßen treten. Dies zeigen jüngste Urteile wieder einmal überdeutlich.
Von der Bundesregierung aktiv gefördert, wird Deutschland derzeit von einer Migrationswelle überrollt, die diejenige von 2015 weit in den Schatten stellt. Mit gravierenden Folgen: Die Kommunen brechen unter der Last zusammen, Wohnraum und Geld sind schon lange nicht mehr vorhanden. Innenministerin Nancy Faeser, die die Hauptverantwortliche für diesen Wahnsinn ist, lässt die, die ihn vor Ort ausbaden müssen, eiskalt im Stich.
Zentraler Hebel für die irreguläre und unregulierte Zuwanderung ist das Asylrecht, dessen ursprüngliche Bedeutung mittlerweile völlig missachtet und mit Füßen getreten wird. Denn längst wird der Aspekt der „Verfolgung“, also der angeblichen Bedrohung für Leib und Leben der Schutzsuchenden, überhaupt nicht mehr überprüft (von der eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehenen politischen Verfolgung gar nicht zu reden).
Da die meisten, die einwandern, ihre Ausweisdokumente fast immer angeblich auf der Flucht verloren haben, ihre Handys und Smartphones interessanterweise aber so gut wie nie, ist es für die deutschen Behörden umso wichtiger, die Selbstauskünfte, die die Antragsteller auf Nachfrage erteilen, anhand der Handyinhalte zu überprüfen, um die Rechtmäßigkeit beurteilen zu können.
Doch nicht einmal diese an sich selbstverständliche Behelfsmethode zur Identitäts-Feststellung ist künftig noch erlaubt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer Entscheidung von vergangener Woche nunmehr abschließend und endgültig geurteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Asyl-Antragstellern ohne Pässe nicht mehr grundsätzlich berechtigt ist, deren Mobiltelefone auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Identität zu ziehen.
Solange zumindest die Möglichkeit bestehen könnte, dass auch andere Ausweisdokumente oder Heiratsurkunden vorlegbar sind, ist diese Ermittlungsmethode in jedem Fall verboten, befand der Erste Senat. Also künftig praktisch immer – da sich entsprechende „Ersatz-Dokumente“ leicht „nachbestellen“, fälschen und dann nachreichen lassen.
Damit wurde ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juni 2021 bestätigt. In beiden Fällen hatte eine Afghanin geklagt, die 2019 nach Deutschland gekommen war. Um ihren in Berlin gestellten Asylantrag prüfen zu können, hatte das BAMF angeordnet, dass sie ihr Mobiltelefon und dessen Zugangsdaten herausgeben müsse. Deren Auswertung führte dazu, dass der Asylantrag im August 2019 abgelehnt wurde. Im Mai 2020 reichte sie Klage ein.
Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil, mit dem die Untersuchung der Handydaten als unzulässig verworfen wurde, damit, dass auch andere Ausweismittel zur Identifizierung vorgelegen hätten. „Im Fall der Klägerin standen nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts mildere und damit vom Bundesamt vorrangig heranzuziehende Mittel zur Gewinnung weiterer Indizien zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zur Verfügung“, hieß es wörtlich. Das Handy sage auch nicht, ob jemand afghanischer Staatsangehörigkeit sei, so die Richter in fast schon zynischer Verhöhnung des behördlichen Aufklärungsinteresses.
Unter „milderen Mitteln” versteht das Gericht etwa das afghanische Ausweisdokument „Tazkira”, das jedoch keine biometrischen Merkmale enthält. Die behördliche Aufforderung an die Klägerin, die Zugangsdaten ihres Handys zu dessen Auswertung mitzuteilen, habe sich jedenfalls „als unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“ erwiesen.
Das Urteil offenbart die ganze Weltfremdheit der deutschen Justiz. Die Realität der Asylzuwanderung ist dem Gericht offenbar unbekannt – oder es weiß um die rechtsfreien Zustände an den Grenzen Faeser-Deutschlands und sabotiert die letzten Handlungsmöglichkeiten des Staates vorsätzlich. Jeder weiß, dass die Massenmigration von einer hochprofessionellen kriminellen Industrie aus Menschenhändlern betrieben wird, zu deren Repertoire auch Fälschungen gehören. Viele der tatsächlichen oder vermeintlichen Heimatländer der Zuwanderer haben keine funktionierende Verwaltung, bei der man zuverlässige Informationen einholen könnte, und sind völlig korrupt.
