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Open AI: Dieser falsche Geburtstag könnte Folgen haben

29. April 2024 um 14:33

Chat-GPT neigt dazu, vermeintliche Fakten zu erfinden - etwa Geburtsdaten. Datenschützer haben jetzt Beschwerde eingelegt, die Open AI zur Korrektur zwingen könnte.

Militarisierung: Jetzt sollen Schüler auf Krieg eingestimmt werden

16. März 2024 um 09:55

Der jüngste Vorstoß der Bundesbildungsministerin sorgt für Aufregung. Wenige Tage nachdem Lauterbach die militärische Aufrüstung von Krankenhäusern forderte, will sie nun sogenannte Zivilschutzübungen an Schulen. Sollen Schüler etwa auf einen Krieg vorbereitet werden? Reicht es nicht, wenn schon Erwachsenen die Knie schlottern? Ein Gastbeitrag von Meinrad Müller

Der Beitrag Militarisierung: Jetzt sollen Schüler auf Krieg eingestimmt werden erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

„Datenschutz” wichtiger als Identitäts-Feststellung illegaler Migranten

24. Februar 2023 um 12:00

Dieser Beitrag von Daniel Mattisek erschien zuerst auf AUF1.INFO

Deutsche Gerichte mutieren zunehmend zu Erfüllungsgehilfen der globalistischen Migrations-Lobby, die die Destabilisierung des Nationalstaats mit allen Mitteln verwirklichen wollen – und im Namen eines pervertierten Hilfs- und Solidaritäts-Verständnisses den Geist des deutschen Asylrechts (und damit auch des Grundgesetzes) mit Füßen treten. Dies zeigen jüngste Urteile wieder einmal überdeutlich.

Von der Bundesregierung aktiv gefördert, wird Deutschland derzeit von einer Migrationswelle überrollt, die diejenige von 2015 weit in den Schatten stellt. Mit gravierenden Folgen: Die Kommunen brechen unter der Last zusammen, Wohnraum und Geld sind schon lange nicht mehr vorhanden. Innenministerin Nancy Faeser, die die Hauptverantwortliche für diesen Wahnsinn ist, lässt die, die ihn vor Ort ausbaden müssen, eiskalt im Stich.

Asylrecht wird mit Füßen getreten

Zentraler Hebel für die irreguläre und unregulierte Zuwanderung ist das Asylrecht, dessen ursprüngliche Bedeutung mittlerweile völlig missachtet und mit Füßen getreten wird. Denn längst wird der Aspekt der „Verfolgung“, also der angeblichen Bedrohung für Leib und Leben der Schutzsuchenden, überhaupt nicht mehr überprüft (von der eigentlich verfassungsrechtlich vorgesehenen politischen Verfolgung gar nicht zu reden).

Da die meisten, die einwandern, ihre Ausweisdokumente fast immer angeblich auf der Flucht verloren haben, ihre Handys und Smartphones interessanterweise aber so gut wie nie, ist es für die deutschen Behörden umso wichtiger, die Selbstauskünfte, die die Antragsteller auf Nachfrage erteilen, anhand der Handyinhalte zu überprüfen, um die Rechtmäßigkeit beurteilen zu können.

Mobiltelefone sind tabu

Doch nicht einmal diese an sich selbstverständliche Behelfsmethode zur Identitäts-Feststellung ist künftig noch erlaubt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer Entscheidung von vergangener Woche nunmehr abschließend und endgültig geurteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Asyl-Antragstellern ohne Pässe nicht mehr grundsätzlich berechtigt ist, deren Mobiltelefone auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Identität zu ziehen.

Solange zumindest die Möglichkeit bestehen könnte, dass auch andere Ausweisdokumente oder Heiratsurkunden vorlegbar sind, ist diese Ermittlungsmethode in jedem Fall verboten, befand der Erste Senat. Also künftig praktisch immer – da sich entsprechende „Ersatz-Dokumente“ leicht „nachbestellen“, fälschen und dann nachreichen lassen.

Afghanin hatte geklagt

Damit wurde ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juni 2021 bestätigt. In beiden Fällen hatte eine Afghanin geklagt, die 2019 nach Deutschland gekommen war. Um ihren in Berlin gestellten Asylantrag prüfen zu können, hatte das BAMF angeordnet, dass sie ihr Mobiltelefon und dessen Zugangsdaten herausgeben müsse. Deren Auswertung führte dazu, dass der Asylantrag im August 2019 abgelehnt wurde. Im Mai 2020 reichte sie Klage ein.

Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil, mit dem die Untersuchung der Handydaten als unzulässig verworfen wurde, damit, dass auch andere Ausweismittel zur Identifizierung vorgelegen hätten. „Im Fall der Klägerin standen nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts mildere und damit vom Bundesamt vorrangig heranzuziehende Mittel zur Gewinnung weiterer Indizien zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zur Verfügung“hieß es wörtlich. Das Handy sage auch nicht, ob jemand afghanischer Staatsangehörigkeit sei, so die Richter in fast schon zynischer Verhöhnung des behördlichen Aufklärungsinteresses.

Weltfremde Justiz

Unter „milderen Mitteln” versteht das Gericht etwa das afghanische Ausweisdokument „Tazkira”, das jedoch keine biometrischen Merkmale enthält. Die behördliche Aufforderung an die Klägerin, die Zugangsdaten ihres Handys zu dessen Auswertung mitzuteilen, habe sich jedenfalls „als unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“ erwiesen.    

