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Ältere Beiträge1984 – Das Magazin

Fall Oliver Janich: Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung ist rechtskräftig

05. Dezember 2022 um 15:50
Ja, das Urteil ist tatsächlich rechtskräftig. Das war mir bereits seit Tagen bekannt, dennoch schwieg ich, um Oliver Janichs Freilassung aus einem Gefängnis in Manila nicht zu gefährden. Doch nun berichtete der „Spiegel“ über OJs Bewährungsstrafe und das, wie gewöhnlich, in einer Art, die ich so nicht stehenlassen möchte. Deshalb dieser Artikel.

Publizist Oliver Janich widerrechtlich in Haft, übereifriger Staatsanwalt täuscht Richter

20. September 2022 um 14:40

Seit über einem Monat sitzt der Journalist Oliver #Janich in philippinischer Abschiebehaft, wo er aufgrund einer rechtsstaatsunwürdigen Intervention der deutschen Staatsanwaltschaft, und mit Unterstützung des Staatsschutzes und des BKA unter schlimmen Umständen festgehalten wird.

— Markus Roscher 🇩🇪 (@lawyerberlin) September 19, 2022

Der Fall Oliver Janich ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich unser Rechtsstaat immer mehr aufgibt, wenn es darum geht, regierungskritische Publizisten einzuschüchtern. Das ist ein harter Vorwurf, schon klar, aber selbst Menschen, die Oliver Janich nicht wohlgesonnen sind, denen aber an einem funktionierenden Rechtsstaat gelegen ist, sollte klar sein: SO geht es nicht!

Der Rechtsbruch begann schon damit, dass die formellen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls gegen Janich zu keiner Zeit vorlagen. Aber ich will hier gar nicht groß rumlabern, lest Euch einfach untere Haftbeschwerde durch. Wer danach immer noch meint, Janich sitzt zu recht im Gefängnis, tja, der steht dann wohl eher auf einen Willkür- als auf einen Rechtsstaaat.

Die Haftbeschwerde

Rechtsanwalt Markus Roscher fordert in seiner Haftbeschwerde:

Den Haftbefehl des Amtsgerichts München vom 22. April 2022 aufzuheben oder ihn unter Auflagen außer Vollzug zu setzen.

Begründung: Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten laut Haftbefehl folgendes zur Last:

1) Beleidigung: In einer Audionachricht soll der Beschuldigte Herrn Josef Holnburger mittels einer Telegram-Audionachricht als „Spast“ bezeichnet haben.

2) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Der Beschuldigte habe bei Telegram eine Nachricht gepostet mit dem Inhalt „Hängt Biden. Hängt Soros. Hängt sie alle, verdammt noch mal.“

3) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Wiederum auf Telegram habe der Beschuldigte folgenden Text gepostet: „+++ Eilmeldung: Ein Gutachten, das für das Bundesinnenministerium erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass es nicht nur zulässig, sondern in der aktuellen Si- tuation sogar geboten sei, sämtliche Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern standrechtlich hinzurichten. Die Gutachter begründen dies mit der „Schutzpflicht“ des Staates für seine Bürger. +++“

Im Haftbefehl wird zu Punkt 2) und 3) festgestellt: Der Beschuldigte tat dies, um dritte Personen dahingehend zu motivieren, eine Exekution des Präsidenten Biden, des amerikanischen Investors Soros sowie der aktuellen Regierungsmitglieder von Bund und Ländern in der Bundesrepublik durchzuführen.

  1. Mangels dringenden Tatverdachts ist der Haftbefehl aufzuheben.

    Zu 1) Beleidigung als „Spast“

    Bei dem angeblichen Geschädigten Josef Holnburger handelt es sich um einen linken Szene-Aktivisten (Referent des DGB-Bundesvorstandes), der vor allem auf Twitter durch polemische Beiträge auffällt, in denen er ganze Gruppen von Menschen (die er als Verschwörungstheoretiker und rechte Hetzer bezeichnet) beleidigt und verleumdet.

    Der Ausdruck „Spast“ für Herrn Holnburger war eine direkte Reaktion auf die konstanten und wiederholten Verleumdungen, die er auch gegenüber Herrn Janich aus-gestoßen hatte und die allesamt als Beleidigung einzustufen waren. Da diese Beleidigungen sozusagen der ganz normale Umgangston dieses stark linksorientierten Aktivisten darstellten, ging es naturgemäß bei der Auseinandersetzung mit Herrn Holnburger auch nicht sonderlich freundlich zu. Herr Holnburger unterstellte dem Beschul- digten permanent eine Nähe zu Rechtsextremisten, obwohl mein Mandant zahlreiche Bücher zum Libertarismus geschrieben – und sogar eine libertäre Partei gegründet hatte. Herr Janich lehnt rechte und linke Politik ab, erst recht deren Extreme.

    Herr Holnburger unterstellt aber Herrn Janich darüber hinaus, antisemitische Verschwörungstheorien zu verbreiten und von einer jüdischen Weltverschwörung zu reden, ohne diese Vorwürfe mit einem einzigen Zitat zu belegen. Dies ist für Herrn Janich umso ärgerlicher, als er gleichzeitig von echten Rechtsextremen permanent dafür angefeindet wird, sich wiederholt gegen Rassismus und Antisemitismus gewandt zu haben. In seinem Buch „New World Order exposed“ schreibt mein Mandant beispielsweise: „Die Ehe zwischen Juden und Deut- schen wurde im Himmel geschlossen und in der Hölle geschieden. Es wird Zeit für eine echte Versöhnung.“

    Der angeblich geschädigte Herr Holnburger wusste bei seinen Beleidigungen gegenüber Herrn Janich genau, dass es in Deutschland keinen schlimmeren Vorwurf als „Antisemit“ oder „rechtsextrem“ gibt, so dass er mit einer heftigen Gegenreaktion rechnen musste.

