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Déjà-Flu: Dr. Tedros und die Vogelgrippe – Die Vorbereitungen auf die nächste (Fake-)Pandemie laufen auf Hochtouren

04. Mai 2024 um 12:00
Von: Redaktion

Dr. Tedros, Tedros Adhanom Ghebreyesus, der Generaldirektor der WHO, hat sich mit einem Video an die Öffentlichkeit gewendet, angeblich, um die Bevölkerung dahingehend zu beruhigen, dass man bei der WHO alles, was mit H5N1-Vogelgrippe zusammenhängt, fest im Griff habe. Tatsächlich ist das Video eines, das wohl dazu gedacht ist, die Bevölkerung mit einem Nicht-Problem zu erschrecken und auf eine neue Pandemie-Inszenierung vorzubereiten.

Warum wir zu diesem Schluss gekommen sind, das beschreiben wir in diesem Post als eine Reihe der Seltsamkeiten der seltsamen Häufungen scheinbar unzusammenhängender Ereignisse, die alle auf ein spezifisches Ziel hindeuten.

Beginnen wir mit Dr. Tedros:

Tedros nimmt ein paar vereinzelte Fälle, in denen H5N1 bei Säugetieren gefunden wurde, nichtzuletzt deshalb, weil Mitgliedsstaaten der WHO den Rat der WHO, die Überwachung von H5N1 zu intensivieren, ernst genommen zu haben scheinen, und wer mehr sucht, der findet bekanntlich auch mehr, zum Anlass, um vor H5N1, dessen Verbreitung unter Menschen nach wie vor ein geringes Risiko darstelle, wie er ausdrücklich feststellt, zu warnen. Denn: Man könne nicht davon ausgehen, dass etwas, das heute harmlos sei, auch morgen noch harmlos sein wird. Eine dieser Trivialitäten, bei denen wir uns regelmäßig wundern, dass es mit ihnen tatsächlich gelingt, leicht hysterisierbare Individuen in einem Zustand konstanter Hysterie zu halten.

Wie dem auch sei, das geringe Problem, das H5N1 darstellt, sofern es überhaupt eines darstellt, ist dennoch ein so großes geringes, bis gar nicht vorhandenes Problem für die WHO, dass die dort üppig Entlohnten mit ihren Hintermännern bei der Pharmafia bereits ausknobeln, wie man am besten Steuergelder in die Taschen von Herstellern von anti-viralen Mittelchen und Impfstoffen kanalisieren kann bzw. in den Worten von Tedros: sicherstellen kann, dass ein ausreichender Vorrat an anti-viralen Mittelchen und “Impfstoffen” gegen H5N1 vorhanden ist.

Dass Hersteller der Ansicht sind, ein Impfstoff gegen H5N1 sei ein einträgliches Geschäft, das zeigt sich an den 198 klinischen Trials, die bei clinicaltrial.gov geführt werden, und die Entwicklung eines Impfstoffes gegen H5N1 zum Ziel haben. Dass etwas im Busch ist, das haben wir vor ein paar Tagen bereits anhand der hochgepuschten Berichterstattung über H5N1 bei Rindern in Texas dargelegt. Die Video-Message von Dr. Tedros zu einer mehr oder weniger H5N1-Unzeit, bestärkt den Eindruck, auf Basis eines bekannten Regiebuchs werde eine weitere Pandemie-Inszenierung vorbereitet, denn:

Diese Tabelle stammt von der WHO. Sie finden Sie hier.

Dargestellt sind Fälle, in denen sich ein Mensch mit H5N1 infiziert hat, in der Regel ein Mensch, der in direktem und stetem Kontakt mit infizierten Vögeln und Hühnern oder dergleichen stand. Deutlich zu sehen ist: H5N1 war vielleicht vor 2019 etwas, das man zu einem Problem für Menschen hätte aufbauen können, denn vor 2019 gab es eine geringe, aber vielleicht relevant machbare Anzahl von Menschen, die sich mit H5N1 infiziert haben. Rund 52% davon sind daran verstorben. Seit 2020 ist H5N1 aber nicht mehr existent. 7 Fälle humaner Infektion nach 2019 gegenüber 861 Fällen in den Jahren 2003 bis 2019 sprechen eine eindeutige Sprache: H5N1 ist aus der Problemzone für Menschen verschwunden.

Dennoch schlägt Dr. Tedros die Alarmglocke zu einem Zeitpunkt, zu dem weit und breit kein Feuer zu sehen ist, angeblich, weil es Infektionen bei Säugetieren gibt, die es schon seit Jahren gibt und deren Auffinden vermutlich auf erhöhte Überwachung zurückzuführen ist.

Warum?
Was ist im Busch?

Der letzte Satz im Tedros-Video hört sich wie eine Drohung an. Man stehe mit den Herstellern von Impfstoffen und antiviralen Mittelchen im Kontakt, um dann, wenn die WHO eine Pandemie erklärt, schnell und milliardenfach auf Impfstoffe und antivirale Mittelchen zugreifen zu können.

Das hört sich wie eine bekannte Regieanweisung aus gerade hinter uns liegender Fake-Pandemie an.
Und damit beginnt dann die Reihe der unabhängigen Vorkommnisse, die in keinerlei Zusammenhang mit dem stehen, was bei der WHO vorgeht, versteht sich.

Einer dieser Zufälle ist Incellipan, ein Impfstoff, dem das CHMP, das Committee for Medical Products in Human Use, der European Medicines Agency gerade die bedingte Zulassung ermöglicht hat. Bedingte Zulassung, auch ein alter Bekannter aus Zeiten der COVID-Panik. Bedingte Zulassung bedeutet, dass es keinerlei verlässliche Daten zu Effektivität und Sicherheit der zugelassenen Produkte gibt. Was es gibt sind ein paar Informationen aus mehr oder weniger schlechten klinischen Trials, die bei den Leuten im CHMP soviel Freude ausgelöst haben, dass sie die bedingte oder, wie wir sehen werden, die unbedingte Zulassung eines Impfstoffes gegen H5N1 empfohlen haben. Und natürlich folgt die EU-Kommission, ein Organ voller Freunde der Pharmafia, mit innigen Verbindungen, jeder Empfehlung, die aus dem CHMP kommt.

Deshalb wurde zum 9. Oktober 2023 dem Impfstoff mit dem Namen “Zoonotic Influenza Vaccine” eine Zulassung erteilt. Der Impfstoff schützt vor H5N1, einem bestimmten Stamm von H5N1, der 2005 erstmals kultiviert wurde und von dem niemand weiß, ob er sich jemals in freier Wildbahn wieder einfinden wird: A/turkey/Turkey/1/2005 (H5N1)-like strain (NIBRG-23). “Schützt” ist hier relativ, denn niemand hat geprüft, ob der Impfstoff tatsächlich vor einer Infektion oder Erkrankung in Nachfolge einer Infektion mit H5N1, in welcher Variante H5N1 auch immer unterwegs sein wird, schützt. Geprüft wurde in mehr oder weniger großen klinischen Trials lediglich, ob bei Probanden, denen zwei Dosen von “Zoonotic Influenza Vaccine” in den Oberarmmuskel gespritzt wurde, Antikörper gegen diesen Impfstoff gefunden werden. In der Tat, Antikörper werden gefunden:

65% Seroconversion und 73% Seroprotection für 20 bis 60jährige scheint ein erträgliches Ergebnis zu sein. Indes, was hier  als Seroprotection, als Schutzniveau der Impfung ausgewiesen wird, ist nicht der Anteil der Leute, bei denen sich Antikörper nach Impfung gefunden haben, die ihnen Schutz vor H5N1 sichern. Ausgwiesen ist der Anteil der Geimpften, für die in einer 1:40 verdünnten Lösung ihres Blutes noch eine relevante Anzahl von Antikörper gefunden wird. Mit der Grenze von 1:40 geht die Annahme einher, eine von der WHO aufgestellte Annahme, dass rund 50% derjenigen, die Geimpft wurden, auch vor einer Infektion geschützt sind. Was man von diesem Maß zu halten hat, wurde im Rahmen der COVID-Inszenierung sehr deutlich.

In der Tabelle oben wird also ausgedrückt, dass für 65% der 20 bis 60 Jährigen die Anzahl der Antikörper die Annahme stützt, dass 50% der Geimpften vor einer Infektion mit H5N1 geschützt sind. Die Angabe hinter Seroconversion ist insofern irrelevant, als sie lediglich den Anteil derjenigen benennt, bei denen überhaupt Antikörper in relevanter Anzahl gefunden wurden. Wichtig ist dagegen der Seroconversion-Factor, denn alles was unter einem Seroconversion-Factor von 4 liegt ist zu gering, als dass man von einem Schutz vor Infektion ausgehen könnte:

“Seroprotection is defined as a titer of ≥1:40, and seroconversion as a more than 4‑fold titer increase with achievement of seroprotective titers between two time points (most commonly pre-vaccination and 30 days post-vaccination are used).”