Das Urteil offenbart die ganze Weltfremdheit der deutschen Justiz. Die Realität der Asylzuwanderung ist dem Gericht offenbar unbekannt – oder es weiß um die rechtsfreien Zustände an den Grenzen Faeser-Deutschlands und sabotiert die letzten Handlungsmöglichkeiten des Staates vorsätzlich. Jeder weiß, dass die Massenmigration von einer hochprofessionellen kriminellen Industrie aus Menschenhändlern betrieben wird, zu deren Repertoire auch Fälschungen gehören. Viele der tatsächlichen oder vermeintlichen Heimatländer der Zuwanderer haben keine funktionierende Verwaltung, bei der man zuverlässige Informationen einholen könnte, und sind völlig korrupt.

Bei der Asyl-Lobby knallen die Korken

Die „milderen Mittel”, die das Urteil zur Prüfung von Asylanträgen einfordert, sind also meist äußerst fragwürdig, weil die Echtheit der entsprechenden Dokumente kaum nachzuweisen ist. Zudem blendet das Gericht völlig aus, dass die Auswertung der Handy-Daten offensichtlich ergab, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Asyl hatte, ihre Angaben also falsch waren. Stattdessen nimmt es den Behörden nun die letzte Möglichkeit, dem allgegenwärtigen Asyl-Missbrauch noch irgendetwas entgegenzusetzen. Ihnen bleiben jetzt nur noch mehr oder weniger dubiose Dokumente, um zu beurteilen, ob jemand asylberechtigt ist.

Das bloße Durchwinken der Anträge wird damit noch schlimmere Ausmaße annehmen. Die Schlepper-Industrie wird das Urteil mit großer Freude aufgenommen haben: Die Migranten- und Asyl-Lobbyisten dürften aus dem Feiern nicht mehr herauskommen. Vielleicht stößt Nancy Faeser ja mit ihnen gemeinsam auf den Urteilsspruch an.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

Weitere Lüge gefallen: In Wahrheit waren fast alle „Long-Covid“-Patienten bereits vorher krank

12. Juli 2022 um 23:09

Eine Corona-Infektion ist „jedes Mal ein Long-Covid-Risiko“, warnt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD). Und: Die Krankheit werde „mega unterschätzt“, sei ein „Riesenproblem“, so der Minister gegenüber „Zeit Online“.

Angst-Wort: Long Covid! Millionen Patienten zittern vor den Langzeitfolgen der Virus-Erkrankung – etwa doch zu Unrecht? Eine neue Studie legt das nahe.

Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) hat Patientendaten ausgewertet. Gewonnene Erkenntnisse: Long Covid tritt so gut wie nie bei gesunden Personen auf. In 24 von 25 Fällen hatten Long-Covid-Patienten bereits mindestens eine Vorerkrankung.

ZI-Chef Dominik von Stillfried zu BILD: „96 Prozent der Long-Covid-Fälle waren im Jahr zuvor bereits in ärztlicher Behandlung. Die Daten zeigen: Long-Covid-Patienten weisen häufiger als die Allgemeinbevölkerung Vorerkrankungen wie Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Übergewicht und psychische Erkrankungen auf.“


BILD | 12. Juli 2022

Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung hat die Daten aller kassenärztlichen Praxen ausgewertet. Mit folgenden Ergebnis:

2021 wurden rund 880 000 Patienten mit Long-Covid-Symptomen registriert. Rund ein Prozent der Fälle verlief schwer und war mit langwierigen Symptomen verbunden. Zwei Drittel der Patienten waren nach maximal drei Monaten beschwerdefrei.

ZI-Chef Dominik von Stillfried:

Den Fall der jungen Frau, die noch nie etwas hatte und dann nach Infektion unter massiven Long-Covid-Komplikationen leidet, gibt es – aber eben nur sehr, sehr selten. Man muss dem Eindruck entgegentreten, dass jeder nach Covid mit Post-Covid und schweren Auswirkungen rechnen muss – das zeigen die Daten nicht.

Auch der Essener Neurologie-Chef Professor Christoph Kleinschnitz bestätigt gegenüber BILD die Ergebnisse des ZI.

„Psychiatrische Vorerkrankungen sind der größte Risiko-Faktor bei Long Covid. Wir haben keinen Anhalt dafür, dass das Coronavirus das Nervensystem stark oder häufig schädigt.“

Mehr als 500 Patienten seien in der Long-Covid-Ambulanz am Uniklinikum Essen behandelt worden. Bei 90 Prozent war kein organischer Grund für die Beschwerden messbar, so Kleinschnitz.

Diese fünf Bücher empfiehlt Erfolgsmensch Elon Musk!

Tja, meine Lieben, wie schon in der Zeile geschrieben: Mit „Long-Covid“ ist nun auch die letzte Lüge der sogenannten Corona-Pandemie gefallen. Und würden wir nicht in einem Irrenhaus ohne Dach leben, in dem die Irren die Leitung übernommen haben, wären weite Teile des deutschen Volkes nicht kollektiv geistesgestört, könnten wir jetzt, zumindest in Sachen Corona, die Füße hochlegen. Doch wir müssen weiter wachsam bleiben. Vor ein paar Tagen erst kam eine Umfrage raus, in der sich viele Deutsche für eine Wiedereinführung der Maßnahmen im Herbst ausgesprochen haben. Kaum zu glauben, schon klar, aber unterschätzt bitte niemals die Dummheit der Menschen.

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