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Der Föderale Sicherheitsdienst Russlands (FSB) hat am Freitag einen Anhänger einer ukrainischen Terrororganisation eliminiert. Laut der Erklärung der Behörde hat der Mann im Auftrag des Militärgeheimdienstes der Ukraine eine Reihe von Sabotageakten in Russland geplant, unter anderem an Einrichtungen des Verteidigungsministeriums in der Region Moskau sowie gegen ein Mitglied eines Freiwilligenbataillons und dessen Zentrum für Freiwilligenarbeit in Sankt Petersburg. Außerdem habe er Angriffe auf Energieinfrastruktur im Gebiet Leningrad beabsichtigt.
Mitarbeiter des FSB hätten den Saboteur gestellt, als er Kampfmittel aus einem Waffenlager im Gebiet Leningrad an sich genommen habe, hieß es in der Erklärung weiter. Bei der Festnahme habe der Mann bewaffneten Widerstand geleistet, weshalb er eliminiert worden sei.
Nach FSB-Angaben war der Saboteur im März 2024 aus Litauen nach Russland gekommen. Als er Waffen aus einem Versteck im Gebiet Moskau habe holen wollen, hätten die Sicherheitsbehörden eine Festnahme versucht, seien aber gescheitert. Der Verbrecher habe Widerstand geleistet und sei geflohen. Im zurückgelassenen Auto habe der FSB Feuerwaffen, Granaten und Material für improvisierte Sprengladungen sowie Ausweispapiere und ein Mobiltelefon entdeckt. In der Garage und der Wohnung, die der Saboteur in Moskau gemietet habe, seien Sprengstoff, Munition und eine Karte der litauischen Niederlassung der schwedischen SwedBank gefunden worden. Damals sei gegen den Mann ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Vorbereitung eines Sabotageaktes und illegalen Vertriebes von Sprengstoffen oder Sprengladungen eingeleitet worden.
Bei den Festnahmeaktionen am Freitag seien ebenfalls Waffen und eine Sprengladung sowie auch ein Kommunikationsmittel zur Kontaktaufnahme mit dem ukrainischen Militärgeheimdienst entdeckt worden. Laut Informationen im Mobiltelefon habe Kiew die Evakuierung des Saboteurs aus Russland geplant, sobald er das Verbrechen begangen habe. Darüber hinaus sei durch Informationen im Handy die Ausbildung des Verbrechers in Litauen bestätigt worden, wo er in Spreng- und Schießwesen für den zukünftigen Militäreinsatz an der Seite der ukrainischen Streitkräfte und für Sabotageakte trainiert worden sei. Die Terrororganisation, der der Getötete angehört habe, habe zudem Angriffe auf orthodoxe Kirchen und andere Einrichtungen in den baltischen Staaten geplant, um "alles Russische vollständig auszurotten". Hierbei sprach der FSB über Pläne zum Brandanschlag auf ein Kino in Riga während einer Filmvorführung.
Alle an der Vorbereitung von Terrorangriffen und Sabotageakten auf dem Territorium der Russischen Föderation beteiligten Personen würden festgestellt und zur Rechenschaft gezogen, erklärte der FSB abschließend.
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Anfang März hatte der Rechtsanwalt Dirk Schmitz Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen die Bundeswehrsoldaten gestellt, die einen möglichen Einsatz von Taurus-Marschflugkörpern gegen die Krim-Brücke besprachen.
Schmitz argumentierte in diesem Zusammenhang, dass der "Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine keinen Tatbestandsausschluss für Angriffshandlungen durch Deutschland oder einen Rechtsfertigungsgrund" darstelle. Demnach seien "nur der Angriff eines Drittstaates auf Deutschland oder der Eintritt des NATO-Bündnisfalles" ein Rechtfertigungsgrund.
Die mit der Strafanzeige betraute Generalbundesanwaltschaft konnte dieser Argumentation jedoch nichts abgewinnen und hat das Verfahren eingestellt. In der offiziellen Einstellungsverfügung, die der Journalist Alexander Wallasch auf seiner Webseite veröffentlicht hat, heißt es, dass im vorliegenden Fall "der Angriffskrieg und damit der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot" von Russland ausgehe.
Die Ukraine übe in diesem Krieg ihr in Artikel 51 der UN-Charta gewährleistetes Recht auf Selbstverteidigung aus und sei damit zur Anwendung von Gewalt befugt, so die Behörde. Weiter heißt es in der Verfügung:
"Dieses Selbstverteidigungsrecht ist jedoch, wie aus dem Wortlaut von Art. 51 UN-Charta klar hervorgeht, nicht nur als individuelles Recht, sondern auch als kollektives Selbstverteidigungsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs oder Angriffskrieges geworden ist, bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts durch einen anderen Staat (oder mehrere andere Staaten) unterstützt werden darf. Eine solche Unterstützung würde damit keinen Angriffskrieg und auch keine Angriffshandlung konstituieren."