Kaufmann, Lukas, Mohammedyaseen Syedbasha, Dominik Vogt, Yvonne Hollenstein, Julia Hartmann, Janina E. Linnik, and Adrian Egli (2017). An optimized hemagglutination inhibition (HI) assay to quantify influenza-specific antibody titers. JoVE (Journal of Visualized Experiments) 130 (2017): e55833.

Man kann vor diesem Hintergrund der Ansicht sein, dass der gerade zugelassene Impfstoff “Zoonotic Influenza Vaccine” ein nutzloser Impfstoff ist, der nicht einmal vor der Variante von H5N1 schützt, auf deren Grundlage er erstellt wurde. Dessen ungeachtet ist der “Impfstoff” zugelassen, und zwar mit einer interessanten Widmung:

“In the event of an officially declared influenza pandemic due to A/H5N1 virus, individuals previously vaccinated with one or two doses of Zoonotic Influenza Vaccine Seqirus that contained HA antigen derived from a different clade of the same influenza subtype as the declared influenza pandemic strain may receive a single dose of Zoonotic Influenza Vaccine Seqirus instead of two doses that are required in previously unvaccinated individuals (see section 5.1).”

Das muss man erst einmal auf sich wirken lassen.
Wenn die WHO eine Pandemie erklärt und die H5N1-Variante, die pandemisch ist, ein andere ist als diejenigen, die bei der Entwicklung von “Zoonotic Influence Vaccine” zur Grundlage genommen wurde, Sie erinnern sich: A/turkey/Turkey/1/2005(H5N1)-like Strain (NIBRG-23), dann hoffen die Hersteller das mit einem weiteren Schuß angepassten oder nicht angepassten Impfstoffes, die fehlende Schutzwirkung des ursprünglichen Impfstoffes hergestellt werden kann.

Kommt Ihnen dieses Vorgehen bekannt vor?

Die Hoffnung, die hier Pate steht, wird bei der EMA wie folgt in Worte gegossen:

“Before a pandemic starts, nobody knows which strain of flu virus will be involved, so pharmaceutical companies cannot prepare the correct vaccine in advance. Instead, they can prepare a vaccine that contains a strain of flu virus specifically chosen because very few people have been exposed to it, and to which very few people are immune. They can then test this vaccine to see how people react to it, allowing them to predict how people will react when the flu strain causing the pandemic is included.”

Weil man bevor eine Variante pandemisch wird, nicht weiß, welche Variante von H5N1 zirkulieren wird, wird ein Impfstoff zusammengerührt, in dem ein Stamm von H5N1 Verarbeitung findet, der noch nicht weit verbreitet ist, so dass diejenigen, die damit geimpft werden, eine wie auch immer geartete Immunität, von der niemand weiß, ob und wenn ja, wie lange sie vorhält, aufbauen, von der wir abermals hoffen, dass sie gegen den Stamm, aus dem die zirkulierende Variante hervorgegangen ist, schützt, oder per Booster schützt, oder … was auch immer.

Indes, es ist ja nicht so, dass es nur einen einzigen Stamm von H5N1 gäbe. Die Anzahl der Varianten von Vogelgrippe ist schon jetzt sehr hoch, so dass es eigentlich keinerlei Grund gibt, A/turkey/Turkey/1/2005(H5N1)-like Strain (NIBRG-23) für einen Impfstoff zu nutzen, man könnte auch A/duck/Vietnam/NCVD-1584/2012 oder A/Anhui/1/2005 oder A/chicken/Bangladesh/11rs1984-30/2011 oder A/Egypt/2321-NAMRU3/2007 oder A/Vietnam/1194/2004 nutzen, um nur einige zu nennen. Die gesamte Liste der H5N1-Stämme, die bislang isoliert wurden, findet sich hier. Eine Variante von H5N1 herauszugreifen, das wirkt, als würde man Lotto spielen, in der Hoffnung, die nächste Ziehung werde genau die Zahlenfolge produzieren, die man ausgewählt hat.

Es ist eben alles eine Frage der Wahrscheinlichkeit.
Und wie wahrscheinlich ist es, dass zufällig zu einem Zeitpunkt, zu dem Dr. Tedros die Angst vor H5N1 schürt, im Gleichschritt mit Medien-Outlets, die sich besser verkaufen, wenn man Leuten Angst macht als sie es tun, wenn man Entwarnung gibt, nicht einer, sondern zwei neue Impfstoffe bei der EMA zugelassen wurden, die beide auf eine Pandemie abzielen, die erst noch von der WHO ausgerufen werden muss?

Das bringt uns zurück zu Incellipan.
Incellipan hat wie “Zoonotic Influenza Vaccine” eine Zulassung erhalten, zunächst nur eine bedingte Zulassung, aber alles weitere wird sicher folgen… Wer zweifelt daran?

Incellipan basiert auf GENAU demselben H5N1-Stamm, auf dem auch “Zoonotic Influenza Vaccine” basiert: A/turkey/Turkey/1/2005(H5N1)-like Strain (NIBRG-23).

Incellipan ist zugelassen für alle ab 6 Monaten, bedingt zugelassen, obschon nichts über die Effektivität des Impfstoffs, der vorsorglich für eine Pandemie, die erst noch erklärt werden muss, entwickelt wurde, bekannt ist. So, wie nichts über die Effektivität von Zoonotic Influenza Vaccine bekannt ist. Aber das stört natürlich niemanden beim CHMP oder der EMA oder der EU-Kommission, denn dort wird das Prinzip Hoffnung gegen Marktanteile und Profit der Pharmafia-Unternehmen gehandelt. Im vorliegenden Fall profitiert Seqirus S.r.l., ein italienisches Unternehmen mit Sitz in Monteriggiorni. Es ist sicher nur ein weiterer Zufall, dass Incellipan, der H5N1-Impfstoff, dem eine bedingte Zulassung erteilt wurde, von einem Unternehmen mit dem Namen “Seqirus”, das dieses Mal seinen Sitz in den Niederlanden hat, hergestellt wird.

Alles Zufälle.

Was die Nebenwirkungen angeht, die mit den beiden H5N1-Impfstoffen, die in ihrer Zusammensetzung identisch sind, verbunden sind, so finden sich die üblichen Angaben. Man kann den Eindruck entwickeln, dass die Sektion, in der “Adverse Effects” berichtet werden, eine Art Standard-Vorlage darstellt, die von welchem Unternehmen auch immer einen Antrag auf Zulassung stellt, einkopiert wird. Im vorliegenden Fall sind Übelkeit und Kopfschmerzen nach Injektion, ebenso wie Schwellungen an der Einstichstelle nahezu sicher, können durch Anaphylaxis, also eine allergische Schockreaktion ergänzt werden, wenn derjenige, der gestochen wurde, nicht wusste, dass er anaphylaktisch ist, und wer weiß das schon, bevor er erstmals anaphylaktisch reagiert. Und ansonsten bestehen die Nebenwirkungen aus Fehlstellen, die dann gefüllt werden, wenn das Zeug massenhaft verspritzt wird. Das sieht dann so aus:

Es gab einmal eine Zeit, da haben wir gedacht, klinische Trials und Zulassungsverfahren seien dazu da, das Risiko, das von einem Medikament, einem Impfstoff ausgeht, mit seinem Nutzen zu gewichten.

Lächerlich.
Einfach lächerlich.

Kein Mensch interessiert sich für das Risiko, das mit diesem Zeug verbunden ist. Wenn Incellipan oder Zoonotic Influenza Vaccine massenhaft verspritzt werden, dann werden die berichteten Nebenwirkungen in den dafür vorgesehenen Datenbanken beerdigt und mit der Begründung vom Tisch gewischt, dass ein kausaler Zusammenhang nicht belegt werden könne, schließlich müssen die Entwicklungskosten hereingeholt werden, die Bestechungsgelder müssen sich amortisieren und ein wenig Profit, so ein paar Milliarden Euro/Dollar/Pfund will ein Unternehmen ja auch machen …

Und dass dem so ist, das unterstreicht der EPAR, der European Public Assessment Report, der die Daten zusammenstellt, die zur Zulassung von “Zoonotic Influenza Vaccine” geführt haben, in geradezu herausragender Weise. Zoonotic Influenza Vaccine soll zweimal im Abstand von 3 Wochen verabreicht werden, wobei jeweils 0,5ml Impfstoff verspritzt werden. Warum 0,5ml, das weiß niemand. Tatsächlich werden Ergebnisse präsentiert, die auch andere Mengen von 0,75ml bis 1ml sinnvoll erscheinen lassen. Warum drei Wochen Abstand zwischen beiden Impfungen bestehen soll, ist ebenfalls unklar, denn nach zwei oder vier Wochen sind die Ergebnisse auch nicht wirklich anders. Was indes besonders irritiert, das ist die Vielzahl unterschiedlicher Studien, die alle der Frage von Seroconversion und Seroprotection gewidmet sind und allesamt unterschiedliche Ergebnisse produzieren, ein Umstand, der noch dadurch verkompliziert wird, dass unterschiedliche Methoden zur Bestimmung der Seroconversion und der Seroprotection genutzt werden, darunter Microneutralisation Assays (MN):

“Neutralization assays measure biologically functional antibodies that can inhibit attachment and entry of virus in tissue culture and are more sensitive than HAI assays. However, MN assays are not well standardized (Stephenson et al., 2009) and the titer that corresponds to protection is not known.”