    Die verleumderischen Beleidigungen gegen ihn konnte der Beschuldigte nicht auf sich sitzen lassen und hat sich nachvollziehbarerweise verbal pointiert gewehrt. Hierbei hat er sich einer eher als flapsig einzustufenden Jugendsprache bedient, in dem er den Begriff „Spast“ verwandte. Insbesondere unter Berücksichtigung des bei Twitter inzwischen (gerichtsbekannten) allgemein in der politischen Auseinandersetzung verwendeten barschen Tons (den Herr Holnburger unter seinem allseits einzusehenden Account @holnburger selber verwendet) dürfte ein Beleidigungstatbestand (rechtswidriger Angriff) nicht erfüllt sein.

    Hieraus, unter Berücksichtigung dieses Kontextes, eine (einseitige) Beleidigung zu konstruieren, dürfte weder angemessen, noch vom Schutzbereich des § 185 StGB umfasst sein.

    Sollte Herr Holnburger nunmehr diesbezüglich empfindlich geworden sein und sich neuerdings auch selbst einer freundlicheren Sprache, ohne Verleumdungen und Beleidigungen, bemächtigen, nimmt der Beschuldigte dies zur Kenntnis und entschuldigt sich hiermit für die Verwendung des Begriffs als „Spast“.

    Zu 2) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Biden, Soros, „alle“)

    Die betreffende Äußerung stammt nicht von meinem Mandanten. Auf Herrn Janichs Kanal haben mehrere Redakteure in der ganzen Welt Zugriff. Auch auf seinen Rechner im Ressort könnten dritte Personen Zugriff genommen haben. Trotz eigener Recherche lässt sich nicht mehr ermitteln, welcher Redakteur diesen – auch aus Sicht von Herrn Janich geschmacklosen – Post versendet hat.

    Herr Janich hat im Übrigen daher unverzüglich nach Kenntnisnahme des Posts veranlasst, dass dieser gelöscht wurde. Die betreffende Äußerung kann somit höchstens 20 Minuten online gewesen sein. Herr Janich hat sich also definitiv nicht mit dem Inhalt dieses Posts identifiziert, was bereits auch deshalb erkennbar ist, weil andere Posts, die ihm hier vorgeworfen wurden, nicht entfernt wurden.

    Im Übrigen sanktioniert § 111 Abs. 1 StGB nur die Aufforderung zu Taten, die im Inland begangen werden sollen, was bei Präsident Biden und Soros, die beide bekanntlich nicht in Deutschland leben oder sich dort nur selten aufhalten, nicht der Fall sein. Schon tatbestandlich kommt daher hier § 111 StGB nicht in Betracht.

    Zu 3) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Regierungsmitglieder hinrichten)

    Bei dem dritten Vorwurf hat mein Mandant in satirisch-übersteigerter Weise auf eine Eilmeldung des Focus reagiert, in dem er dessen Wortwahl nutzte, um auf die großen – aus seiner Sicht lebensbedrohenden – Konsequenzen von (Pflicht)-Impfungen hinzuweisen.

    In der Focus-Meldung hieß es wie folgt:

    „Die juristischen Gutachter werten eine allgemeine Impfpflicht nicht nur als zulässig – sie sei in der aktuellen Situation sogar geboten. Zwar seien mit ihm Eingriffe in Freiheitsgrundrechte verbunden … Dieses beinhalte eine Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.“

    Es handelt sich somit um die satirische „Verballhornung“ des betreffenden Focus-Artikels durch meinen Mandanten, als er die durch Gutachten gerechtfertigten Impf-Maßnahmen gleichsetzte mit „Todesurteilen“, die ebenfalls durch Gutachten als gut befunden werden könnten.

    Die Meinungsfreiheit nach Art 5 des Grundgesetzes umfasst eine derartige (drastisch überzogene) Einschätzung. Es ist schon fast boshaft von der Staatsanwaltschaft, die als direkte Reaktion auf die Focus-Meldung erkennbare Äußerung meines Mandanten, als ernstgemeinte Aufforderung an Dritte zu verstehen, Exekutionen durchzuführen, und dies derart aus dem Kontext zu reißen, um einen entsprechenden Vorwurf zu konstruieren.

    Auf Telegram kann man auf eigene Posts antworten. Es war also eindeutig ersichtlich, dass sich Herr Janich auf den Focus-Artikel bezog. Es war erkennbar, dass mein Mandant die Tatsache, dass es ein Expertengutachten gab, noch lange nicht als Indiz dafür ansehen wollte, dass hier dadurch Unrecht zu Recht wird. Mithin handelt es sich bei der Äußerung von Herrn Janich denklogisch auch um eine Kritik, sowohl an Expertengutachten, als auch an standrechtlichen Erschießungen. Der Post sagt also das exakte Gegenteil dessen, was ihm unterstellt wird.

    Die drei Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind daher zum Teil lächerlich (Beleidi- gung eines Szene-Journalisten, als Reaktion auf Beleidigungen durch einen Journalis- ten) oder aber „an den Haaren herbeigezogen“. Die Vorwürfe zwei und drei behandeln Zitate die entweder gar nicht von Herrn Janich stammen oder aber aus dem Kontext gerissen wurden.