Die „milderen Mittel”, die das Urteil zur Prüfung von Asylanträgen einfordert, sind also meist äußerst fragwürdig, weil die Echtheit der entsprechenden Dokumente kaum nachzuweisen ist. Zudem blendet das Gericht völlig aus, dass die Auswertung der Handy-Daten offensichtlich ergab, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Asyl hatte, ihre Angaben also falsch waren. Stattdessen nimmt es den Behörden nun die letzte Möglichkeit, dem allgegenwärtigen Asyl-Missbrauch noch irgendetwas entgegenzusetzen. Ihnen bleiben jetzt nur noch mehr oder weniger dubiose Dokumente, um zu beurteilen, ob jemand asylberechtigt ist.
Das bloße Durchwinken der Anträge wird damit noch schlimmere Ausmaße annehmen. Die Schlepper-Industrie wird das Urteil mit großer Freude aufgenommen haben: Die Migranten- und Asyl-Lobbyisten dürften aus dem Feiern nicht mehr herauskommen. Vielleicht stößt Nancy Faeser ja mit ihnen gemeinsam auf den Urteilsspruch an.
Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“
Wie es so um die Seriösität des Tagespiegel steht, belegt bereits dieser Absatz:
Demnach sollen am Morgen etwas 50 schwerbewaffnete philippinische Polizisten in das „Tablas Seaview Resort” eingedrungen sein und Janich festgenommen haben. Schließlich sei der Verschwörungsideologe von den Einsatzkräften in die philippinische Hauptstadt Manila gebracht worden sein, wie ein Insider auf dem Rechtspopulisten-Netzwerk „Gettr” berichtet.
Stimmt zwar alles, nur: Seit wann, zur Hölle, bezieht der ach so seriöse Tagesspiegel seine Informationen vom einem nebulösen „Insider“, der sich ausschließlich und anonym auf dem „Rechtspopulisten-Netzwerk“ GETTR äußert, hm?
Nun wissen wir: Dem Tagesspiegel kannste alles erzählen. Wenn es in seine Geschichte passt, wird’s veröffentlicht.
Nach Tagesspiegel-Informationen ist Janich aber seit Beginn des Jahres in den intensiven Fokus des deutschen Verfassungsschutzes geraten, bei der Staatsanwaltschaft München laufen parallel dazu zwei Ermittlungsverfahren gegen den 53-Jährigen.
So, so, der Verfassungsschutz soll OJ erst seit Beginn des Jahres im Fokus haben … Mist, jetzt hab ich aus Versehen auf die Tastatur gespukt, weil ich so lachen musste! Rest stimmt. Sogar das Alter. Der Tagesspiegel mausert sich.
Aber gut, genug geschmunzelt, kommen wir zum wirklich Wichtigen:
Inwiefern die Festnahme auf den Philippinen auf Druck deutscher Behörden erfolgte, ist zunächst unklar, da nach Tagesspiegel-Informationen auch auf den Philippinen unter anderem wegen Steuerhinterziehung gegen Janich ermittelt wird.
Insbesondere ein ehemaliger Bekannter Janichs, der sich mittlerweile von ihm losgesagt hat, soll die Ermittlungen sowohl auf den Philippinen als auch in Deutschland vorangetrieben haben. Außerdem soll Janich illegal eine Waffe besessen haben, was die Präsenz von schwerbewaffneten Polizisten bei der Festnahme des Rechtspopulisten erklären würde.