Baz, Mariana, Catherine J. Luke, Xing Cheng, Hong Jin, and Kanta Subbarao (2013). H5N1 vaccines in humans. Virus research 178(1): 78–98.

Mengenangaben, die nicht rational nachvollziehbar sind, eine Zeitabfolge bei der Impfung, deren Begründung eher vage ist, eine Vielzahl unterschiedlicher Analysen für Seroconversion und Seroprotection mit unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf beide, deren Verhältnis zueinander ungeklärt ist, und deren Ergebnisse auf unterschiedlichen Messmethoden mit ungeklärten Status basieren: Was könnte schiefgehen?

Nichts.
Die EMA gibt die gewünschte Empfehlung und die EU-Kommission lässt das Zeug zu.

Demnächst auch in ihrem Oberarm, mit besten Empfehlungen von Dr. Tedros?

Der Beitrag erschein zuerst bei ScienceFiles.org.

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Merkels kriminelles Vermächtnis: erhebliche Zuwanderung in die Kriminalstatistik

09. Mai 2024 um 12:00
Von: Redaktion

Seit etlichen Jahren findet sich die folgende Passage im so genannten IMK-Bericht, mit dem der Innenministerkonferenz die Kriminalität in Auszügen zugemutet wird, die der Polizei bekannt geworden ist:

“Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen wird keine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) berechnet, da die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen, die in der PKS als nichtdeutsche Tatverdächtige gezählt werden, wie beispielsweise Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, Touristinnen und Touristen, Durchreisende, Besucherinnen und Besucher, Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sowie Stationierungsstreitkräfte, nicht enthält.”
Quelle: PKS 2022: IMK Bericht

So lange dieser Satz in der Polizeilichen Kriminalstatistik auftaucht, so lange ärgert er uns, denn es wäre ein Leichtes, wenn man es denn wollte, die tatsächliche Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung für Deutschland zu errechnen. Dass es nicht getan wird, ist eine politische Entscheidung, die dazu führt, dass Leute wie Georg Restle im öffentlich-rechtlichen Systemfunk behaupten können, dass die Kriminalität von Zuwanderern in keiner Weise über dem liegt, was man bei der deutschen Bevölkerung an Kriminalität gewohnt sei. Gäbe es eine Tatverdächtigenbelastungszahl, die die nichtdeutschen Tatverdächtigen, wie dies für die deutschen Tatverdächtigen üblich ist, auf 100.000 nichtdeutsche Einwohner standardisiert, dann könnte man Restle seine Lügen mit einem Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik um die Ohren hauen. Aber: Die Tatverdächtigenbelastungszahl für nichtdeutsche Tatverdächtige, die gibt es nicht.

Macht nichts.

Man kann sich anders behelfen und besser obendrein, denn die Tatverdächtigenbelastungszahl ist zwar ein in der Kriminologie gebräuchliches Maß, aber dessen ungeachtet ist es kein wirklich gutes Maß …

Wie auch immer: Wir zeigen nun in fünf Abbildungen, dass die Merkel-Zuwanderung, die seit 2015 im Gange ist, letztlich einen Import von Kriminalität darstellt, was auch kein Wunder ist, denn Leute, die Gesetze brechen, sich illegal in Länder stehlen, mit Hilfe von kirchlichen Schleppern oder anderen, die von sich behaupten, sie würden Menschen retten, haben bereits gezeigt, wie sie zu den Gesetzen des Aufnahmelandes stehen. Wenn sie so leicht eines davon brechen, warum sollten sie dann mit dem Brechen von anderen größere Probleme haben?

Hinzu kommt, dass die meisten Zuwanderer aus Ländern kommen, in denen vor allem das Verhältnis zu Gewalt vollkommen anders ist als in Deutschland, Gewalt ist oftmals legitimes Mittel, um Konflikte zu regeln, ganz im Gegensatz zu Deutschland, wo Denunziation das Mittel der Wahl ist. Schließlich sind offene Grenzen, wie sie derzeit vorhanden sind, natürlich ein Anreiz für Kriminelle aller Schattierungen, ob sie nun in Eigentum anderer Leute oder in Rauschgift handeln. Und weil das alles noch nicht reicht, ist die Mehrheit der Zuwanderer in einem Alter, in dem Kriminalität besonders häufig vorkommt, besonders häufig delinquentes Verhalten gezeigt wird.

Kurz: die derzeitige Zuwanderung ist ein GARANT für erhöhte Kriminalität im Aufnahmeland und die folgenden Abbildungen zeigen das:

Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Anzahl von der Polizei ermittelter Tatverdächtiger für deutsche und nicht-deutsche Tatverdächtige ab 1987 und für Zuwanderer ab 2015. Drei Beobachtungen sind hier von Interesse:

  • Der heftige Anstieg nach 1987 für nichtdeutsche und ab 1990 für deutsche Tatverdächtige hängt mit Programmen zur Spätaussiedlung, einer Zunahme von Asylbewerbern und nichtzuletzt mit der deutschen Vereinigung zusammen.
  • Sowohl bei deutschen als auch bei nichtdeutschen Tatverdächtigen zeigt sich im Zeitverlauf ein Rückgang der bei nichtdeutschen Tatverdächtigen früher aufhört und 2015 abrupt in sein Gegenteil verkehrt wird, während der Rückgang bei deutschen Tatverdächtigen um 2005 einsetzt und bis heute anhält [den leichten Anstieg 2023 werten wir erst, wenn er sich 2024 fortsetzen sollte].
  • Mit Ankunft der Merkel-Zuwanderer schießt die Zahl der von der Polizei ermittelten nicht-deutschen Tatverdächtigen in die Höhe und nun ist sie halt man da, die Kriminalität.

Wie dramatisch sich die Zuwanderung seit 2015 auf das Verhältnis deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger auswirkt, zeigt die Abbildung oben. Wie man sieht, bewegen sich die Anteile deutscher und nichtdeutscher Tatverdächtiger aufeinander zu, woraus man schon jetzt schließen kann, dass der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger weit über ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung liegen muss.

Die folgende Abbildung stellt die Nettozuwanderung seit 2000, der nichtdeutschen Wohnbevölkerung und der Zahl von der Polizei ermittelter nichtdeutscher Tatverdächtiger gegenüber.

Das wichtigste Ergebnis dieser Gegenüberstellung ist die Beobachtung, dass ein steigender Ausländeranteil unter der deutschen Wohnbevölkerung bis ca. 2010 NICHT von einem Anstieg der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen begleitet wird. Mit anderen Worten: die alteingesessenen Migranten, “Gastarbeiter” der ersten Generation und ihre Nachfahren aus der Türkei, aus Spanien, Italien, Griechenland, sie sind unterproportional als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik vorhanden.

Das Bild ändert sich ab ca. 2010 dramatisch. Ein erheblicher Anstieg der Nettozuwanderung von Ausländern geht mit einer steigenden Zahl als Tatverdächtiger ermittelter Nichtdeutscher einher. Berechnet man den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der nichtdeutschen Tatverdächtigen und der Nettozuwanderung seit 2000, dann ergibt sich ein Zusammenhang von (Pearson’s)r = .74. Beschränkt man den Zeitraum auf die Zuwanderung nach 2015, dann ergibt sich ein Zusammenhang von (Pearson’s)r =.90, ein fast perfekter Zusammenhang, der zeigt, dass mit der Zuwanderung seit 2015 vor allem Kriminalität importiert wird. Als die politische Rede von Facharbeitern war, haben wir alle nicht geschaltet und nicht verstanden, von welcher Art von Facharbeitern hier die Rede ist.

Wie dramatisch die Merkel-Zuwanderung seit 2015 die Kriminalitätssituation in Deutschland verändert hat, das zeigt die folgende Abbildung:

Die durchgezogene rote Linie gibt die Entwicklung der polizeilich ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen seit 1987 an, die gestrichelte rote Linie dieselbe Entwicklung, bei der ab 2015 die Merkel-Zuwanderer herausgerechnet wurden.

Ohne die Merkelzuwanderer wäre die Zahl der von der Polizei ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen pro Jahr um im Durchschnitt 57 Tatverdächtige angestiegen. Nun sind aber die Merkel-Zuwanderer einmal da und der durchschnittliche Zuwachs von Tatverdächtigen beträgt 9.404 nichtdeutsche Tatverdächtige PRO JAHR.

Eine reife Leistung der CDU/CSU.