    Der Haftbefehl ist daher aufzuheben.

2. Ein Haftgrund im Sinne des §112StPO liegt nicht vor.

  • Der Haftbefehl vom 22. April 2022 dürfte auch schon deswegen rechtswidrig sein, da zu keinem Zeitpunkt eine Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 StPO), auf die sich der Haftbefehl stützt, bestanden hat.

    Insbesondere besteht und bestand deshalb keine Fluchtgefahr, da mein Mandant zu keinem Zeitpunkt flüchtig war und auch keinen Anlass hatte wegen des hiesigen Vorwurfs „unterzutauchen“. Er ist in den Philippinen ordentlich gemeldet und er ist dort familiär gebunden. Herr Janich lebt mit seiner Verlobten, die inzwischen auch ein Kind von ihm erwartet, in seinem oben erwähnten Ressort zusammen. Er möchte die Geburt des gemeinsamen Kindes in Freiheit erleben.

    Es wäre für die Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden jederzeit ein leichtes gewesen, Herrn Janich in den Philippinen zu erreichen. Da die Ermittlungsbehörden über die Telegram-Kanäle des Beschuldigten auch ihre Informationen zu den Vorwürfen bezogen, hätten sie eigentlich genau wissen müssen, dass wirklich jedermann, der dort aktiv ist, genau wusste, wo sich das Ressort von Herrn Janich auf den Philippinen befand.

    Als Staatsanwaltschaft so zu tun, als ob mein Mandant untergetaucht sei oder sich der Strafverfolgung entziehen wollte, ist daher grob fahrlässig und auch eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn hier Vorwände geschaffen werden, um die rechtswidrige Festsetzung eines kritischen Staatsbürgers zu erwirken.

    In diesem Zusammenhang wird auf folgenden, meines Erachtens skandalösen, Umstand hingewiesen, mit dem hier die Verhaftung meines Mandanten durch philippinische Behörden erschlichen wurde: Wie oben bereits ausführlich erklärt, lagen die formellen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls gegen meinen Mandanten (hier: Fluchtgefahr) niemals vor. Hinzukam, dass es mit den Philippinnen kein Auslieferungsabkommen gibt.

    Wie sich aus der Strafakte entnehmen ließ, bediente man sich daher eines konstruierten Passvergehens (Benutzung des Passes, um sich der Strafverfolgung zu entziehen), um die philippinischen Behörden dazu zu bewegen, Herrn Janich in Abschiebehaft zu nehmen. Denn der deutsche Haftbefehl ist zunächst einmal (nur) ein Dokument, das aufgrund eines fehlenden Auslieferungsabkommen mit den Philippinen dort nur als Nullum betrachtet wird.

    Auslieferungen werden erfahrungsgemäß von den Philippinen in seltenen Ausnahmefällen (Mordvorwurf z.B.) vorgenommen, niemals jedoch wegen Meinungsdelikten. Und natürlich war der Staatsanwaltschaft auch bewusst, dass die drei Vorwürfe gegen meinen Mandanten zum Teil lächerlich oder wie beschrieben zum Teil an den Haaren herbeigezogen sind. Es geht insoweit offenbar nur darum, Herrn Janich als Teil einer immer größer werden Opposition gegen massive Übergriffe des Staates Bundesrepublik Deutschland, festzusetzen. Hierbei sollte die deutsche Botschaft in Manila mitwirken, denn aufgrund des fehlenden Auslieferungsabkommen sollte mit Hilfe des BKA und diverser An- sprechpartner auf den Philippinen „eine Abschiebungslösung“ angestrebt werden, wie es sehr „treffend“ in der E-Mail von Oberstaatsanwalt Felix Hofmeier (Leiter der Abteilung I des Staatsschutzes bei der Staatsanwaltschaft I) an den BKA-Mitarbeiter Gundlach heißt.

    Die Staatsanwaltschaft bedient sich also des BKA, das in den Philippinen aktiv tätig ist(!), sowie der deutschen Botschaft in den Philippinnen, um einen anderen souveränen Staat dazu zu bewegen, auch ohne Auslieferungsabkommen, einen deutschen Staatsbürger aus politischen Gründen mit Hilfe eines aus der hohlen Hand herbeigestümperten, offensichtlich rechtswidrigen Haftbefehls, aus dem Land nach Deutschland zurück zu entführen, um ihn dort einem politischen Schauprozess auszusetzen.

    Im Haftbefehl wurde bewusst falsch vorgetragen, dass sich der Beschuldigte in die Philippinen „abgesetzt“ habe und sich dort „verborgen“ hält. Er ist nicht unbekannten Aufenthalts, weshalb der fehlerhafte und rechtswidrige Haftbefehl aufzuheben ist.

3. Die Anordnung ist auch unverhältnismäßig.

  • Der Strafvorwurf (Beleidigung bzw. eine als Aufforderung zu Straftaten umdefiniertes „Meinungsdelikt“) ist nicht so schwerwiegend, dass dies eine Haft begründet (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) oder zu befürchten ist, dass sich Herr Janich einer Verfolgung entziehen würde.

4. Zum Hilfsantrag:

  • Der Haftbefehl kann gegen geeignete Auflagen und Weisungen gem. § 116 StPO außer Vollzug gesetzt werden. Der Beschuldigte ist bereit sich in den Philippinen wöchentlich polizeilich zu melden. Auch wäre es möglich, eine angemessene Sicherheit zu leisten.

Wie werden die Mainstream-Medien auf die Fakten reagieren?