Falls sich hier ein paar Mainstream-Leser verirrt haben: Ich will ehrlich zu Euch sein. Ja, ja, doch, doch, ich bin da halt anders als die Aktivisten der Massenmedien. Als ich von der angeblichen Steuerhinterziehung und dem angeblichem Waffenbesitz gelesen habe, dachte ich erst einmal: „Uff! Das kann jetzt nicht OJs Ernst sein?! Der hat uns doch erzählt, auf den Philippinen läge nix gegen ihn vor! Die Vorwürfe würden ausschließlich aus Deutschland stammen!“
Ich las nochmal drüber, las von einem „ehemaligen Bekannten“ Janichs, der sich „mittlerweile von ihm losgesagt hat“. Das kam mir selbst hier auf Mallorca spanisch vor. Da könnte man genauso gut eine verletzte Frau fragen, ob ihr Ex-Mann ein feiner Kerl war.
Aber gut, vielleicht, ist da auch doch etwas dran, wer weiß das schon. Ich fragte also in OJs Umfeld nach. Dort hieß es: „Waffenbesitz? Steuerhinterziehung? Gähn. Das verbreitet der Ex von OJs Verlobter, der mutmaßliche Vergewaltiger (1984 berichtete), bereits seit Monaten. Ist nix dran. Der Kerl hat alle möglichen Zeitungen angeschrieben und der Tagesspiegel war halt so blöd auf ihn reinzufallen.“
Der Witz dabei: Der Tagesspiegel ist doch ein großer Fan von dem Insider, der sich auf dem „Rechtspopulisten-Netzwerk“ GETTR äußerte. Dem lasen sie doch, wie man so sagt, jedes Wort von den Lippen ab. Hat der etwas davon erzählt, dass die Polizei nach einer Waffe suchte, gar eine sichergestellt hätte? Ich antworte selbst, geht schneller: Nö! Hätte sie aber machen müssen, wenn illegaler Waffenbesitz einer der Vorwürfe der philippinischen Behörden sein soll, nicht wahr?
Und die Sache mit der Steuerhinterziehung? Da kann ich mich nur auf OJ verlassen. Er hat mir bestätigt, dass da nichts dran sei. Ich hoffe für uns beide, dass dem so ist. Alles andere wäre ziemlich peinlich, wenn man bedenkt, wie arg weit ich mich in diesem Artikel aus dem Fenster gelehnt habe.
Deshalb gibt es die Profi-Powerstation von EcoFlow, mit Solarpanel. Dummerweise können sich diese Powerstation nur Menschen leisten, denen das Geld locker sitzt, sie kostet 4999 Euro. Die gute Nachricht: Es gibt einen Haufen günstigere Modelle: Für 3999 Euro oder 3199 Euro oder 1799 Euro oder 1449 Euro oder 649 Euro oder 349 Euro.
Wie immer europaweit versandkostenfrei zu bestellen, einfach auf diesen Link klicken!
Quelle: „Wer braucht Feminismus?“ auf Facebook
Stuttgart – Die Koffer waren schon gepackt. Mit ihren Kindern wollte Rumeysa G. (32) aus Stuttgart in die Niederlande ziehen, ein neues Leben beginnen.
Nur einmal noch sollte es eine letzte Aussprache mit ihrem Ehemann Ismail (36) geben, von dem sie sich getrennt hatte. Doch die endete tödlich!
Ein Freund des mutmaßlichen Killers zu BILD: „Er rief mich an, sagte, dass er es getan hat. Er sagte: ‚Ich habe sie in die Stirn geschossen.‘“
Nach der Tat sei er mit dem Taxi für 1800 Euro nach Bosnien gefahren, von dort weiter in die Türkei.
BILD | 13. Juli 2022
Am letzten Montag wurde im Parkhaus von Daimler in Stuttgart eine tote Frau gefunden. Es war die Leiche von Rumeysa G. Die Seitenscheibe des schwarzen Golfs war zersplittert. Ismail G. hatte seiner Frau direkt in die Stirn geschossen. Das war keine Kurzschlusshandlung, es war – mutmaßlich – ein kaltblütiger Mord, Rumeysa war bereits sechs Monate zuvor aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Immerhin ist den beiden Kindern nichts passiert. Rumeysa hatte Lina (8) und Mina (2) zu ihren Schwiegereltern gebracht, um allein mit ihrem Mann zu sprechen. Sie werden nun als Waisen aufwachsen müssen.