Das gelte auch für das Gebiet der Krim, denn dieses "wurde 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektiert, was sich seinerseits als Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellte", argumentiert die Generalbundesanwaltschaft.
Gegenüber Wallasch sagte Rechtsanwalt Schmitz, dass das Schreiben der Behörde in hohem Maße alarmierend sei: "Die Bundesrepublik bereitet rechtlich und systematisch den Einsatz deutscher Truppen und NATO-Truppen im Ukraine-Krieg vor."
Die Generalbundesanwaltschaft habe sich damit zum "Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung" gemacht. Schmitz betonte, dass es sein Bestreben gewesen sei, "die oberste Justizbehörde mit einer sauberen juristischen Begründung eines Tabu- und Rechtsbruches zu stellen".
Auch Russland beruft sich auf Artikel 51 der UN-Charta
Ob ihm das gelungen ist, sei dahingestellt. In diesem Zusammenhang sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass sich auch Russland auf Artikel 51 der UN-Charte beruft und das kollektive Selbstverteidigungsrecht der Volksrepubliken Donezk und Lugansk geltend macht, die von Moskau am 21. Februar 2022 als souveräne Staaten anerkannt wurden. Im Rahmen eines Beistandsabkommens hatte Russland sodann die Entsendung eigener Truppen in die Volksrepubliken angekündigt.
Zuvor hatten Vertreter Kiews erklärt, dass sie das völkerrechtlich verbindliche Minsker Abkommen nicht umsetzen werden, mit dem der seit 2014 schwelende Konflikt beigelegt werden sollte. Inzwischen ist bekannt, dass Kiew dies von Anfang an nicht vorhatte.
Sowohl Petro Poroschenko, der das Abkommen als damaliger ukrainischer Präsident unterzeichnet hatte, als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der ehemalige französische Präsident François Hollande erklärten nach Beginn der russischen Militäroperation, dass die Ukraine mit dem Abkommen lediglich Zeit zur Aufrüstung habe gewinnen wollen, um die Volksrepubliken militärisch zurückzuerobern. Deutschland und Frankreich fungierten als Garantiemächte des Abkommens.
Am 16. Februar 2022 begann Kiew, das Territorium der Volksrepubliken massiv unter Beschuss zunehmen. Die OSZE registrierte für diesen Tag über 300 Explosionen, was ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu den "üblichen Scharmützeln" war. Am nächsten Tag meldete die OSZE bereits über 600 Explosionen. Am 18. Februar stieg die Zahl der registrierten Explosionen auf über 1.400 an. Die Behörden der Volksrepubliken ordneten daraufhin eine großangelegte Evakuierung der Zivilbevölkerung an. Die folgenden Tage waren ebenfalls von hundertfachem Beschuss gekennzeichnet.
Auch wenn die Milizen der Volksrepubliken den Beschuss erwiderten, so verdeutlichen Karten der OSZE, dass sich die meisten Verstöße gegen den Waffenstillstand auf dem Territorium der Volksrepubliken ereigneten – was belegt, dass die Eskalation von Kiew ausging.
Auf einer Sondersitzung der OSZE am 21. Februar – die Organisation hatte an diesem Tag über 1.400 Explosionen registriert – betonte die russische Delegation, dass "eine mehrere Tausend Mann zählende Gruppe der ukrainischen Streitkräfte in der Nähe der Kontaktlinie im Donbass zusammengezogen wurde" und dass Vertreter der ukrainischen Führung Erklärungen abgegeben haben, "die im Kern die Minsker Vereinbarungen negieren und den Weg für eine gewaltsame Lösung der sogenannten Donbass-Frage ebnen". Eindringlich mahnten Moskaus Vertreter:
"Es sind dringende Maßnahmen erforderlich, um die ukrainische Regierung zu zwingen, ihre militärische Logik aufzugeben und so schnell wie möglich im direkten Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern von Donezk und Lugansk mit der vollständigen Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets vom 12. Februar 2015 zu beginnen. Der Schlüssel zum dauerhaften Frieden, zur Wiederherstellung der Eintracht in der Bevölkerung der Ukraine und zum Abbau der Spannungen rund um dieses Land liegt in der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen nach Treu und Glauben."