Müsste ich auf die Frage, wie die Mainstream-Medien auf die Fakten reagieren werden, wetten, würd ich sagen: gar nicht. Wie perfide viele Journalistendarsteller, die in Wahrheit oft eher politische Aktivisten sind, agieren, haben wir ja im Fall Petr Bystron gesehen. Dem Bundestagsabgeordnete der AfD wurde – ebenfalls – von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen, auf einer Kundgebung seinen Arm zum sogenannten „Hitlergruß“ erhoben zu haben. Dieser Vorwurf war selbstverständlich hanebüchen, was die Mainstream-Medien nicht davon abhielt, sich gierig auf dieses Märchen zu stürzen und frohlockend darüber schrieben, dass Bystrons Immunität aufgehoben wurde. Und nun? Wo die Staatsanwaltschaft München nacheinander zwei schallende Ohrfeigen erlitt, der Fall eingestellt wurde? Schweigen im Mainstream-Walde!

Bei Janich lief es bislang noch übler. So waren sich „ach so seriöse Blätter“ nicht zu blöde auf einen psychisch gestörten „Informanten“ zu hören, der plumpe Lügen über Janich verbreitete. Diese nachweislichen Lügen wurden längst widerlegt. Und wie reagierten besagte Blätter? Gar nicht. Genau. Aber wer weiß, vielleicht gibt es im Mainstream ja doch noch den einen oder anderen Journalisten, der ein Interesse an wahrhaftiger Berichterstattung hat, mal schauen.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Es gab einen Wechsel bei der Staatsanwaltschaft München. Nun ist eine Staatsanwältin für den Fall Janich zuständig. Wollen wir hoffen, dass die Dame eine Liebhaberin des deutschen Rechtsstaats ist.

Meine Meinung über den Afghanen, der eine Elfjährige vergewaltigte und dafür keinen Tag ins Gefängnis muss

20. Juli 2022 um 18:15

Neustrelitz – Er lockte das Mädchen in den Schlossgarten Neustrelitz (Meck.-Pomm.), gab vor, es kennenlernen zu wollen. Doch dort fiel der Afghane (auf 16 geschätzt) über die Elfjährige her und vergewaltigte sie!

Nach BILD-Informationen geschah die Tat am 18. Januar. Ein halbes Jahr später das Urteil: gerade einmal ein Jahr Haft – auf Bewährung!

Ende Juni wurde der Täter an nur einem nicht öffentlichen Verhandlungstag schuldig gesprochen. Und: Der Staatsanwalt legte keine Rechtsmittel ein. Verurteilt wurde der Afghane als 16-Jähriger, weil Experten ihn so alt schätzen. Er hatte keine Ausweisdokumente vorzeigen können.


BILD | 19. Juli 2022

Filipp Piatov: Dieses Urteil ist ein Skandal (meine Anmerkungen sind fettgedruckt)

Ein 16-jähriger Jugendlicher vergewaltigt ein 11-jähriges Mädchen. Er kommt vor Gericht. Wird schuldig gesprochen. Und kommt frei, muss nicht in Haft. Keinen einzigen Tag.

Alles richtig, aber wir sollten jetzt nicht so tun, als wäre das Urteil vom Himmel gefallen. Es mag das skandalöseste seit dem Beginn der kulturfremden Masseneinwanderung sein, aber es ist seit 2013 keineswegs das einzige Urteil, das einfach nur noch fassungslos macht.

Dieses Urteil ist juristisch begründbar – Jugendstrafrecht.

„Begründbar“? Nun ja. Erst einmal gibt es Indizien, dass der Täter weitaus älter als 16 ist, aber augenscheinlich gab es kein Interesse daran, dem so wirklich nachzugehen. Ein weiterer Skandal, wie ich finde.

Und außerdem, Herr Piatov: Wo zur Hölle steht geschrieben, dass ein 16-Jähriger nicht empfindlich bestraft werden darf? Ich antworte direkt selbst: Nirgendwo!
Ich mein, in den USA bekam ein 13-Jähriger 2011 lebenslang, soweit würde ich selbstverständlich nicht gehen wollen, aber wie wäre es denn mal mit einem Mittelweg?

Doch das macht es nicht besser. Im Gegenteil: Es ist ein Skandal.

Und was für einer!

Das Mädchen und seine Eltern müssen jeden Tag ertragen, dass der Täter auf freiem Fuß ist. Angst haben, dass er wieder zuschlägt.

Nicht nur „das Mädchen und seine Eltern“ – ganz Deutschland!

Der afghanische Täter und seine Freunde wissen: Wer in Deutschland als Jugendlicher ein Kind vergewaltigt, wird nicht weggesperrt.

Äußerst wichtiger Punkt! Die lachen über uns und am lautesten lachen sie über die deutsche Justiz.

Kein Mensch in Deutschland hat dafür Verständnis, dass verurteilte Vergewaltiger ein Leben in Freiheit führen dürfen. In diesem Fall ist der Täter sogar nach Deutschland gekommen, um hier Zuflucht zu suchen.

Eben! Und deshalb muss es heißen: Wer als Einwanderer in Deutschland eine schwere Straftat begeht, bekommt ein One-Way-Ticket Richtung Heimat!

In Deutschland muss gelten: Wer sich – auch als Jugendlicher – an einem Kind vergeht, kommt in Haft. Die Politik muss sofort handeln.