Aber nun kommen natürlich die Restles und all die anderen, die nicht wahrhaben wollen, dass seit Jahren Kriminalität importiert wird, und sagen: die Zuwanderer sind auch nicht krimineller als der Rest der Bevölkerung.
Doch: Sie sind krimineller, werden häufiger als Tatverdächtige ermittelt, als der Rest der DEUTSCHEN und AUSLÄNDISCHEN Wohnbevölkerung, wie die folgende Abbildung zeigt, für die wir den Anteil der Merkel-Zuwanderer seit 2015 an allen nichtdeutschen Tatverdächtigen berechnet und dem Anteil der Merkel-Zuwanderer an der nicht-deutschen Wohnbevölkerung gegenübergestellt haben. Das Ergebnis ist eindeutig:

Die durchgezogene Linie gibt den Anteil der Zuwanderer an den polizeilich ermittelen nichtdeutschen Tatverdächtigen an, die gestrichelte Linie den Anteil der Zuwanderer an der nichtdeutschen Wohnbevölkerung. Wie man leicht sieht, liegt der Anteil den Zuwanderer an den ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen, um das 4 bis 6fache über ihrem Anteil an der nichtdeutschen Wohnbevölkerung.

Ein typisches Bild für Wanderungen, die eine überproportionale Anzahl von zur Kriminalität Bereiten umfassen.

Damit bestätigt diese Analyse, was jeder Mensch mit normalem Verstand weiß: Ungeschützte Grenzen und unkontrollierte Zuwanderung ziehen überproportional viele Personen an, für die Kriminalität ein normales Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen ist. Die Merkel-Zuwanderung hat die Kriminalität in Deutschland überproportional ERHÖHT.

Vielen Dank, Frau Merkel!


Der Artikel erschien zuerst bei ScienceFiles.org.

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Quo vadis ethnisch plurale Gesellschaft: Projektstaat oder Parallelgesellschaft? (+Videos)

13. Mai 2024 um 14:00
Von: Redaktion

Die ethnisch plurale Gesellschaft ist (auch) in westlichen Staaten innerhalb und außerhalb der EU Realität. Die Anwesenheit ethnischer – oft auch: kultureller – Minderheiten in Gesellschaften mit einer ethnischen, gewöhnlich dominanten, Mehrheit ist keine neue Entwicklung, ist schon lange Realität, wie schon der Verweis auf “alte” ethnische Minderheiten wie z.B. die Sorben in Deutschland oder Sinti und Roma in Deutschland und in anderen Staaten zeigt.

Die ethnisch plurale Gesellschaft der neueren Zeit ist aber durch die alten Konzepten von ethnischer Mehrheit und ethnischer Minderheit oder ethnischen Minderheiten nicht mehr angemessen zu beschreiben. Als Produkt der besonders während der letzten Jahrzehnte stark beförderten Liberalisierung und Globalisierung des Verkehrs von Waren, Kapital und Menschen umfasst die aktuelle ethnisch plurale Gesellschaft eine sehr große Anzahl von Menschen verschiedenster Herkunft, verschiedenster kultureller Prägung (am besten mit dem Fachbegriff der “Enkulturation” bezeichnet) und damit zumindest teilweise verschiedener Normalitätsvorstellungen, verschiedenster religiöser Zugehörigkeiten oder Neigungen etc., deren Motivation zur Migration und deren Pläne oder Absichten mit Bezug auf den Zielort sehr verschieden sein können.  Dementsprechend hat sich auch die Diskussion über den gesellschaftlichen oder speziell: politischen Umgang mit ethnischem Pluralismus verändert:

“Während man in den 70er Jahren hierbei [bei der Diskussion um das Verhältnis zu den verschiedenen Zuwanderergruppen] als Schlüsselwort über ‘Integration’ [vorrangig der Zuwanderer in die Mehrheitsgesellschaft samt ihrer Normalitätsvorstellungen und dementsprechend als normal angesehenen Verhaltens- und Verfahrensweisen] stritt, steht heute vielfach das Wort von der ‘multi-kulturellen’ Gesellschaft im Mittelpunkt der Auseinandersetzung”,

so hielt Friedrich Heckmann bereits im Jahr 1992 in seinem Buch über “Ethnische Minderheiten, Volk und Nation” (auf Seite 237) fest. Und tatsächlich gilt Vielen heutzutage die ethnisch plurale Gesellschaft quasi-automatisch als eine multikulturelle Gesellschaft. So ist z.B. Benjamin Barber (1999: 18) der Auffassung, dass “multikulturell” nahezu alle Gesellschaften seien, weil in allen Gesellschaften ab einer bestimmten Entwicklungsstufe mehrere Kulturen nebeneinander (!) existierten.

Diese Auffassung ist m.E. falsch: Ethnisch plurale Gesellschaften müssen keineswegs multikulturelle Gesellschaften in diesem Sinn sein; es gab und gibt Gesellschaften, in denen auf ethnische Minderheiten dahingehend Druck ausgeübt wurde, sich der Mehrheitsgesellschaft (aber nicht unbedingt der ethnischen Mehrheit) anzupassen, also nicht einfach “neben” anderen ethnischen Gruppen zu existieren, und tatsächlich dürfte dies im Verlauf der Menschheitsgesichte der Normalfall gewesen sein. Mit der Rede von der “multikulturellen” Gesellschaft (also tatsächlich: der ethnisch pluralen Gesellschaft) sind oft bestimmte und durchaus verschiedene Vorstellungen darüber verbunden, wie eine “multikulturelle” Gesellschaft aussieht oder aussehen sollte. Es behindert deshalb die Diskussion um den Umgang mit ethnischem Pluralismus in einer Gesellschaft, wenn man diese soziale Tatsache verbal (und vielleicht einer ganz bestimmten Auffassung von “multikultureller” Gesellschaft) mit “multikultureller” Gesellschaft gleichsetzt.

Wer die “multikulturelle” Gesellschaft nicht einfach mit (jeder Art von) ethnisch pluraler Gesellschaft gleichsetzt, dürfte unter “multikultureller” Gesellschaft wohl das verstehen, was gemeinhin als einfältiger Gesellschaftsentwurf angesehen wird, aber dennoch (oder gerade deshalb) bestimmte Menschen emotional stark anspricht: Es ist die utopische (oder dystopische, je nachdem) Vorstellung von einer Gesellschaft, die an universalen Menschenrechten (samt universaler Freizügigkeit) orientiert ist und niemand von irgendetwas aus Gründen seiner Herkunft, seiner Religion, seiner Hautfarbe etc. ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen werden kann und in der alle in umfassender Gleichheit konfliktfrei, wenn nicht glücklich und zufrieden, leben. Dies ist die Variante von “multikultureller” Gesellschaft der, so könnte man sagen: Überzeugungstäter in den Reihen u.a. der Grünen und der Gewerkschaften.

Diese Vorstellung ist aus verschiedenen Gründen einfältig, aber vor allem deshalb, weil das friedliche Zusammenleben von Menschen aus sehr vielen anderen Gründen als z.B. Vorurteilen gegen Menschen mit anderer Hautfarbe oder Konflikten zwischen Anhängern verschiedener Religionen gestört sein kann und die Zwangsgleichstellung von Menschen mit sogenannten geschützten Merkmalen (Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung etc.) durch einen übergriffigen, wenn nicht totalitären Staat, daher kein friedliches Zusammen- (oder nur Nebeneinanderher-) Leben der Menschen in der Gesellschaft wird schaffen kann (aber durchaus Anlass für Revolten von Bürgern gegen den Staat sein kann).

Petrus Han (2000: 337–338) hat ein anderes Argument gegen die Vorstellung von der “multikulturellen” Gesellschaft vorgebracht, dessen Kern seine Kritik am der Vorstellung zugrundeliegenden Kulturbegriff ist:

“Die Idee der multikulturellen Gesellschaft hat das friedliche Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Kulturen zum Ziel. Indem sie jedoch von einer Fiktion der Unveränderbarkeit nationaler und kultureller Identitäten ausgeht und deren Konservierung als zwingend notwendig suggeriert, führt sie kontraproduktive Auswirkungen herbei, weil dadurch indirekt die Unterschiede und Gegensätze zwischen den Kulturen verstärkt werden. Sie erinnert Menschen an ihre kulturelle Herkunft und verhindert dadurch unvoreingenommene soziale Interaktionen … Die Idee der multikulturellen Gesellschaft fördert suggestiv ethnische Grenzziehungen und bewusste Fremdheitserfahrungen zwischen den Menschen. Sie veranlaßt, eigene und fremde Kulturen zu vergleichen …, abzugrenzen und ethnozentrisch zu bewerten. Sie fördert in ihrer Konsequenz die Ethnisierung der Gesellschaft”,

(wobei unter “Ethnisierung” die (Wieder-)Relevantsetzung bzw. Mobilisierung von ethnischer Identität zu verstehen ist.)

Dies schriebt Han vor 24 Jahren (Han 2000: 337), und wir sind heute in der Lage, in der Rückschau festzustellen, dass er Recht hatte: Wir leben in Gesellschaften, in denen ethnische Identität zunehmend öffentlich inszeniert und als relevant für die Gesamtgesellschaft gesetzt wird, wie erkennbar wird, wenn z.B. in Städten (wie z.B. in London) die Straßen mit “Ramadan”-Schmuck ausgestattet werden. Gleichzeitig findet das christliche Fest Ostern keinerlei Würdigung, womit ethnische Identität als konkurrierend mit anderen ethnischen Identitäten oder gar als Nullsummenspiel, in dem es nur Gewinner und Verlierer geben kann, inszeniert wird. Dies wirkt sicher nicht friedensfördernd, sei es hinsichtlich des Friedens zwischen Muslimen und Christen oder Angehörigen anderer Religionen (oder Atheisten) oder sei es hinsichtlich des Friedens zwischen Bürgern und einer Verwaltung, die solches erlaubt und ermöglicht, gar aus Steuermitteln aller Bürger finanziell fördert.