Sieht doch eigentlich ganz nett aus, dieser Ismail G. Und nach außen scheint Familie G. eine moderne gewesen zu sein. Rumeysa brauchte kein Kopftuch zu tragen und ihre Mädchen trugen westliche Namen. So etwas habe ich in all den Jahren, in denen ich mich mit solchen Fällen beschäftige, überhaupt noch nicht erlebt.
Doch der Schein war trügerisch. Bekannte des Opfers sagten der BILD, die Ehe sei ein Albtraum gewesen. Ismail G. war wohl ein Kontrollfreak, der seiner Frau keinerlei Freiheiten ließ.
Die Trennung wurde dann zu einem noch schlimmeren Albtraum. Ismail G. verfolgte seine Frau, lauerte immer wieder im Auto vor ihrer Haustür. „Ich habe Angst, dass er mich umbringt!“, soll Rumeysa gesagt haben.
Womit wir wieder bei, wir brauchen endlich eine Schutzhaft, wären. In meinem Artikel über den Doppelmord in Elmshorn am letzten Samstag bin ich auf das Thema näher eingegangen:
Wäre Rumeysa eine Leserin dieses Magazins gewesen, würde sie wohlmöglich noch leben. Keine Ahnung, wie oft ich an dieser Stelle vor „nur noch einmal mit ihm reden“ gewarnt habe. Sicher, mit einem normalen Mann wäre so ein letztes Gespräch möglich und auch anständiger, als sich einfach so zu verpissen, nachdem man ein paar Jahre lang Tisch und Bett geteilt hat. Nur: Leute wie Ismail G. sind heutzutage keine normalen Männer mehr. Ihr Frauenbild – und vieles mehr – ist aus der Zeit gefallen. Diese Art Männer betrachten Frauen als ihr Eigentum. Und was einem – vermeintlich – gehört, hat natürlich nicht das Recht, eine Beziehung zu beenden.
Es geht diesen Männern auch nicht wirklich um ein letztes Gespräch. Es geht ihnen ausschließlich darum, „ihre“ Frauen zu überreden, sich doch nicht zu trennen. Klappt das nicht, tja, dann gibt es halt einen Kopfschuss.
Zum hundertsten Mal, Mädels: Diese Männer haben eine mittelalterliche Definition von Stolz und in der ist kein Platz für eine Ablehnung. Wenn Ihr also unbedingt meint, noch einmal mit ihm reden zu müssen, so kommt nicht allein und trefft Euch an einem öffentlichen Platz, am besten direkt vor einer Polizeiwache. Ein Parkhaus, wie in diesem Fall, ist der denkbar ungünstigste Ort für ein letztes Gespräch.
Zum Abschluss hätt ich da noch eine Frage: Wie viele sogenannte „Ehrenmorde“ muss es eigentlich noch geben, bis die Menschen verstehen, dass es Kulturen gibt, die hinten und vorn nicht zueinander passen?
Fotos: Privat
810 Kilometer brauchte Huissen M. um von seinem Wohnort Tuttlingen mit dem Auto zum späteren Tatort nach Elmshorn zu fahren. Etwa zehn Stunden also, in denen er sich hätte überlegen können, ob es wirklich eine gute Idee ist (nach Angaben der Polizei), zwei Menschen zu ermorden und damit auch das eigene Leben wegzuschmeißen. Huissen M. hat diese lange Zeit nicht genutzt.
Lasst uns versuchen, das Wieso, das Weshalb und das Warum zu klären.
Huissen M. kommt aus Eritrea, ein Staat im nordöstlichen Afrika, in dem die Hälfte der Bevölkerung aus Moslems besteht. So wie auch Huissen M., der seit fünf Jahren als Asylbewerber in Deutschland lebt, zuletzt in dem Städtchen Tuttlingen, das liegt in Baden-Württemberg. Ob er außerhalb des Bettes gearbeitet hat, das Männlein ist fünffacher Vater, wissen wir noch nicht.