Wie gesagt: Es kann und darf nicht nur um den Missbrauch an Kindern gehen! Wer in seinem Gastland eine schwere Straftat begeht oder auch am laufenden Band auch nicht so schwere, bekommt einen Arschtritt verpasst! Da kann es, bei geistig gesunden Menschen, überhaupt keine zwei Meinungen geben.

Polizei wusste vorab Bescheid: Huissen M. aus Eritrea hat den Mord an Yusra B. und Zahra H. angekündigt

12. Juli 2022 um 04:27

810 Kilometer brauchte Huissen M. um von seinem Wohnort Tuttlingen mit dem Auto zum späteren Tatort nach Elmshorn zu fahren. Etwa zehn Stunden also, in denen er sich hätte überlegen können, ob es wirklich eine gute Idee ist (nach Angaben der Polizei), zwei Menschen zu ermorden und damit auch das eigene Leben wegzuschmeißen. Huissen M. hat diese lange Zeit nicht genutzt.

Lasst uns versuchen, das Wieso, das Weshalb und das Warum zu klären.

Der (mutmaßliche*) Täter

Huissen M. kommt aus Eritrea, ein Staat im nordöstlichen Afrika, in dem die Hälfte der Bevölkerung aus Moslems besteht. So wie auch Huissen M., der seit fünf Jahren als Asylbewerber in Deutschland lebt, zuletzt in dem Städtchen Tuttlingen, das liegt in Baden-Württemberg. Ob er außerhalb des Bettes gearbeitet hat, das Männlein ist fünffacher Vater, wissen wir noch nicht.

Die Opfer

Die ebenfalls muslimischen Opfer Yusra B. (19) und Zahra H. (23, siehe Foto oben rechts) kommen ebenfalls aus Eritrea. Sie lebten seit November in einer gemeinsamen Wohnung in Elmshorn (Schleswig-Holstein) und hatten viel vor, wie BILD schreibt. Nach ihrem Deutsch-Sprachkurs wollten sie ein Studium beginnen.

Sollte das stimmen, können wir davon ausgehen, dass die beiden Mädels, trotz ihrer Kopftücher, nicht mehr so ganz im Mittelalter lebten. Vom Leben mehr erwarteten, als viele ihrer muslimischen Glaubensschwestern.

Das Motiv

In den Massenmedien ist zu lesen, das Motiv wäre unklar. Das ist natürlich Quatsch. Das Motiv ist bei Tätern dieser Art stets das gleiche: Ablehnung.

Abgelehnt zu werden, damit kommen diese Jungs einfach nicht klar. Sicher, zum Mord kommt es dabei noch verhältnismäßig selten, aber stresslos verlaufen diese Ablehnungen so gut wie nie.

Laut BILD war Huissen M. mit Zahra H. († 23) „Seit längerem befreundet und hatte sie oft in Elmshorn besucht“. Fehler Nummer eins. Einfach nur so mit einer jungen, hübschen Frau – ohne Hintergedanken –  befreundet zu sein, sowas kommt in besagter Kultur kaum vor.

Und so wars auch diesmal nicht: Huissen M. wollte mehr als Freundschaft, Zahra H. nicht. Das war ihr Todesurteil.

Gäbe es eine Schutzhaft, würden die Mädels noch leben

Der Begriff „Schutzhaft“ hat in Deutschland keinen guten Ruf, weil geschichtlich Ahnungslose so tun, als wäre er in der Zeit des Nationalsozialismus erfunden worden (dasselbe gilt übrigens für den Begriff „Lügenpresse“, aber das nur nebenbei), was Nonsens ist. Es gab bereits im Königreich Preußen eine Schutzhaft.

Es ist ja im Grunde auch völlig egal, wie wir es nennen, ob „Vorbeugehaft“, „Schutzgewahrsam” oder wie auch immer, Fakt ist: Bei Huissen M. wäre eine Schutzhaft mehr als angebracht gewesen. Er soll Zahra H. monatelang gestalkt haben, drohte ihr per Whatsapp: „Ich bringe dich um!“

Soaad Ibrahim (38), eine Freundin der Mädels, sagte der BILD: „Vor einigen Wochen stand er nachts vor der Tür der Frauen, verlangte, hereingelassen zu werden und bedrohte beide.“

Daraufhin macht Zahra H. alles richtig und zeigte ihren Stalker an. Es folgte eine sogenannte “Gefährderansprache”. Da heißt es dann in etwa: „Lassen Sie die Frau in Ruhe, wir haben Sie im Auge!“

Wie unheimlich beeindruckt Huissen M. von dieser Ansprache war, wissen wir heute.

Der Polizei ist kein Vorwurf zu machen. Es ist die Politik, die sich nicht zu einer Schutzhaft durchringen kann.

Wisst Ihr, wie es in einem funktionieren Staat laufen sollte? So: Ein Asylbewerber, der in dem Land, das ihn durchpampert, eine Frau, oder wem auch immer, mit dem Tode bedroht oder eine andere schwere Straftat ankündigt oder ausführt, kommt in Schutzhaft und bekommt ein paar Tage später ein One-Way-Ticket in sein Scheißlochland!

Wem das zu hart erscheint, sollte sich bewusst machen: Zwei Menschen würden heute noch leben, gäbe es bei uns eine Schutzhaft.

Die Tat

Am letzten Sonnabend, es war der 11. Juli 2022, brach Huissen M. in der Wohnung der Mädels im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses ein.


Über den Tattag berichtet Freundin Soaad: „Ich schrieb Zahra um 12.40 Uhr, dass ich auf die beiden warte. Wir waren wegen des Opferfestes zum Grillen verabredet.“

Später erfuhr sie: Ein Cousin hatte Yusra gegen 12.15 Uhr am Telefon, hörte Schreie im Hintergrund. Dann brach die Verbindung ab.

