Bisher zieht das Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine rote Linie für den Bundesetat. Die Regierung darf nicht mehr wie früher einfach Kreditermächtigungen auf Vorrat für die kommenden Jahre beschließen, also Nebenhaushalte unter dem irreführenden Namen Sondervermögen schaffen. Außerdem steht die Schuldenbremse in der Verfassung, sie ließe sich nur mit einer Zweidrittelmehrheit aufheben. Beliebiges Schuldenmachen im eigentlichen Haushalt funktioniert also nicht mehr, die Umgehung per Sondertopf, den die Ampel bei ihrem Start 2021 fest einplante, aber auch nicht. Die Schuldenbremse verlangt übrigens anders als von vielen Verantwortlichen in Berlin behauptet nicht, dass der Bund überhaupt keine Schulden aufnehmen darf. Allerdings begrenzt sie die Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttosozialprodukts, das 2023 immerhin 4,12 Billionen Euro betrug.
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