Die ebenfalls muslimischen Opfer Yusra B. (19) und Zahra H. (23, siehe Foto oben rechts) kommen ebenfalls aus Eritrea. Sie lebten seit November in einer gemeinsamen Wohnung in Elmshorn (Schleswig-Holstein) und hatten viel vor, wie BILD schreibt. Nach ihrem Deutsch-Sprachkurs wollten sie ein Studium beginnen.
Sollte das stimmen, können wir davon ausgehen, dass die beiden Mädels, trotz ihrer Kopftücher, nicht mehr so ganz im Mittelalter lebten. Vom Leben mehr erwarteten, als viele ihrer muslimischen Glaubensschwestern.
In den Massenmedien ist zu lesen, das Motiv wäre unklar. Das ist natürlich Quatsch. Das Motiv ist bei Tätern dieser Art stets das gleiche: Ablehnung.
Abgelehnt zu werden, damit kommen diese Jungs einfach nicht klar. Sicher, zum Mord kommt es dabei noch verhältnismäßig selten, aber stresslos verlaufen diese Ablehnungen so gut wie nie.
Laut BILD war Huissen M. mit Zahra H. († 23) „Seit längerem befreundet und hatte sie oft in Elmshorn besucht“. Fehler Nummer eins. Einfach nur so mit einer jungen, hübschen Frau – ohne Hintergedanken – befreundet zu sein, sowas kommt in besagter Kultur kaum vor.
Und so wars auch diesmal nicht: Huissen M. wollte mehr als Freundschaft, Zahra H. nicht. Das war ihr Todesurteil.
Der Begriff „Schutzhaft“ hat in Deutschland keinen guten Ruf, weil geschichtlich Ahnungslose so tun, als wäre er in der Zeit des Nationalsozialismus erfunden worden (dasselbe gilt übrigens für den Begriff „Lügenpresse“, aber das nur nebenbei), was Nonsens ist. Es gab bereits im Königreich Preußen eine Schutzhaft.
Es ist ja im Grunde auch völlig egal, wie wir es nennen, ob „Vorbeugehaft“, „Schutzgewahrsam” oder wie auch immer, Fakt ist: Bei Huissen M. wäre eine Schutzhaft mehr als angebracht gewesen. Er soll Zahra H. monatelang gestalkt haben, drohte ihr per Whatsapp: „Ich bringe dich um!“
Soaad Ibrahim (38), eine Freundin der Mädels, sagte der BILD: „Vor einigen Wochen stand er nachts vor der Tür der Frauen, verlangte, hereingelassen zu werden und bedrohte beide.“
Daraufhin macht Zahra H. alles richtig und zeigte ihren Stalker an. Es folgte eine sogenannte “Gefährderansprache”. Da heißt es dann in etwa: „Lassen Sie die Frau in Ruhe, wir haben Sie im Auge!“
Wie unheimlich beeindruckt Huissen M. von dieser Ansprache war, wissen wir heute.
Der Polizei ist kein Vorwurf zu machen. Es ist die Politik, die sich nicht zu einer Schutzhaft durchringen kann.
Wisst Ihr, wie es in einem funktionieren Staat laufen sollte? So: Ein Asylbewerber, der in dem Land, das ihn durchpampert, eine Frau, oder wem auch immer, mit dem Tode bedroht oder eine andere schwere Straftat ankündigt oder ausführt, kommt in Schutzhaft und bekommt ein paar Tage später ein One-Way-Ticket in sein Scheißlochland!
Wem das zu hart erscheint, sollte sich bewusst machen: Zwei Menschen würden heute noch leben, gäbe es bei uns eine Schutzhaft.
Am letzten Sonnabend, es war der 11. Juli 2022, brach Huissen M. in der Wohnung der Mädels im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses ein.
BILD | 12. Juli 2022
Über den Tattag berichtet Freundin Soaad: „Ich schrieb Zahra um 12.40 Uhr, dass ich auf die beiden warte. Wir waren wegen des Opferfestes zum Grillen verabredet.“
Später erfuhr sie: Ein Cousin hatte Yusra gegen 12.15 Uhr am Telefon, hörte Schreie im Hintergrund. Dann brach die Verbindung ab.