BILD | 12. Juli 2022

Huissen M. erstach Yusra B. und Zahra H. mit zahlreichen Messerstichen. Staatsanwalt Carsten Ohlrogge: „Ein Richter erließ Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen.“

*Diesen Quatsch mit dem „Mutmaßlich“ schreiben wir ausschließlich aus juristischen Gründen.

Foto: Privat

Schaut nach all dem Horror gern auch mal in unsere Reihe mit amüsanten politischen Beiträgen rein, Freunde

Wegen einer Falschbeschuldigung: Bundestag hebt Immu­nität des Abgeordneten Petr Bystron auf!

08. Juli 2022 um 17:52

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen den AfD- Bundestagsabgeordneten Petr Bystron. Die Ermittler hegen den Verdacht, dass der Rechtsaußen-Politiker bei einer AfD-Kundgebung in München den Hitlergruß gezeigt haben könnte. Die Veranstaltung war Teil eines bundesweiten Protesttags der Partei gegen die damals diskutierte Impfpflicht.

Bystron habe bei seiner Rede am . März »bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung« gehoben, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL mit. Dies »könnte einen verbotenen Hitlergruß nach Paragraf a Strafgesetzbuch darstellen«, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sanktioniert.

Zuvor hatte der Deutsche Bundestag – gegen die Stimmen der AfD – »die Durchführung eines Strafverfahrens« gegen Bystron genehmigt .


SPIEGEL | 8. Juli 2022


Die betreffende Staatsanwaltschaft in München versucht bereits seit Jahren und schon fast verzweifelt Petr Bystron, der seit 2017 für die AfD im Bundestag sitzt, das Leben schwer zu machen. Erst mit einer Hausdurchsuchung, die sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausgestellt hat, und nun eben mit dem hanebüchenen Vorwurf, Bystron hätte den Arm zum Hitlergruß erhoben.

Wir haben den renommierten Rechtsanwalt Markus Roscher um eine Einschätzung gebeten:


Es gibt mittlerweile von allen möglichen Politikern derartige Bilder, unter anderem von Bundeskanzler Scholz. Deshalb sollte die Staatsanwaltschaft für einen Anfangsverdacht die Messlatte sehr hoch legen.

Hätte sie dies hier getan, wäre ein Ermittlungsverfahren, das ja bereits eine Belastung des Politikers darstellt, hier niemals eröffnet worden. Denn für einen Hitlergruß muss ein klares und deutliches Bekenntnis (Hände gestreckt, zackige Haltung, Fersen aneinander, Heilrufe etc.) hinzutreten.

Ansonsten besteht die Gefahr einer unverhältnismäßigen Ausuferung dieses Tatvorwurfs.

Scholz, ja, richtig, und der Witz an unterer Grafik ist ja eh: Jeder dieser Politikergrüße sieht eher nach einem Hitlergruß aus, als die lockere Verabschiedungsgeste Petr Bystrons.

Wenn die Immu­nität eines Bundestagsabgeordneten aufgehoben wird, ist es keineswegs üblich, dass die jeweilige Partei geschlossen hinter ihrem Mann steht. Im Fall Bystron, der ja an Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist, schon. Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber 1984 – Das Magazin:

Dies ist ein besonders krasser und glasklarer Fall des politischen Missbrauchs der Justiz zur Einschüchterung der Opposition. Wir haben daher geschlossen gegen die Aufhebung der Immunität gestimmt.

Wie Helge Lindh (SPD) meiner Frau die Polizei auf den Hals hetzte

26. Juni 2022 um 12:59

Plötzlich stand die Polizei vor der Tür. Der Blick meiner Frau sagte: „Was hast du denn nun schon wieder angestellt, hm?“
Ja, keine Ahnung! Wer sich in der Damenwelt auch nur ein bisschen auskennt, der weiß: Frauen mögen keine Autoritäten vor ihrer Haustür. Weder Gerichtsvollzieher, noch Polizeibeamte.

Ja, ja, wer mag die schon vor seiner Tür haben, schon klar, aber Frauen haben eine besonderer Abneigung gegen solche Leute, das ist nun mal so und hängt mit ihrem Sicherheitsgen zusammen, das ihnen Gott, oder wer auch immer, eingepflanzt hat, damals, als die Menschheit erschaffen wurde.

„Sind Sie Frau Flesch“, fragte der Polizist.

Ups. Die wollen ja gar nicht zu mir! Und klar, musste ich erst einmal ein bisschen grinsen, ziemlich breit sogar. Schließlich war ich mir sicher, die Jungs kamen meinetwegen.

Meine Frau hat in ihrem Leben noch nie etwas ausgefressen, könnte mir vorstellen, dass es bei ihr noch nicht einmal zu einem Strafzettel reichte, gibt ja so rechtschaffene Leute.

Und es war auch diesmal keine große Sache. Keine Anzeige oder so. Meine Frau sollte nur eine Aussage machen. Und das kam so: Irgendein Linksfaschist mit zu viel Zeit, hat mich vor einigen Jahren bei PayPal angeschwärzt. Keine Ahnung, mit was genau, wahrscheinlich sowas wie „verbreitet rechte Hetze“. Was Nonsens ist, wer wüsste das besser als ich, aber um die Wahrheit geht es ja schon lange nicht mehr.

