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Meine Meinung über den Afghanen, der eine Elfjährige vergewaltigte und dafür keinen Tag ins Gefängnis muss

20. Juli 2022 um 18:15

Neustrelitz – Er lockte das Mädchen in den Schlossgarten Neustrelitz (Meck.-Pomm.), gab vor, es kennenlernen zu wollen. Doch dort fiel der Afghane (auf 16 geschätzt) über die Elfjährige her und vergewaltigte sie!

Nach BILD-Informationen geschah die Tat am 18. Januar. Ein halbes Jahr später das Urteil: gerade einmal ein Jahr Haft – auf Bewährung!

Ende Juni wurde der Täter an nur einem nicht öffentlichen Verhandlungstag schuldig gesprochen. Und: Der Staatsanwalt legte keine Rechtsmittel ein. Verurteilt wurde der Afghane als 16-Jähriger, weil Experten ihn so alt schätzen. Er hatte keine Ausweisdokumente vorzeigen können.


BILD | 19. Juli 2022

Filipp Piatov: Dieses Urteil ist ein Skandal (meine Anmerkungen sind fettgedruckt)

Ein 16-jähriger Jugendlicher vergewaltigt ein 11-jähriges Mädchen. Er kommt vor Gericht. Wird schuldig gesprochen. Und kommt frei, muss nicht in Haft. Keinen einzigen Tag.

Alles richtig, aber wir sollten jetzt nicht so tun, als wäre das Urteil vom Himmel gefallen. Es mag das skandalöseste seit dem Beginn der kulturfremden Masseneinwanderung sein, aber es ist seit 2013 keineswegs das einzige Urteil, das einfach nur noch fassungslos macht.

Dieses Urteil ist juristisch begründbar – Jugendstrafrecht.

„Begründbar“? Nun ja. Erst einmal gibt es Indizien, dass der Täter weitaus älter als 16 ist, aber augenscheinlich gab es kein Interesse daran, dem so wirklich nachzugehen. Ein weiterer Skandal, wie ich finde.

Und außerdem, Herr Piatov: Wo zur Hölle steht geschrieben, dass ein 16-Jähriger nicht empfindlich bestraft werden darf? Ich antworte direkt selbst: Nirgendwo!
Ich mein, in den USA bekam ein 13-Jähriger 2011 lebenslang, soweit würde ich selbstverständlich nicht gehen wollen, aber wie wäre es denn mal mit einem Mittelweg?

Doch das macht es nicht besser. Im Gegenteil: Es ist ein Skandal.

Und was für einer!

Das Mädchen und seine Eltern müssen jeden Tag ertragen, dass der Täter auf freiem Fuß ist. Angst haben, dass er wieder zuschlägt.

Nicht nur „das Mädchen und seine Eltern“ – ganz Deutschland!

Der afghanische Täter und seine Freunde wissen: Wer in Deutschland als Jugendlicher ein Kind vergewaltigt, wird nicht weggesperrt.

Äußerst wichtiger Punkt! Die lachen über uns und am lautesten lachen sie über die deutsche Justiz.

Kein Mensch in Deutschland hat dafür Verständnis, dass verurteilte Vergewaltiger ein Leben in Freiheit führen dürfen. In diesem Fall ist der Täter sogar nach Deutschland gekommen, um hier Zuflucht zu suchen.

Eben! Und deshalb muss es heißen: Wer als Einwanderer in Deutschland eine schwere Straftat begeht, bekommt ein One-Way-Ticket Richtung Heimat!

In Deutschland muss gelten: Wer sich – auch als Jugendlicher – an einem Kind vergeht, kommt in Haft. Die Politik muss sofort handeln.

Wie gesagt: Es kann und darf nicht nur um den Missbrauch an Kindern gehen! Wer in seinem Gastland eine schwere Straftat begeht oder auch am laufenden Band auch nicht so schwere, bekommt einen Arschtritt verpasst! Da kann es, bei geistig gesunden Menschen, überhaupt keine zwei Meinungen geben.

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