Huissen M. erstach Yusra B. und Zahra H. mit zahlreichen Messerstichen. Staatsanwalt Carsten Ohlrogge: „Ein Richter erließ Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen.“
*Diesen Quatsch mit dem „Mutmaßlich“ schreiben wir ausschließlich aus juristischen Gründen.
Foto: Privat
Plötzlich stand die Polizei vor der Tür. Der Blick meiner Frau sagte: „Was hast du denn nun schon wieder angestellt, hm?“
Ja, keine Ahnung! Wer sich in der Damenwelt auch nur ein bisschen auskennt, der weiß: Frauen mögen keine Autoritäten vor ihrer Haustür. Weder Gerichtsvollzieher, noch Polizeibeamte.
Ja, ja, wer mag die schon vor seiner Tür haben, schon klar, aber Frauen haben eine besonderer Abneigung gegen solche Leute, das ist nun mal so und hängt mit ihrem Sicherheitsgen zusammen, das ihnen Gott, oder wer auch immer, eingepflanzt hat, damals, als die Menschheit erschaffen wurde.
„Sind Sie Frau Flesch“, fragte der Polizist.
Ups. Die wollen ja gar nicht zu mir! Und klar, musste ich erst einmal ein bisschen grinsen, ziemlich breit sogar. Schließlich war ich mir sicher, die Jungs kamen meinetwegen.
Meine Frau hat in ihrem Leben noch nie etwas ausgefressen, könnte mir vorstellen, dass es bei ihr noch nicht einmal zu einem Strafzettel reichte, gibt ja so rechtschaffene Leute.
Und es war auch diesmal keine große Sache. Keine Anzeige oder so. Meine Frau sollte nur eine Aussage machen. Und das kam so: Irgendein Linksfaschist mit zu viel Zeit, hat mich vor einigen Jahren bei PayPal angeschwärzt. Keine Ahnung, mit was genau, wahrscheinlich sowas wie „verbreitet rechte Hetze“. Was Nonsens ist, wer wüsste das besser als ich, aber um die Wahrheit geht es ja schon lange nicht mehr.
Ergebnis: Der Online-Bezahldienst ohne Eier kündigte mir. Seinerzeit hatte ich noch einen Unterstützungsaufruf auf meinem Portal 1984 – Das Magazin stehen und die paar Leute, denen meine Arbeit etwas Monetäres wert war, zahlten am liebsten über PayPal. Und das ging ja nun nicht mehr. Oder vielleicht doch?
Wie wäre es denn, wenn ich einfach das Konto meiner Frau angeben würde? Gesagt getan. Doch ich erwähnte sie ja schon, diese Linksfaschisten mit zu viel Zeit, was übrigens daran liegt, dass diese Leute meist keinen Partner haben und Onanie immer so schnell vorbeigeht. Kurz: Auch das Konto meiner Frau wurde nach ein paar Wochen gekündigt.
Aber eine kurze Weile stand es halt unter jedem Artikel, der bei 1984 herauskam. Auch unter einem, dessen Autorenzeile „Redaktion“ lautete. Wir hatten viele Autoren damals, mindestens 700. Könnten aber auch 70 gewesen sein. Oder sieben. Ich kann heute also beim besten Willen nicht mehr sagen, wer besagten Artikel schrieb. Nein, wirklich nicht, Herr Richter, selbst, wenn ich wollte. Es sind etwa 1000 Artikel erschienen, damals, einige waren gut, im Sinne von erinnerungswert, aber es war eben auch eine Menge Dutzendware dabei, die man schnell wieder vergisst.
Einige werden es bereits erraten haben, der Artikel drehte sich um Helge Lindh, der Wuppertaler Lichtgestalt von der SPD, ein, wie Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel meint, „wild gewordener Hinterbänkler, der Bürger mit den Mitteln des Strafrechts einzuschüchtern versucht“.
Andere meinen, er wäre „Kermit der Frosch in menschlicher Gestalt“, ein „peinliches Würstchen“, dessen „Gehirn geschmolzen“ sei, der „Sprung vom Tier zum Mensch“ (was ich bestreiten würde, aber das nur nebenbei) oder halt einfach nur eine „Verhaltensstörung beim Herantreten ans Rednerpult“.
