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„Datenschutz” wichtiger als Identitäts-Feststellung illegaler Migranten

24. Februar 2023 um 12:00

Dieser Beitrag von Daniel Mattisek erschien zuerst auf AUF1.INFO

Deutsche Gerichte mutieren zunehmend zu Erfüllungsgehilfen der globalistischen Migrations-Lobby, die die Destabilisierung des Nationalstaats mit allen Mitteln verwirklichen wollen – und im Namen eines pervertierten Hilfs- und Solidaritäts-Verständnisses den Geist des deutschen Asylrechts (und damit auch des Grundgesetzes) mit Füßen treten. Dies zeigen jüngste Urteile wieder einmal überdeutlich.

Von der Bundesregierung aktiv gefördert, wird Deutschland derzeit von einer Migrationswelle überrollt, die diejenige von 2015 weit in den Schatten stellt. Mit gravierenden Folgen: Die Kommunen brechen unter der Last zusammen, Wohnraum und Geld sind schon lange nicht mehr vorhanden. Innenministerin Nancy Faeser, die die Hauptverantwortliche für diesen Wahnsinn ist, lässt die, die ihn vor Ort ausbaden müssen, eiskalt im Stich.

Asylrecht wird mit Füßen getreten

Zentraler Hebel für die irreguläre und unregulierte Zuwanderung ist das Asylrecht, dessen ursprüngliche Bedeutung mittlerweile völlig missachtet und mit Füßen getreten wird. Denn längst wird der Aspekt der „Verfolgung“, also der angeblichen Bedrohung für Leib und Leben der Schutzsuchenden, überhaupt nicht mehr überprüft (von der eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehenen politischen Verfolgung gar nicht zu reden).

Da die meisten, die einwandern, ihre Ausweisdokumente fast immer angeblich auf der Flucht verloren haben, ihre Handys und Smartphones interessanterweise aber so gut wie nie, ist es für die deutschen Behörden umso wichtiger, die Selbstauskünfte, die die Antragsteller auf Nachfrage erteilen, anhand der Handyinhalte zu überprüfen, um die Rechtmäßigkeit beurteilen zu können.

Mobiltelefone sind tabu

Doch nicht einmal diese an sich selbstverständliche Behelfsmethode zur Identitäts-Feststellung ist künftig noch erlaubt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer Entscheidung von vergangener Woche nunmehr abschließend und endgültig geurteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Asyl-Antragstellern ohne Pässe nicht mehr grundsätzlich berechtigt ist, deren Mobiltelefone auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Identität zu ziehen.

Solange zumindest die Möglichkeit bestehen könnte, dass auch andere Ausweisdokumente oder Heiratsurkunden vorlegbar sind, ist diese Ermittlungsmethode in jedem Fall verboten, befand der Erste Senat. Also künftig praktisch immer – da sich entsprechende „Ersatz-Dokumente“ leicht „nachbestellen“, fälschen und dann nachreichen lassen.

Afghanin hatte geklagt

Damit wurde ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juni 2021 bestätigt. In beiden Fällen hatte eine Afghanin geklagt, die 2019 nach Deutschland gekommen war. Um ihren in Berlin gestellten Asylantrag prüfen zu können, hatte das BAMF angeordnet, dass sie ihr Mobiltelefon und dessen Zugangsdaten herausgeben müsse. Deren Auswertung führte dazu, dass der Asylantrag im August 2019 abgelehnt wurde. Im Mai 2020 reichte sie Klage ein.

Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil, mit dem die Untersuchung der Handydaten als unzulässig verworfen wurde, damit, dass auch andere Ausweismittel zur Identifizierung vorgelegen hätten. „Im Fall der Klägerin standen nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts mildere und damit vom Bundesamt vorrangig heranzuziehende Mittel zur Gewinnung weiterer Indizien zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zur Verfügung“hieß es wörtlich. Das Handy sage auch nicht, ob jemand afghanischer Staatsangehörigkeit sei, so die Richter in fast schon zynischer Verhöhnung des behördlichen Aufklärungsinteresses.

Weltfremde Justiz

Unter „milderen Mitteln” versteht das Gericht etwa das afghanische Ausweisdokument „Tazkira”, das jedoch keine biometrischen Merkmale enthält. Die behördliche Aufforderung an die Klägerin, die Zugangsdaten ihres Handys zu dessen Auswertung mitzuteilen, habe sich jedenfalls „als unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“ erwiesen.    

Das Urteil offenbart die ganze Weltfremdheit der deutschen Justiz. Die Realität der Asylzuwanderung ist dem Gericht offenbar unbekannt – oder es weiß um die rechtsfreien Zustände an den Grenzen Faeser-Deutschlands und sabotiert die letzten Handlungsmöglichkeiten des Staates vorsätzlich. Jeder weiß, dass die Massenmigration von einer hochprofessionellen kriminellen Industrie aus Menschenhändlern betrieben wird, zu deren Repertoire auch Fälschungen gehören. Viele der tatsächlichen oder vermeintlichen Heimatländer der Zuwanderer haben keine funktionierende Verwaltung, bei der man zuverlässige Informationen einholen könnte, und sind völlig korrupt.

Bei der Asyl-Lobby knallen die Korken

Die „milderen Mittel”, die das Urteil zur Prüfung von Asylanträgen einfordert, sind also meist äußerst fragwürdig, weil die Echtheit der entsprechenden Dokumente kaum nachzuweisen ist. Zudem blendet das Gericht völlig aus, dass die Auswertung der Handy-Daten offensichtlich ergab, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Asyl hatte, ihre Angaben also falsch waren. Stattdessen nimmt es den Behörden nun die letzte Möglichkeit, dem allgegenwärtigen Asyl-Missbrauch noch irgendetwas entgegenzusetzen. Ihnen bleiben jetzt nur noch mehr oder weniger dubiose Dokumente, um zu beurteilen, ob jemand asylberechtigt ist.

Das bloße Durchwinken der Anträge wird damit noch schlimmere Ausmaße annehmen. Die Schlepper-Industrie wird das Urteil mit großer Freude aufgenommen haben: Die Migranten- und Asyl-Lobbyisten dürften aus dem Feiern nicht mehr herauskommen. Vielleicht stößt Nancy Faeser ja mit ihnen gemeinsam auf den Urteilsspruch an.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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