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Karlsruhe: Klimaschutzgesetz kann verabschiedet werden

Nach langem Streit wollte die Ampel das Gesetz schnell durch den Bundestag bringen. Zu schnell, fand die Union. Das Bundesverfassungsgericht weist jetzt den Eilantrag zurück.

Karlsruhe zu Ampel-Wahlrecht: Ein elementares Demokratieproblem

Ist es ungerecht, wenn nicht jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einzieht? Oder wenn durch immer mehr kleine Parteien wegen der Fünf-Prozent-Klausel viele Wählerstimmen verloren gehen? Das Bundesverfassungsgericht muss Antworten finden.

Bundestag: CDU-Abgeordneter will Klimaschutzgesetz stoppen

Heizungsgesetz 2.0? Der Christdemokrat Thomas Heilmann hat beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt - gegen die Verabschiedung des Ampel-Klimagesetzes in dieser Woche.

Cum-Ex: Olearius scheitert mit Verfassungsbeschwerde

22. April 2024 um 14:26

Die "Süddeutsche Zeitung" durfte aus Tagebüchern des in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Bankiers zitieren. Die Richter in Karlsruhe nehmen seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

09. April 2024 um 10:41

Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hat sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Mit Erfolg.

Geheimtreffen Buschmann & Harbarth: Demokratie wird abgeschafft

28. März 2024 um 16:46

(David Berger) Ampel und Union wollen das derzeit von einem Ziehsohn Merkels geleitete Verfassungsgericht auf einem vor einem Einfluss durch Parteien schützen, nicht ihrer eigenen, sondern der AfD. Darüber berieten Bundesjustizminister Buschmann und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in einem Geheimtreffen.

Der Beitrag Geheimtreffen Buschmann & Harbarth: Demokratie wird abgeschafft erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

NPD-Nachfolger von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

23. Januar 2024 um 10:05

Wie kann man verhindern, dass Verfassungsfeinde staatliches Geld bekommen? Dazu haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen, die große Tragweite haben könnte.

Studierende: "Irgendwann war ich körperlich am Ende"

19. Januar 2024 um 14:05

Studierende müssen oft monatelang warten, bis ihr Bafög-Antrag genehmigt wird. Und dann sind die Sätze auch noch zu gering. Kann die Politik das System noch reformieren?

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Weniger Geld für die Parteien

SPD und Union erleiden in Karlsruhe eine Niederlage, wollen jetzt aber in einem neuen Anlauf versuchen, die staatliche Finanzierung zu erhöhen.

Bundesverfassungsgericht erklärt AfD-Diskriminierung für verfassungswidrig

25. Februar 2023 um 12:00

Dieser Beitrag von Daniel Mattisek erschien zuerst auf AUF1.INFO

Seit Jahren bedient sich das deutsche Parteien-Kartell üppiger Steuergelder zur Finanzierung seiner Stiftungen. Dies geschah bislang durch simplen Mehrheitsbeschluss bei den Haushalts-Verhandlungen. Dabei geht es um über 600 Millionen Euro, die sich die „Altparteien” selbst zuschanzen. Wie auch immer man grundsätzlich zu diesem Stiftungswesen stehen mag, Fakt ist: Die AfD wurde von der Zuteilung dieser Zuschüsse für ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung ohne jede Begründung ausgeschlossen. Dieser Benachteiligung hat das Bundesverfassungsgericht nun – durchaus überraschend – einen Riegel vorgeschoben.

Die AfD war vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, wo sie am Mittwoch unerwarteterweise Recht bekam. In einem wegweisenden Urteil stellte das höchste deutsche Gericht fest, dass die AfD durch das Gebaren der anderen Parteien in ihrem im Grundgesetz garantierten Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt werde. Das Haushaltsgesetz 2019 ermögliche die Gewährung von Globalzuschüssen an politische Stiftungen, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liege.

Anspruch auf Nachzahlungen unklar

Dies müsse unbedingt nachgeholt werden, erklärte Doris König, die Vizepräsidentin des Gerichts. Nur so sei gewährleistet, dass alle Abgeordneten und die Öffentlichkeit in dem Gesetzgebungsverfahren die Gelegenheit erhielten, die geplanten Regelungen zu diskutieren und sich eine Meinung zu bilden.

Ob der AfD nun auch Nachzahlungen zustehen, entschied das Gericht nicht. Allerdings versäumte es nicht, kritisch anzumerken, dass die staatlichen Fördermittel für die Stiftungen von Union und SPD trotz ihrer wiederholten und mehrfachen Stimmverluste bei Bundestagswahlen immer weiter gestiegen seien. Schon allein daran zeigt sich, mit welcher Dreistigkeit sich die Parteien für ihre Stiftungen bereichern: Je geringer ihr Zuspruch in der Bevölkerung, desto schamloser greifen sie Steuergelder für ihre eigenen Institutionen ab.