Kiew war sich der Risiken voll bewusst – und setzte trotzdem auf Krieg
Doch in Kiew verklang dieser Appel ungehört. Und obwohl man sich dort bewusst war, dass weitere Angriffe auf die Volksrepubliken eine militärische Antwort Moskaus nach sich ziehen würden, da Russland sich inzwischen zum militärischen Beistand verpflichtet hatte, setzten die ukrainischen Truppen den Beschuss unvermindert fort. Am 22. Februar registrierte die OSZE erneut über 1.400 Explosionen.
Für Russland war dies das deutliche Signal, dass Kiew entschlossen ist, den Donbass mit militärischer Gewalt und damit im Bruch mit dem Völkerrecht zu erobern – selbst wenn es dadurch einen militärischen Konflikt mit Russland riskiert. Zwei Tage später leitete Moskau die Sonderoperation ein, mit der Kiews Eroberungspläne durchkreuzt wurden.
Russland kann sich daher im Einklang mit Artikel 51 der UN-Charta auf das "kollektive Selbstverteidigungsrecht" berufen, laut dem es das "Opfer eines bewaffneten Angriffs" – die Volksrepubliken wurden von der Ukraine tausendfach beschossen – bei der "Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts" unterstützen darf.
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PRAG/BUDAPEST/WARSCHAU (dpa-AFX) - Die wichtigsten Börsen Osteuropas haben am Freitag überwiegend Kursverluste verbucht. Eine positive Anlegerstimmung an der Wall Street und Zuwächse an den westeuropäischen Börsen konnten zum Wochenausklang nicht beflügeln. ...
Der Beitrag Jetset-Ministerin Baerbock endlich Down Under erschien zuerst auf Tichys Einblick.
(Im fünften Absatz, zweiter Satz, wurde der Name des Museums berichtigt: Grassi Museum rpt Grassi Museum)
ADELAIDE (dpa-AFX) - Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) will die Rüstungskooperation mit Australien weiter ausbauen. ...
Ein Abgeordneter der finnischen Partei "Nationale Koalition" machte kürzlich Russland für die GPS-Störungen auf der Ostsee verantwortlich, die angeblich aus dem russischen Gebiet Kaliningrad kommen. Mika Aaltola, der auch als Direktor des Finnischen Instituts für Internationale Beziehungen tätig ist, sprach hierbei von "Sabotage", die die Flugsicherheit beeinträchtige. "Wenn Russland uns am Fliegen hindert, warum sollte es nicht möglich sein, Russland den Zugang zu Kaliningrad verbieten oder verschärfen?", schrieb er auf X (vormals Twitter).
Der russische Politiker Alexander Tolmatschow nahm auf Anfrage der Nachrichtenagentur RIA Nowosti dazu Stellung. Es werde nicht gelingen, die Exklave von Russland abzuschneiden, betonte der Abgeordnete, der in der Staatsduma die Regierungspartei Geeintes Russland vertritt.
"Es kann nicht sein, dass unseren unfreundlichen Nachbarn nicht bekannt ist, dass in dem Gebiet eine sehr mächtige militärische Einheit zusammengezogen ist. Und ich kann den 'Schneidern' empfehlen, die Integrität ihrer eigenen Länder zu überwachen und sich auf ihre Probleme zu konzentrieren."
Umso mehr gelte dies für Finnland, dessen Grenze zu Russland so lang sei, fügte Tolmatschow hinzu. Die finnisch-russische Grenze ist rund 1340 Kilometer lang.
Ferner betonte der Abgeordnete, dass der Gedanke an Kaliningrad viele Personen in Europa beschäftige, was unter anderem auf seine einzigartige geografische Lage zurückzuführen sei. Manchmal könne man sich über die Ideen ausländischer Politiker nur wundern, stellte der Politiker fest. Mal wollten sie den Philosophen Immanuel Kant vereinnahmen, mal den Sieg Russlands bei der militärischen Spezialoperation in der Ukraine verhindern, und jetzt auch noch Kaliningrad abschneiden.
Selbstverständlich werde sich Moskau nicht von seinen Zielen abbringen lassen, stellte der Abgeordnete klar und betonte zugleich, dass ein Eingriff in die territoriale Integrität des Landes eine ernste Angelegenheit sei.
Russlands Außenamtssprecherin, Maria Sacharowa, erklärte bei einem Briefing am Freitag, dass Moskau jegliche Versuche, die Durchfahrt russischer Schiffe durch die Ostsee einzuschränken, als einen weiteren unfreundlichen Schritt betrachten werde. Hierbei stellte sie "harte Vergeltungsmaßnahmen" in Aussicht.
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