Dieselbe Inszenierung von ethnischer Idenität (oder hier: Zugehörigkeit) findet man z.B. in der Werbebranche. So kommen u.a. in den abendlichen Werbeblöcken von Fernsehsendern kaum mehr und oft überhaupt keine weißen Menschen mehr vor, obwohl ihre Zuschauer (weit) mehrheitlich weiße Menschen sind. Ihnen soll offenbar die Botschaft vermittelt werden, dass sie – trotz der demographischen Realität, die nach wie vor, außer in bestimmten Stadteilen bestimmter Städte, anders aussieht – eine demographische Minderheit im Land darstellen würden oder zumindest eine “Minderheit” in dem Sinn, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche, ja, sogar ihre Präsenz, irrelevant sind und dementsprechend keine Beachtung finden – oder zu finden brauchen, da ihnen aktuell ja auch vermittelt werden soll, dass sie ohnehin aufgrund ihrer weißen Hautfarbe “privilegiert” seien (von wem und in welcher Hinsicht auch immer) und es ihnen ganz gut täte, als Bürger sozusagen in die zweite Reihe (oder noch weiter nach hinten) gestellt zu werden. Auch dies aktualisiert ständig die Bedeutung von Hautfarbe oder Herkunft und führt – mehr oder weniger subtil – eine Rangfolge der Wertigkeit bestimmter Hautfarben oder ethnischer Zugehörigkeiten ein (und dann sind wir noch nicht bei der Analyse der Werbespots selbst, die teilweise die Schwelle zur Abwertung oder Veralberung weißer Menschen überschreitet). In jedem Fall werden Hautfarbe oder ethnischer Herkunft auf diese Weise fortlaufend als bedeutsam gesetzt und Zuschauern suggeriert, sie seien in der Realität bedeutsam oder sollten für sie bedeutsam sein. Was damit erreicht wird, ist eine weitere Ethnisierung der Gesellschaft, in deren Zug Hautfarbe oder ethnische Herkunft vermutlich auch bei solchen Menschen, für die Hautfarbe oder Herkunft bislang keine oder keinen nennenswerte Bedeutung hatte, Relevanz erhält.

Wenn Weiße in Werbung vorkommen, dann häufig in einer abstoßenden und entmenschlichten Weise.

Dies sind nur zwei Beispiele für Prozesse, die die (weitere) Ethnisierung einer Gesellschaft vorantreiben, und wenn diese erst einmal etabliert ist, ist es schwierig, sie wieder abzubauen. Es ist deshalb bezeichnend, dass wir seit relativ Kurzem nun auch konfrontiert sind mit den Verzweiflungstaten von Regierungen und Verwaltungen, die angesichts der eingetretenen Ethnisierung “ihrer” Gesellschaften Frieden nur noch mit Hilfe von Hassrede- und ähnlichen Gesetzen erhalten zu können glauben – sie sind m.E. das deutlichste und endgültige Eingeständnis des Scheiterns der “multikulturellen” Gesellschaft. Dass Hassreden-Gesetzgebung ebenfalls zum Scheitern verurteilt ist, ist schon deshalb der Fall, weil die entsprechenden Gesetze (ebenso wie die Antidiskriminierungsstellen in Deutschland) darauf abzielen, bestimmte Gruppen mit sogenannten geschützten Merkmalen, aber nicht andere, davon abzuhalten, ihre Bedürfnisse und Ansprüche zu formulieren. Hassrede ist also ein Problem oder kein Problem, je nachdem, auf wen sie sich bezieht, so dass die Setzung einer Rangfolge der Wertigkeit bestimmter Hautfarben oder ethnischer Zugehörigkeiten, die auch in der Werbebranche zu beobachten ist, in der Rechtspraxis reproduziert wird – kein Rezept, zum Erhalt oder zur Schaffung eines friedlichen Zusammen- (oder Nebeneinanderher-)Lebens!

Was statt der “multikulturellen” Gesellschaft durch politischen Willen und Orientierung an Ideologie statt Realität und Pragmatismus geschaffen wurde, ist also eine ethnisierte Gesellschaft, in der ethnische Herkunft, Hautfarbe, kulturelle Gewohnheiten, religiöser Glauben u.a.m. statt in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung relativiert worden zu sein, zu einer neuen Bedeutung und Wichtigkeit verholfen wurde. Und dies ist nicht nur und nicht vor allem im Bereich individueller Einstellungen der Fall, die derzeit gerne – wahrscheinlich wegen des vermeintlichen Abschreckungspotenzials des Wortes aber dennoch historisch wie sachlich völlig unangemessen – als “Rassismus” bezeichnet werden.

Es ist vor allem – und mit weit gefährlicheren Folgen – auf der gesellschaftlichen Ebene der Fall. Im Zuge des neuen “ethnic revival”, d.h. einer Wiederbelebung allen Ethnischen/Kulturellen, erfolgte eine ethnische Mobilisierung in verschiedenen Formen, besonders in der Form des Kommunalismus, im Zuge dessen ethnische Gruppen versuchen, die Angelegenheiten der Gemeinden, in denen sie die Mehrheit ausmachen oder zumindest eine große Minderheit, in eigenen Einrichtungen zu regeln. Dagegen ist solange nichts einzuwenden, solange es nicht in Konkurrenz tritt zu den Grundprinzipien des bestehenden Rechtsstaates samt der Werte, auf denen er basiert, denn wenn Kommunalismus in Konkurrenz zu den Werten, auf denen bestehende rechtsstaatliche Regeln basieren, und letztlich zu den rechtsstaatlichen Regeln selbst tritt, dann besteht die Gefahr, dass sich eine ethnische Minderheit den Staat – zunächst teilweise – aneignet bzw. die rechtsstaatlichen Regeln zunehmend relativiert und letztlich und mit großer Wahrscheinlichkeit zuungunsten anderer oder aller anderen ethnischen Gruppen aushöhlt. In der Praxis ist allerdings fraglich, wie weit Kommunalismus gehen kann, ohne genau dies zu tun.

So gibt es z.B. im Vereinigten Königreich den “Islamic Sharia Council” (ISC), was man etwa mit “Islamischer Rechtsrat” übersetzen könnte, der im Jahr 1982 eingerichtet wurde,

“… to solve the matrimonial problems of Muslims living in the United Kingdom in the light of Islamic law. The Council comprises of members from all of the major schools of Islamic legal thought … and is widely accepted as an authoritative body with regards to Islamic law”,

d.h.

“… um die ehelichen Probleme der im Vereinigten Königreich lebenden Muslime im Lichte des islamischen Rechts zu lösen. Der Rat besteht aus Mitgliedern aller großen Schulen des islamischen Rechtsgedankens … und wird weithin als ein maßgebliches Gremium in Bezug auf das islamische Recht akzeptiert”.

Bislang hat der “Islamic Sharia Council” keine offizielle, d.h. staatlich garantierte Rechtsgewalt, aber er schafft dennoch Tatsachen, und sei es nur, indem er bestimmte Angelegenheiten dem Rechtssystem durch Arbeit im Vorfeld entzieht.

“However, there are concerns that Sharia councils may be establishing legal precedents. According to Amin Al-Astewani, a law lecturer at Lancaster University, the law does provide some avenues for decisions made by Sharia councils to accrue legal status. While the courts retain sole authority over legally-binding judgements, couples who have a religious but not a civil marriage might find themselves to be in a contractual relationship when it comes to any financial agreements that, for example, relate to dowries or other financial settlements agreed in the marriage contract or nikah” (Torrance 2019: 3–4),

d.h.

“[e]s gibt jedoch Bedenken, dass die Scharia-Räte rechtliche Präzedenzfälle schaffen könnten. Laut Amin Al-Astewani, einem Dozenten der Rechtswissenschaften an der Lancaster University, sieht das Gesetz einige Wege für Entscheidungen vor, die von Scharia-Räten getroffen werden, um Rechtsstatus zu erlangen. Während die Gerichte alleinige Autorität über rechtsverbindliche Urteile behalten, können sich Paare, die eine religiöse, aber keine standesamtliche Ehe geschlossen haben, in einem Vertragsverhältnis mit Bezug auf finanzielle Vereinbarungen befinden, die sich zum Beispiel auf Mitgiften oder andere finanziellen Vereinbarungen in einem Ehevertrag oder Nikah [einem Ehevertrag, der Teil einer religiösen Eheschliessung im Islam ist] beziehen” (Torrance 2019: 3–4).

Und dieses Vertragsverhältnis kann rechtsrelevant sein:

“In Uddin v Choudhury & Ors (2009) a court was prepared to accept evidence of an arranged marriage under Sharia law for the purposes of civil proceedings that related to a dispute over the return of the dower to the wife’s family, and whether gifts made to the wife should be returned to the groom’s family” (Torrance 2019: 4),

d.h.