Und wer jetzt glaubt, ich würde mich gerade schon wieder in die Scheiße reiten, und morgen schon würde die Polizei abermals vor der Tür stehen, irrt.
Es ist zwar richtig, dass der „wild gewordener Hinterbänkler, der Bürger mit den Mitteln des Strafrechts einzuschüchtern versucht“, all die Bezeichnungen, die ich oben in Tüttelchen geschrieben habe, zur Anzeige gebracht hat, richtig ist aber auch, dass er in all diesen Fällen verloren hat. Laut Anwalt Steinhöfel hat Lindh insgesamt 55 Kommentare beim Staatsschutz angezeigt. Politiker müssen mehr aushalten, als wir Normalbürger, das weiß eigentlich jeder, außer Helge. Wobei, wahrscheinlich weiß er es, und es ist ihm scheißegal, dass er die Steuerzahler mit seinen Befindlichkeiten belastet, die ja am Ende für die seine Anzeigen die Zeche zahlen müssen.
Aber Obacht, liebe Leser: Obige Bezeichnungen brauchen stets einen sogenannten „Sachzusammenhang“. Lindh einfach so aus der Hüfte ein „peinliches Würstchen“ zu nennen, kann immer noch zu einer Beledigungsanzeige führen.
Bereits am nächsten Tag musste meine Frau ihre Aussage machen. Weil auf irgendeiner Polizeiwache in Nordrhein-Westfalen respektive, das, was von Nordrhein-Westfalen übrig blieb, so richtige Profiler sitzen, die man sonst nur aus US-amerikanischen Kriminalserien kennt. Das sind so Leute, gegen die Sherlock Holmes ein Scheißdreck war. Na, wie auch immer, diese Jungs zählten eins und eins zusammen, was drei ergab, aber egal war, und ihnen unmissverständlich zu verstehen gab: Wenn im Spendenknopf unter dem Artikel der Name meiner Frau steht, dann m u s s sie ihn auch geschrieben haben! Ist doch völlig logisch!
In einer Art Großraumbüro musste sie ihre Aussage machen. Als der Artikel vorgelesen wurde – warum er vorgelesen wurde? Ja, was weiß denn ich? – verstummten all die Anwesenden und lauschten, was denn da gemeingefährliches geschrieben wurde. Es ging um Helge und seinen Lieblingsfetisch, die „Religion des Friedens“. Helge soll dabei, so erzählte es mir meine Frau, jetzt nicht sooo gut weggekommen sein. Was ihr in dem Moment ziemlich unangenehm war, auch und gerade, weil die neugierigen Mithörer dachten, sie hätte die Zeilen geschrieben. Und dann erst diese Vorwürfe, „Beleidigung“, „Hassrede“, „Volksverhetzung“, die ganze Palette.
Nach voriger Absprache mit unserem Anwalt Markus Roscher sollte sie nur sagen, was ja auch der Wahrheit entsprach: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt auch nur eine einzige Zeile für 1984 – Das Magazin geschrieben.“
Sie wurde dann noch gefragt, ob sie denn wisse, wer den Artikel geschrieben hat. Wusste sie natürlich nicht. Wie auch? Wenn selbst ich es nicht mehr weiß?
Wie auch immer, es war eine unangenehme Situation für meine Frau, was mir ausgesprochen leid tut.
Ach, das hätte ich beinahe vergessen: Meiner Frau wurde nicht nur ihr PayPal-Konto gekündigt, sie verlor auch ihr deutsches Bankkonto. „Sippenhaft“ nannte man sowas in Zeiten des Faschismus. Schließlich hat meine Frau, wie gesagt, mit meiner Arbeit überhaupt nichts zu tun. Ja mehr noch, sie hat sich in all den Jahren nicht einmal politisch geäußert. Deshalb können wir Maßnahmen wie diese auch in Zeiten des neuen Faschismus getrost unter „Sippenhaft“ abbuchen.
Aber all den Linksfaschisten mit zu viel Zeit da draußen sei gesagt: Ihr könnte Euch in Eurem vom Steuerzahler finanzierten Miefbuden auf den Kopf stellen, Ihr bekommt uns nicht klein. Da müsstet Ihr schon früher aufstehen, was Euch nicht gelingen wird, da wir gar nicht erst ins Bett gehen.