Ergebnis: Der Online-Bezahldienst ohne Eier kündigte mir. Seinerzeit hatte ich noch einen Unterstützungsaufruf auf meinem Portal 1984 – Das Magazin stehen und die paar Leute, denen meine Arbeit etwas Monetäres wert war, zahlten am liebsten über PayPal. Und das ging ja nun nicht mehr. Oder vielleicht doch?

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Wie wäre es denn, wenn ich einfach das Konto meiner Frau angeben würde? Gesagt getan. Doch ich erwähnte sie ja schon, diese Linksfaschisten mit zu viel Zeit, was übrigens daran liegt, dass diese Leute meist keinen Partner haben und Onanie immer so schnell vorbeigeht. Kurz: Auch das Konto meiner Frau wurde nach ein paar Wochen gekündigt.

Aber eine kurze Weile stand es halt unter jedem Artikel, der bei 1984 herauskam. Auch unter einem, dessen Autorenzeile „Redaktion“ lautete. Wir hatten viele Autoren damals, mindestens 700. Könnten aber auch 70 gewesen sein. Oder sieben. Ich kann heute also beim besten Willen nicht mehr sagen, wer besagten Artikel schrieb. Nein, wirklich nicht, Herr Richter, selbst, wenn ich wollte. Es sind etwa 1000 Artikel erschienen, damals, einige waren gut, im Sinne von erinnerungswert, aber es war eben auch eine Menge Dutzendware dabei, die man schnell wieder vergisst.

Einige werden es bereits erraten haben, der Artikel drehte sich um Helge Lindh, der Wuppertaler Lichtgestalt von der SPD, ein, wie Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel meint, „wild gewordener Hinterbänkler, der Bürger mit den Mitteln des Strafrechts einzuschüchtern versucht“.
Andere meinen, er wäre „Kermit der Frosch in menschlicher Gestalt“, ein „peinliches Würstchen“, dessen „Gehirn geschmolzen“ sei, der „Sprung vom Tier zum Mensch“ (was ich bestreiten würde, aber das nur nebenbei) oder halt einfach nur eine „Verhaltensstörung beim Herantreten ans Rednerpult“.
Und wer jetzt glaubt, ich würde mich gerade schon wieder in die Scheiße reiten, und morgen schon würde die Polizei abermals vor der Tür stehen, irrt.

Es ist zwar richtig, dass der „wild gewordener Hinterbänkler, der Bürger mit den Mitteln des Strafrechts einzuschüchtern versucht“, all die Bezeichnungen, die ich oben in Tüttelchen geschrieben habe, zur Anzeige gebracht hat, richtig ist aber auch, dass er in all diesen Fällen verloren hat. Laut Anwalt Steinhöfel hat Lindh insgesamt 55 Kommentare beim Staatsschutz angezeigt. Politiker müssen mehr aushalten, als wir Normalbürger, das weiß eigentlich jeder, außer Helge. Wobei, wahrscheinlich weiß er es, und es ist ihm scheißegal, dass er die Steuerzahler mit seinen Befindlichkeiten belastet, die ja am Ende für die seine Anzeigen die Zeche zahlen müssen.

Aber Obacht, liebe Leser: Obige Bezeichnungen brauchen stets einen sogenannten „Sachzusammenhang“. Lindh einfach so aus der Hüfte ein „peinliches Würstchen“ zu nennen, kann immer noch zu einer Beledigungsanzeige führen.

Bereits am nächsten Tag musste meine Frau ihre Aussage machen. Weil auf irgendeiner Polizeiwache in Nordrhein-Westfalen respektive, das, was von Nordrhein-Westfalen übrig blieb, so richtige Profiler sitzen, die man sonst nur aus US-amerikanischen Kriminalserien kennt. Das sind so Leute, gegen die Sherlock Holmes ein Scheißdreck war. Na, wie auch immer, diese Jungs zählten eins und eins zusammen, was drei ergab, aber egal war, und ihnen unmissverständlich zu verstehen gab: Wenn im Spendenknopf unter dem Artikel der Name meiner Frau steht, dann m u s s sie ihn auch geschrieben haben! Ist doch völlig logisch!

In einer Art Großraumbüro musste sie ihre Aussage machen. Als der Artikel vorgelesen wurde – warum er vorgelesen wurde? Ja, was weiß denn ich? – verstummten all die Anwesenden und lauschten, was denn da gemeingefährliches geschrieben wurde. Es ging um Helge und seinen Lieblingsfetisch, die „Religion des Friedens“. Helge soll dabei, so erzählte es mir meine Frau, jetzt nicht sooo gut weggekommen sein. Was ihr in dem Moment ziemlich unangenehm war, auch und gerade, weil die neugierigen Mithörer dachten, sie hätte die Zeilen geschrieben. Und dann erst diese Vorwürfe, „Beleidigung“, „Hassrede“, „Volksverhetzung“, die ganze Palette.

Nach voriger Absprache mit unserem Anwalt Markus Roscher sollte sie nur sagen, was ja auch der Wahrheit entsprach: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt auch nur eine einzige Zeile für 1984 – Das Magazin geschrieben.“
Sie wurde dann noch gefragt, ob sie denn wisse, wer den Artikel geschrieben hat. Wusste sie natürlich nicht. Wie auch? Wenn selbst ich es nicht mehr weiß?

Wie auch immer, es war eine unangenehme Situation für meine Frau, was mir ausgesprochen leid tut.