“[i]n Uddin gegen Choudhury & Ors (2009) war ein Gericht bereit, Beweise für eine arrangierte Ehe nach der Scharia zum Zwecke eines Zivilverfahrens zu akzeptieren, das mit einem Streit über die Rückgabe der Mitgift an die Familie der Frau zusammenhing, und mit der Frage, ob Geschenke an die Frau an die Familie des Bräutigams zurückgegeben werden sollten” (Torrance 2019: 4).

Auch das Tierschutzgesetz des Vereinigten Königreiches, das verlangt, dass alle Tiere vor der Schlachtung betäubt werden, um vermeidbare Schmerzen, Ängste oder Leiden zu minimieren, ist bereits insofern außer Kraft gesetzt als Ausnahmen erlaubt sind, wenn es um jüdische und muslimische religiöse Ernährungspräferenzen für koscheres und Halal-Fleisch geht; dann ist es rechtlich legitim, Tieren vermeidbare Schmerzen zuzufügen, ihnen Ängste und Leid nicht zu ersparen.

Menschenrechte stehen ebenfalls bereits zu Disposition: Während Hass-Reden-Gesetze angeblich die Menschenwürde schützen sollen und Schutz vor Hass-Rede als ein Menschenrecht dargestellt wird, wird anderen zugestanden, Fatwas über Menschen auszusprechen, d.h. eine Art Rechtsgutachten über etwas, was jemand getan oder gesagt hat, aus Sicht des islamischen Rechts abzugeben, das schon einmal in der Forderung des Todes der Person bestehen kann, wie dies bekanntermaßen im Jahr 1989 mit Bezug auf den britischen Schriftsteller Salman Rushdie der Fall war – wegen “Blaspehmie”. Der “Islamic Sharia Council” unterhält auch ein “Fatwa Committee UK”, das ein Sub-Kommittee des “European Council for Fatwa and Research” (ECFR) ist und das Fatwas aussprechen bzw. diesbezügliche Beschlüsse “in the name of the Council” und mit seiner Zustimmung fassen kann. Wenn eine “multikulturelle” Gesellschaft eine sein soll, die sich an universalen Menschenrechten orientiert, dann sind Einrichtungen wie diese mit einer “multikulturellen” Gesellschaft nicht vereinbar.

 

Das Verhältnis zu Angehörigen anderer ethnischer/kultureller/religiöser Gruppen wird innerhalb der eigenen Gruppe zu standardisieren versucht. Z.B. werden auf den Webseiten von “Islam Question & Answer“, etwa “Fragen und Antworten zum Islam”, durch religiöse Weisungen begründete Regelungen (u.a.) dazu getroffen, ob man einen Nicht-Muslim (zuerst) grüßen kann oder nicht.

Die Zusammenfassung der längeren Antwort lautet wie folgt:

 

“Initiating a greeting to a non-Muslim is prohibited. But if they greet us, we have to respond to them. However, it is permissible to greet a non-Muslim first if that serves a purpose, or for fear of his harm, or because of blood ties, or for a reason that requires that”,

d.h.

“[e]inen Nicht-Muslim zuerst zu grüßen, ist verboten. Aber wenn er uns begrüßt, müssen wir ihm antworten. Es ist jedoch zulässig, einen Nicht-Muslim zuerst zu grüßen, wenn dies einem Zweck dient oder aus Angst davor, dass er einem Schaden verursachen könnte, oder wegen Blutverwandtschaft oder aus einem Grund, der dies erfordert”.

Eine Begrüßung eines Nicht-Muslim durch einen Muslim ist nach dieser Ansicht also nur möglich, wenn der Nicht-Muslim zuerst gegrüßt hat oder weil man etwas von ihm will. Eine tolerantere Version der Begrüßungsregeln in der Begegnung mit Nicht-Muslimen besagt, dass sie jedenfalls nicht mit “Salam” begrüßt werden dürften, weil dies ein Name Allahs sei, das Wort deshalb religiöse Konnotationen habe, und dass deshalb

 

“… it is generally impermissible to use this form of greeting for non-Muslims. One may greet non-Muslims with other forms of greeting such as “good morning”, which they themselves might be more comfortable with”,

d.h.

“… es ist generell unzulässig, diese Form der Begrüßung für Nicht-Muslime zu verwenden. Man kann Nicht-Muslime mit anderen Begrüßungsformen wie “Guten Morgen” begrüßen, mit denen sie sich vielleicht selbst wohler fühlen”.

Wie man sieht ist die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Menschen im Alltag (vermeintlich) aus Rücksicht auf religiöse oder kulturelle Senisibilitäten kein Monopol westlicher politischer Korrektheit. Dies ist ein Beispiel dafür, wie unvoreingenommenes kulturelles Handeln “ethnisiert” und – damit – problematisiert wird und für große Unsicherheit im Umgang miteinander schaffen kann, selbst wenn es um so grundlegende und (bislang) einfache Dinge wie das Sich-Gegenseitig-Grüßen geht.

Kommunalismus wird oft begleitet von Separatismus, der auf ethnische Selbstbestimmung, letztlich durch Gründung eines souveränen Staates (durch Sukzession bzw. Rechtsnachfolge auf einem Territorium, das zuvor unter der Souveränität eines anderen Staates war), abzielt, oder gar von Irredentismus, bei dem eine ethnische Gruppe, deren Angehörige in verschiedenen Staaten leben, eine Vereinigung oder Wiedervereinigung aller der ethnischen Gruppe Angehörigen auf verlorenem Territorium oder neuem Territorium anstrebt. Wer meint, dass westliche Staaten angesichts des Restbestands an Demokratie, den es in ihnen in Form von Wahlen noch gibt, davor geschützt seien, Opfer von Separatismus oder Irredentismus zu werden, der irrt sich. Im Vereinigten Königreich gibt es Personen, die in der Folge der Ethnisierung der Gesellschaft für Separatismus eintreten und sich gute Chancen für seinen Erfolg ausrechnen, wie z.B. ein auf X abgesetzer Post illustiert:

Sukzession halten manche Muslime nicht nur für Wales für möglich:

“The Islamisation of Europe has been predicted by the spiritual guide of the Muslim Brotherhood, Yusuf al-Qaradawi. Anas Altikriti, director of the Cordoba Foundation, shares al-Qaradawi’s conviction, but adds, ‘I believe in it because that is the prophecy of the Prophet,’ he says. ‘It’s not an invention of Sheikh Qaradawi’. Suhaib Hasan, president of the Islamic Sharia Council, likewise voices a firm conviction in the future triumph of Islam not just in Europe but worldwide. Regarding the return of the caliphate, Hasan contends, “It will come because it is prophecised by the Prophet” (Perry 2019: 12; Fußnote 40).

D.h.

Die Islamisierung Europas wurde vom spirituellen Führer der Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi, vorhergesagt. Anas Altikriti, Direktor der Cordoba Foundation, teilt al-Qaradawis Überzeugung, fügt aber hinzu: ‘Ich glaube daran, weil das die Prophezeiung des Propheten ist’, sagt er. ‘Es ist keine Erfindung von Scheich Qaradawi’. Auch Suhaib Hasan, Präsident des [oben erwähnten] Islamischen Scharia-Rates [des Vereinigten Königreiches], ist fest davon überzeugt, dass der Islam nicht nur in Europa, sondern weltweit triumphieren wird. Bezüglich der Rückkehr des Kalifats, behauptet Hasan, ‘Es wird kommen, weil es vom Propheten prophezeit wird’ (Perry 2019: 12; Fußnote 40).

Er strebt einen islamischen Staat nicht direct an, sondern sieht sein Eintreten als die versprochene Belohnung für weit verbreitete Frömmigkeit (“reward for widespread piety”) (Perry 2019: 10).