Ich bin einer von diesen Männern, die ziemlich ungemütlich werden können, wenn da einer jemanden aus meiner Familie angreift. Und noch vor ein paar Jahren hätte ich mit ziemlicher Sicherheit irgendwelche Rachegelüste gegen Helge empfunden. Heute hege ich überhaupt keinen Groll mehr gegen den guten „Mann“. Gleich aus mehreren Gründen. Erst einmal weiß ich ja noch gar nicht, ob es Helge selbst war, der mich anzeigte, in Deutschland leben ja traditionell ziemlich viele Blockwarte (Nachtrag: Es war seine Anwältin, also ja, er, wie ich eben von Markus Roscher erfuhr).
Und seitdem ich alles Linke abgelegt habe, suche ich die Schuld erst einmal bei mir selbst. Es war einfach eine saudumme Idee, meine Frau in meine Arbeit hineinzuziehen, indem ich ihr Konto angab.
Dazu kommt: Ich bin mit dem Alter mitfühlender geworden. Ich mein, schaut ihn euch an, hört ihm zu, der Mann ist doch nun wirklich genug gestraft. Ich kann inzwischen noch nicht mal mehr über ihn lachen. Was irgendwie auch ein bisschen schade ist, schließlich hatte ich viel Spaß mit ihm, aber es ist, wie’s ist.
Lindh hat die Leser und Kommentatoren der „Achse des Guten“ im Bundestag als „dumm“ und „böse“ beschimpft und gibt sich dann indigniert, wenn er Gegenwind bekommt.
Der narzisstische Hinterbänkler muss mit seinen Angriffen auf unschuldige Bürger und die Meinungsfreiheit Schiffbruch erleiden. Darum verteidigen wir Frau S., gegen die ein Strafbefehl in Höhe von 600 Euro verhängt wurde. Sie muss freigesprochen werden. Hier geht es um grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Der angeblich strafbare Kommentar über Helge Lindh lautet:
„Guten Morgen Herr Broder, Kermit, der Frosch in menschlicher Gestalt!!! Das war zuviel satirische Vorstellung. Ich habe mir die Links angesehen. Jetzt brauche ich eigentlich was. So eine A…..geige! Vertreter eines untergegangenes SPD- Wahlvolkes. also… Wenn wir nicht seiner Meinung sind, ist das keine Demokratie!! Habitus eines 12jährigen. Dem würde ich dringend tiefenpsychologische Tanz- und Ausdruckstherapie verschreiben. Warum? Um körperlichen und geistigen Nachholbedarf zu initiieren. Dringend. Aber – dann kommen wir nicht mehr in den Vorführgenuss dieser ‚lustigen‘ Person. LG.“
Das soll strafbar sein?
Aus Achse des Guten | Warum Helge Lindh die Meinungsfreiheit hasst | 20. Juni 2022
Strafanzeigen müssen sich lohnen.
Man darf „Kermit der Frosch in menschlicher Gestalt“ über Helge Lindh (SPD) sagen, der insgesamt 55 Kommentare beim Staatsschutz angezeigt hat.
Insoweit zumindest lag das AG Oldenburg gestern richtig. Andere Staatsanwaltschaften (zum Beispiel Mannheim), die, anders als die „Zentralstelle für Hasskriminalität“ in Göttingen, sorgfältig arbeiten, haben wegen Sachbezugs eingestellt: „Gehirn ist geschmolzen“, „Verhaltensstörung beim Herantreten ans Rednerpult“, „Sprung vom Tier zum Mensch“, „peinliches Würstchen“.
Lindh ist ein wild gewordener Hinterbänkler, der Bürger mit den Mitteln des Strafrechts einzuschüchtern versucht.Details dazu, wie es beim AG Oldenburg, wo die Staatsanwältin nicht einmal die Akte kannte, ausging, heute nachmittag auf der „Achse des Guten“.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf Facebook
Fotos: Helge Lindh | Facebook