Ach, das hätte ich beinahe vergessen: Meiner Frau wurde nicht nur ihr PayPal-Konto gekündigt, sie verlor auch ihr deutsches Bankkonto. „Sippenhaft“ nannte man sowas in Zeiten des Faschismus. Schließlich hat meine Frau, wie gesagt, mit meiner Arbeit überhaupt nichts zu tun. Ja mehr noch, sie hat sich in all den Jahren nicht einmal politisch geäußert. Deshalb können wir Maßnahmen wie diese auch in Zeiten des neuen Faschismus getrost unter „Sippenhaft“ abbuchen.

Aber all den Linksfaschisten mit zu viel Zeit da draußen sei gesagt: Ihr könnte Euch in Eurem vom Steuerzahler finanzierten Miefbuden auf den Kopf stellen, Ihr bekommt uns nicht klein. Da müsstet Ihr schon früher aufstehen, was Euch nicht gelingen wird, da wir gar nicht erst ins Bett gehen.

Ich bin einer von diesen Männern, die ziemlich ungemütlich werden können, wenn da einer jemanden aus meiner Familie angreift. Und noch vor ein paar Jahren hätte ich mit ziemlicher Sicherheit irgendwelche Rachegelüste gegen Helge empfunden. Heute hege ich überhaupt keinen Groll mehr gegen den guten „Mann“. Gleich aus mehreren Gründen. Erst einmal weiß ich ja noch gar nicht, ob es Helge selbst war, der mich anzeigte, in Deutschland leben ja traditionell ziemlich viele Blockwarte (Nachtrag: Es war seine Anwältin, also ja, er, wie ich eben von Markus Roscher erfuhr).

Und seitdem ich alles Linke abgelegt habe, suche ich die Schuld erst einmal bei mir selbst. Es war einfach eine saudumme Idee, meine Frau in meine Arbeit hineinzuziehen, indem ich ihr Konto angab.

Dazu kommt: Ich bin mit dem Alter mitfühlender geworden. Ich mein, schaut ihn euch an, hört ihm zu, der Mann ist doch nun wirklich genug gestraft. Ich kann inzwischen noch nicht mal mehr über ihn lachen. Was irgendwie auch ein bisschen schade ist, schließlich hatte ich viel Spaß mit ihm, aber es ist, wie’s ist.

Ach, und schaut mal hier – da ist er auch noch stolz drauf!

55 Strafanzeigen wegen Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung erstattet. Das ist nur der Bruchteil eines Aufkommens von 1-2 Tagen. Danke an den Staatsschutz und die Wuppertaler Polizei @polizei_nrw_w für die Arbeit, die große Geduld und den Einsatz für meine Sicherheit.

— Helge Lindh 🇺🇦 (@helgelindh) July 7, 2020

Dazu Rechtsanwalt Steinhöfel vor einem der Prozesse, in dem er ein Lindh-Opfer vertrat

Lindh hat die Leser und Kommentatoren der „Achse des Guten“ im Bundestag als „dumm“ und „böse“ beschimpft und gibt sich dann indigniert, wenn er Gegenwind bekommt.

Der narzisstische Hinterbänkler muss mit seinen Angriffen auf unschuldige Bürger und die Meinungsfreiheit Schiffbruch erleiden. Darum verteidigen wir Frau S., gegen die ein Strafbefehl in Höhe von 600 Euro verhängt wurde. Sie muss freigesprochen werden. Hier geht es um grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Der angeblich strafbare Kommentar über Helge Lindh lautet:

„Guten Morgen Herr Broder, Kermit, der Frosch in menschlicher Gestalt!!! Das war zuviel satirische Vorstellung. Ich habe mir die Links angesehen. Jetzt brauche ich eigentlich was. So eine A…..geige! Vertreter eines untergegangenes SPD- Wahlvolkes. also… Wenn wir nicht seiner Meinung sind, ist das keine Demokratie!! Habitus eines 12jährigen. Dem würde ich dringend tiefenpsychologische Tanz- und Ausdruckstherapie verschreiben. Warum? Um körperlichen und geistigen Nachholbedarf zu initiieren. Dringend. Aber – dann kommen wir nicht mehr in den Vorführgenuss dieser ‚lustigen‘ Person. LG.“

Das soll strafbar sein?

Aus Achse des GutenWarum Helge Lindh die Meinungsfreiheit hasst | 20. Juni 2022

Nochmal Steinhöfel, nach dem Prozess

Strafanzeigen müssen sich lohnen.

Man darf „Kermit der Frosch in menschlicher Gestalt“ über Helge Lindh (SPD) sagen, der insgesamt 55 Kommentare beim Staatsschutz angezeigt hat.

Insoweit zumindest lag das AG Oldenburg gestern richtig. Andere Staatsanwaltschaften (zum Beispiel Mannheim), die, anders als die „Zentralstelle für Hasskriminalität“ in Göttingen, sorgfältig arbeiten, haben wegen Sachbezugs eingestellt: „Gehirn ist geschmolzen“, „Verhaltensstörung beim Herantreten ans Rednerpult“, „Sprung vom Tier zum Mensch“, „peinliches Würstchen“.

Lindh ist ein wild gewordener Hinterbänkler, der Bürger mit den Mitteln des Strafrechts einzuschüchtern versucht.

Details dazu, wie es beim AG Oldenburg, wo die Staatsanwältin nicht einmal die Akte kannte, ausging, heute nachmittag auf der „Achse des Guten“.


Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf Facebook

Und zum Abschluss, weil’s so schön war: Der Fluthelfer der Herzen in weißen Turnschuhen. Unvergessen

Fotos: Helge Lindh | Facebook

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