“This sentiment is shared by numerous prominent figures in the mainstream Islamist network, including Zahid Parvez, the director of the Islamic Foundation’s Markfield Institute of Higher Education (MIH), and Omer El-Hamdoon, until last year the president of MAB [Muslim Associaton of Britain] and deputy secretary general of MCB [Muslim Council of Britain]. Parvez asserts that ‘political power is essential in the eyes of Islam’, adding that the social conditions of the acceptance of an Islamic state must first be in place. The Islamic state – as a legal, political and economic system – must grow from the seeds of Islamic religiosity. Whilst president of MAB, El-Hamdoon asserted that MAB isn’t in Britain to establish an Islamic state since Islam, as a way of life, can only be realised when people voluntarily embrace it. He said the creation of an Islamic state is not an objective MAB is striving for, but admits, ‘As a Muslim, irrelevant of where I am living, one of my objectives is to establish an Islamic state. Islam is comprehensive and since the problems are comprehensive, the solution has to be comprehensive’. Anas Altikriti, the current MAB president (and founder and director of the Cordoba Foundation), has spoken of the need for a comprehensive social transformation that does not just concern spirituality, education, finance, or politics, but every aspect of human existence. The Islamic Human Rights Commission (IHRC) echoes this, openly calling for ‘a new social and international order’, the alternative nature of which relates to its controversial conception of ‘human rights’ based on shari’a. (Perry 2019: 10).
“Diese Meinung wird von zahlreichen prominenten Persönlichkeiten im islamistischen Mainstream-Netzwerk geteilt, darunter Zahid Parvez, der Direktor des Markfield Institute of Higher Education (MIH) [das leitende Institut für höhere islamische Bildung, das im Jahr 2000 vom damaligen Prinzen von Wales, der heute König Charles III. ist, eingeweiht wurde], und Omer El-Hamdoon, bis letztes Jahr der Präsident von MAB [Muslim Associaton of Britain] und stellvertretender Generalsekretär von MCB [Muslim Council of Britain]. Parvez vertritt die Ansicht, dass politische Macht in den Augen des Islam wesentlich ist, und fügt hinzu, dass die sozialen Bedingungen für die Annahme eines islamischen Staates zuerst vorhanden sein müssen. Der islamische Staat – als rechtliches, politisches und wirtschaftliches System – muss aus dem Samen der islamischen Religiosität wachsen. Derweil beteuerte der Präsident des MAB, El-Hamdoon, dass die MAB nicht deshalb in Großbritannien existiere, um einen islamischen Staat zu etablieren, weil der Islam als eine Lebensweise nur realisiert werden könne, wenn Menschen ihn freiwillig annehmen. Er sagte, die Schaffung eines islamischen Staates sei kein Ziel, das die MAB anstrebe, aber er gibt zu: ‘Als Muslim, unabhängig davon, wo ich lebe, ist eines meiner Ziele, einen islamischen Staat zu errichten. Der Islam ist umfassend und da die Probleme umfassend sind, muss die Lösung umfassend sein.’ Anas Altikriti, der derzeitige MAB-Präsident (und Gründer und Direktor der Cordoba Foundation) [gegründet in London im Jahr 2005 durch Anas Al-Tikriti, um zwischen der westlichen Welt und der islamischen Welt zu vermitteln], hat [ebenfalls] von der Notwendigkeit einer umfassenden sozialen Transformation gesprochen, die nicht nur Spiritualität, Bildung, Finanzen oder Politik betrifft, sondern jeden Aspekt der menschlichen Existenz. Die Islamische Menschenrechtskommission (IHRC) wiederholt dies und fordert offen ‘eine neue soziale und internationale Ordnung’, deren alternativer Charakter sich auf ihre kontroverse Auffassung von ‘Menschenrechten’ basierend auf Shari’a bezieht. (Perry 2019: 10).

Solchen Formen der ethnischen Mobilisierung stehen Reaktionen wie das Streben einer sozialen (ggf. ethnischen) Gruppe nach Isolation gegenüber, bei der die Angehörigen dieser Gruppe versuchen, möglichst abseits der Gesamtgesellschaft – “off the grid”, wie man im englischen Sprachraum sagt – zu leben.

Es ist bezeichnend, dass diese Form der Mobilisierung derzeit als “survivalism” oder “prepper-Bewegung”, d.h. als bewusste Vorbereitung auf eine gesellschaftliche oder natürliche Krise oder gar Katastrophe, oder als “Aussteigertum” inklusive Selbstversorgung auf der Basis von Landerwerb, Bohrung eigener Brunnen und Subsistenzwirtschaft, vor allem in der Gruppe der ethnischen Mehrheit praktiziert wird. Inzwischen gibt es ganze “off the grid”-Gemeinden (wie z.B. im Vereinigsten Königreich https://liveoffgrid.co.uk/living-off-grid-in-the-uk/), die als alternative Entwürfe des Zusammenlebens und Zusammenwirtschaftens in möglichst großer Unabhängigkeit vom Staat und seinen Institutionen leben.

 

Man könnte einwenden, dass “multikulturelle” Gesellschaft ohnehin nicht mehr die Leitidee vornehmlich linker Gesellschaftspolitik sei, sondern inzwischen “Interkulturalität” oder “Diversität” angestrebt werde. Aber dies ist letztlich irrelvant: Falls “Interkulturalität” angestrebt werden oder worden sein sollte, so müsste man konstatieren, dass (auch) sie gescheitert ist, denn “Interkulturalität” bezeichnet gemäß dem Staatslexikon-online.de

“… Prozesse des Austauschs, der Verständigung und davon angestoßener Entwicklungen, die dann bedeutsam werden, wenn Kulturen auf der Ebene von Individuen, Gruppen oder Symbolen in Kontakt treten sowie die betroffenen Personen divergierende Wertorientierungen, Bedeutungssysteme und Wissensbestände aufweisen”.

Der Anspruch, der im Wortteil “Inter-“, d.h. “Zwischen-“, zum Ausdruck kommt, ist also ein integrativer und somit höher als der Anspruch, der im Wortteil “Multi-” zum Ausdruck kommt, und dieser integrative Anspruch ist bislang nicht erfüllt. So ist die Relativierung der Rechtssätze des Vereinigten Königreiches durch islamisches Recht bzw. die Aussetzung Ersterer zugunsten des Letzeren schwerlich als ein “Prozess[…] des Austausches, der Verständigung” anzusehen. Und “divergierende Wertorientierungen, Bedeutungssysteme und Wissensbestände” haben sich bereits jetzt zumindest zum Teil als unvereinbar miteinander erwiesen, z.B. mit Bezug auf Tierschutz (denn man kann Tiere vor der Schlachtung nur betäuben oder nicht betäuben), weshalb ein diesbezüglicher “Austausch” kaum stattfinden kann bzw. eine verbaler Austausch kaum zu einer Verständigung oder zur Ausbildung von “gemeinsame[n] kulturellen Ausdrucksformen” durch den Dialog und die gegenseitige Achtung” (Deutsche UNESCO-Kommission 2023: 30) führen wird.

Die Vorstellung einer einheitlichen Mischkultur, sei sie derb, schlicht, rebellisch oder wie auch immer, entpuppt sich als Phantasieschöpfung sozialhistorischer Romantiker, so möchte man in leichter Abwandlung eines Zitates von Gerhard Schulze (2005: 160) sagen, der seinerseits statt des Wortes “Mischkultur” im ansonsten gleichlautenden Satz die Worte “deutschen Volkskultur” verwendet hat.

Was “Diversität” betrifft, so bedeutet sie “Vielfältigkeit” oder “Verschiedenheit” und besagt insofern nichts anderes als “Multi-“, das sich vom lateinischen “multus” ableitet, das seinerseit “viel/e” bedeutet. Wenn die Ethnisierung einer Gesellschaft ein Kriterium für eine gescheiterte multikulturelle Gesellschaft ist, dann ist sie es auch für eine ethnisch diverse Gesellschaft.

In einer ethnisch pluralen Gesellschaft kann ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben nur erreicht werden, wenn der fortschreitenden ethnischen Mobilisierung und auf ihrer Basis zu erwartendem Kommunalismus und Sukzessionsvorstellungen Einhalt geboten wird und eine systematische Ent-Ethnisierung erfolgt.

Das bedeutet (u.a., aber vor allem) eine Orientierung einzig und allein am Individuum statt an irgendwelchen “geschützten” Merkmalen höchst fragwürdiger Bedeutung, die eine grundsätzliche Ungleichbehandlung von Individuum, die sie aufweisen, und solchenm die sie nicht aufweisen, als Normalität in der Gesellschaft zementieren möchte. Es bedeutet – in Verbindung mit der Orientierung am Individuum statt an sozialen Merkmalen, die soziale Gruppen künstlich erzeugen – die Rückkehr zur Orientierung an Chancengleichheit (statt Ergebnisgleichheit) auf der Basis von Leistungsgerechtigkeit. Es bedeutet Rechtsstaatlichkeit weitestgehend ohne Ausnahmen – und damit auch Rechtssicherheit. Und es bedeutet, dass Rechte nicht abgekoppelt von Pflichten (wie z.B. Anspruch auf Lebensunterhalt samt Unterkunft auf unbestimmte Zeit ohne Gegenleistung) an manche sozialen Gruppen ausgegeben werden, während von anderen erwartet wird, dass sie Rechte (wie z.B. das, vor Kriminalität geschützt zu werden oder in den Genuss ihrer Rentenbezüge zu kommen, also eines Teiles des Geldes, das der Staat von ihrem Erwerbslohn über Jahrzehnte hinweg einbehalten hat,) abgegen und gleichzeitig zuverlässig ihren Staatsbürgerpflichten nachkommen, wie z.B. dem des Zahlens von Steuern.

Gerade weil eine solche Gesellschaft keine Rücksicht auf “geschützte” Merkmale oder Identitäten kennt, steht es jedem frei und ist jedem möglich, sich wie er kann und mag in ihr zu positionieren, in jedem Fall: an ihr teilzuhaben. Eine solche Gesellschaft kann als eine Projekt-Gesellschaft bezeichnet werden insofern ihr ein bestimmtes Projekt zugrundeliegt, eben der Aufbau einer bestimmten Art von Gesellschaft (wie oben angedeutet).