Aus für „Hintergrund-Mauscheleien“

Der stellvertretende Bundessprecher der Partei, Peter Boehringer, sprach von einem „wirklich großen Erfolg“. Das vom Gericht eingeforderte Stiftungsgesetz sei „Jahrzehnte überfällig“ und müsse nun auf den Weg gebracht werden. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel erklärte: „Die vielen hundert Millionen, 660 Millionen Euro im Jahr, können jetzt nicht mehr in irgendwelchen Stiftungsgesprächen im Hinterzimmer vergeben werden, sondern müssen ganz klaren gesetzlichen Regelungen folgen. Das ist ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland.“

Erika Steinbach, die Präsidentin der Erasmus-Stiftung, bezeichnete das Urteil als „schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung“. Damit werde „der Willkür und der Hintergrund-Mauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt.“ Zudem kündigte sie an, nun auch Anträge auf rückwirkende Zahlungen stellen zu wollen.

Neues Gesetz muss schnellstmöglich kommen

Klar ist: Der Bundestag kann nach dem Urteil nicht mehr mit seiner bisherigen Praxis fortfahren – und muss nun ein entsprechendes Gesetz so schnell wie möglich verabschieden. Denn eigentlich darf das Parlament den Stiftungen ohne gesetzliche Grundlage ab sofort überhaupt kein Geld mehr zur Verfügung stellen. Bereits die laufende Finanzierung könnte als rechtswidrig eingestuft werden.

Der FDP-Rechtspolitiker Thorsten Lieb erklärte: „Wir werden als Ampelkoalition natürlich das Urteil noch einmal sehr sorgfältig betrachten.“ Es sei aber „klar“, dass nun eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen werde. Dies habe man sich im Koalitionsvertrag ohnehin vorgenommen. Es ist jedoch mehr als zweifelhaft, dass man diesen Schritt ohne die AfD-Klage unternommen hätte. Dazu war die bisherige Kungelei viel zu bequem und lukrativ.

Blankes Entsetzen bei der ARD

Der vom Parteienkartell unterwanderte öffentlich-rechtliche Rundfunk und andere regierungsnahe Hofmedien reagierten auf das Urteil mit sicht- und hörbarem Entsetzen. Offenbar hatte man sich, wie auch in der Ampelkoalition, ein anderes Urteil erhofft – zumal vom linientreuen Service-Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth. Allerdings war im vorliegenden Fall nicht dessen Erster Senat, sondern der Zweite Senat zuständig gewesen. Dennoch zeigt das Urteil, dass – anderer Befürchtungen zum Trotz – die parteipolitische Gleichschaltung des höchsten deutschen Gerichts noch nicht völlig gelungen ist, auch wenn ideologische Entscheidungen zu EU-Geldern und Klimawahn auf das Gegenteil hinwiesen.

Vor allem in der ARD nahm es die linksgrüne Systempresse geradezu fassungslos zur Kenntnis: Schon nach kurzer Zeit veröffentlichte ausgerechnet ein Mitglied der Redaktion „Recht“ einen diffamierenden Kommentar, in dem gefordert wurde, keinesfalls dürften der „rechtsradikalen AfD” – auch nicht künftig – staatliche Gelder zufließen.

Desiderius-Erasmus-Chefin Steinbach angefeindet

Haarsträubend bis unterirdisch waren auch die sonstigen Anschuldigungen dieses Schmieren-Stücks: Erika Steinbach wird darin vorgeworfen, an der „Hetze gegen Walter Lübcke“ beteiligt worden zu sein, „bevor der von einem Neonazi ermordet wurde“. Auch der Hanau-Attentäter habe sich „am Abend vor seinen Morden eine Rede des AfD-Politikers Björn Höcke angeschaut“. Damit wird infamerweise suggeriert, dass die AfD die beiden Mordtaten angestiftet habe.

Nächste miese Tricks geplant

Zudem wird ein Vorschlag des ehemaligen Grünen-Politikers Volker Beck aufgegriffen, der einen „Demokratie-TÜV“ einführen wollte. Dieser soll fortan als Alibi und Hebel zur weiteren Diskriminierung der AfD dienen. Die „klare Antwort“ aus Sicht des ARD-Kommentators lautet daher: „Der Staat darf keine Millionen ausgeben für die Kaderschmiede einer rechtsradikalen Partei wie der AfD. Keine Millionen für eine Partei, die sich mit dem Geld an deutschen Universitäten lauter kleine Björn Höckes heranziehen will. Beim Geld für eine AfD-Stiftung geht es nicht um Gleichheit im politischen Wettbewerb, sondern um die wehrhafte Demokratie, die dieses Geld verweigern muss. Der Gesetzgeber hat sich lange darum herumgedrückt, den ‚Demokratie-TÜV‘ für politische Stiftungen klar zu regeln. Jetzt ist es höchste Zeit.“

Mit dieser verleumderischen Tirade soll erkennbar eine – sogar vom Höchstgericht nun als verfassungsfeindlich beurteilte – Praxis fortgesetzt werden, nur weil es der ARD so ins ideologische Konzept passt.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

 

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