Wer an diesem Projekt nicht teilnehmen möchte, vielleicht, weil er eine Gesellschaft vorzieht, die an bestimmten religiösen Weisungen orientiert ist, wie z.B. einem islamischen Staat oder an einem Leben in Gemeinden der Amish, dem muss es freistehen, die Gesellschaft, deren Projekt er nicht unterstützen kann, zu verlassen, während – umgekehrt – darüber nachzudenken wäre, ob jemand, der das gesellschaftliche Projekt nicht nur nicht unterstützen möchte, sondern es nicht respektiert, z.B. indem er bereits durch illegale Einreise ihre Gesetze bricht, oder es sogar nach Kräften schädigt oder bekämpft, sein Aufenthaltsrecht in der Gesellschaft verlieren sollte – im Sinne eines wehrhaften Projektes, ganz so wie in “wehrhafte Demokratie”. Nur eine solche Gesellschaft kann ein friedliches Zusammenleben unter Respektierung größtmöglicher, nämlich individueller, Diversität – außer im Hinblick auf das Projekt selbst bzw. die Grundsätze der Projekt-Gesellschaft – erreichen.

Eine solche Projekt-Gesellschaft mag eine Utopie sein, aber es ist sicherlich keine einfältigere und keine schwieriger zu begründende Utopie als die Utopie von friedlichen und kooperativen ethnisch pluralen Gesellschaft, die auf ausgerechnet auf fortschreitende Ethnisierung als Weg zu “Heil” setzt, ganz davon abgesehen, dass beim Aufbau einer solchen Projekt-Gesellschaft auf vorherige Entwürfe und vor allem vorheriges Gedankengut zurückgegriffen werden kann, wie es z.B. bei Martin Luther King zu finden war – der auch einen Traum hatte.


Literatur

Barber, Benjamin R., 1999: Demokratie im Würgegriff: Kapitalismus und Fundamentalismus – eine unheilige Allianz. Frankfurt/M.: Fischer

Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.), 2023: Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Viefalt kultureller Asdrucksformen. (Zweisprachige Publikation DE/EN.) Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission e.V. https://www.unesco.de/sites/default/files/2023–12/DUK_Konventionstexte_Vielfalt_Web.pdf

Han, Petrus, 2000: Soziologie der Migration: Erklärungsmodelle, Fakten, politische Konsequenzen, Perspektiven. Stuttgart: Lucius & Lucius. (UTB für Wissenschaft, Band 2118)

Heckmann, Friedrich, 1992: Ethnische Minderheiten, Volk und Nation: Soziologie inter-ethnischer Beziehungen. Stuttgart: Ferdinand Enke

Perry, Damon L., 2019: Mainstream Islamism in Britain: Educating for the “Islamic Revival”. GOV.UK, Commission for Countering Extremism. https://www.gov.uk/government/publications/mainstream-islamism-in-britain-educating-for-the-islamic-revival

Schulze, Gerhard, 2005: Die Erlebnisgesellschaft: Kultursoziologie der Gegenwart. Frankfurt/M.: Campus

Torrance, David, 2019: Sharia Law Courts in the UK. Summary of the Briefing for the General Debate on Sharia Law Courts in the UK initiated by John Howell MP on 2 May at 3pm. https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CDP-2019–0102/CDP-2019–0102.pdf

 

Zuerst erschienen bei ScienceFiles.org.

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Demokratie am Ende: Gibt es noch einen Unterschied zwischen Parteien?

14. Mai 2024 um 08:00
Von: Redaktion

Anthony Downs hat in den 1950er Jahren von Waschmittelanbietern gesprochen, die sich nur noch in der Verpackung, nicht aber im Inhalt unterscheiden.

Gemeint hat er damit Parteien, Parteien, die sich in einem zentripetalen Wettbewerb Wettbewerb miteinander befinden, wie er im Mehrparteiensystem unvermeidlich ist, weil sich die Wähler vornehmlich in der Mitte des ideologischen Spektrums finden.

Indes, man könnte Downs entgegenhalten, dass er dem Irrtum aufgesessen ist, Parteien würden Politiken anbieten, die sie für mehrheitsfähig in der Bevölkerung halten. Eine Annahme, die man spätestens dann fallen lassen muss, wenn die Unterschiede zwischen Parteien so gering geworden sind, dass es keinen Unterschied mehr macht, ob Parteien anbieten, was Wähler wünschen oder statt dessen oktroyieren, was sie durchsetzen wollen. Denn: Es gibt keine Wahl mehr.

Moderne Demokratien scheinen unaufhaltsam auf ihre Selbstauflösung schon deshalb zuzugehen, weil die Wahl, die Kern einer demokratischen Verfassung ist, durch eine Kollusion unter denen, die politische Ämter untereinander aufteilen, unterminiert, unterlaufen wurde, es schlicht keine Wahl mehr gibt, weil die tatsächliche Politik, die nach einer Wahl umgesetzt wird, vollkommen unabhängig davon ist, wer diese Wahl gewonnen, wer die meisten Wählerstimmen erhalten hat.

Sollte es dennoch vorkommen, dass sich politische Opposition regt, eine Partei auftaucht, die in vielen Punkten vom interkolludierten Konsens zwischen den “etablierten” und gemeinsam korrumpierten Parteien abweicht, dann wird diese Partei mit allen Mitteln und von allen etablierten Parteien bekämpft, um die tatsächliche Wahl, die sich mit dieser Partei für Wähler eingestellt hat, zu beseitigen.

Einst hat Ludwig von Mises einen kurzen Aufsatz zum Thema “Middle of the Road Leads to Socialism” geschrieben, in dem er die Ansicht vertritt, dass jedes Zugeständnis, das an sozialistische Ideologen im Hinblick auf die Verfassung der Wirtschaft gemacht wird und von einer kapitalistischen Ordnung abweicht, zwangsläufig in Sozialismus und Kommunismus enden muss, denn ist die Tür erst für Sozialismus geöffnet, dann wird dessen Zerstörungswerk, die Verarmung der Bürger einer Gesellschaft unaufhörlich voranschreiten.

Mises Einsicht kann man allgemeiner fassen: Wenn die in Parteien Zusammengerotteten erst einmal ihre ideologischen Überzeugungen, die Grundlage ihrer Gründung und Existenz vergessen haben, die eigenen Prinzipien auf dem Altar des Machterhalts und der perpetuellen Beschäftigung von Parteisoldaten geopfert haben, wenn sie, in den Worten von Downs, einen zentripetalen Wettbewerb um Wähler führen, dann sind Politiken, Inhalte, ideologische Überzeugungen irrelevant geworden, dann geht es nur noch darum, die politischen Positionen, die man ergattert hat, mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Zwangsläufig wird sich dann eine Oligarchie, eine parteiübergreifende Oligarchie einstellen, deren Ziel darin besteht, durch Kollusion die Zugänge zu Versorgungsnäpfen, die von Steuerzahlern gefüllt werden, zu sichern. Womit diese Sicherung erfolgt, welche Politiken umgesetzt werden, hat letztlich nichts mehr mit der einstigen ideologischen Denomination der Partei zu tun, sondern nur noch mit dem Machterhalt. Ab diesem Zeitpunkt haben Wähler keine Wahl mehr zwischen Parteien. Ihre Wahl ist unerheblich. Egal, was sie wählen, es wird auf die der Wahl folgende Politik keinerlei Einfluss haben.

Wie weit der deutsche demokratische Versuch auf diesem Weg bereits vorangeschritten ist, dass wollen wir mit einer Reihe von Fragen testen, die wir als Neuzugang in unser ScienceFiles Demokratie-Hub stellen:

(Durch Anklicken einer Auswahlposition werden Sie automatisch auf die Seite von ScienceFiles weiter geleitet, wo die Auswertung der Antworten erfolgt. Anm. d. Red.)

Wenn es um die tatsächlichen Politiken geht, was glauben Sie, wie groß ist der Unterschied zwischen der CDU und der SPD?
416 votes          Abstimmen          Ergebnisse

 

Wenn es um die tatsächlichen Politiken geht, was glauben Sie, wie groß ist der Unterschied zwischen der CDU und der FDP?
394 votes          Abstimmen          Ergebnisse

 

Wenn es um die tatsächlichen Politiken geht, was glauben Sie, wie groß ist der Unterschied zwischen der CDU und Bündnis90/Grüne?
382 votes          Abstimmen           Ergebnisse
Wenn es um die tatsächlichen Politiken geht, was glauben Sie, wie groß ist der Unterschied zwischen der CDU und der LINKE?
373 votes          Abstimmen          Ergebnisse

 

Wenn es um die tatsächlichen Politiken geht, was glauben Sie, wie groß ist der Unterschied zwischen der CDU und der AfD?
382 votes          Abstimmen          Ergebnisse

 

Wenn es um die tatsächlichen Politiken geht, was glauben Sie, wie groß ist der Unterschied zwischen der CDU und dem BSW?
364 votes          Abstimmen          Ergebnisse

 


Diese und alle anderen Fragen, die wir bislang zum Zustand der deutschen Demokratie gestellt haben, finden Sie im SienceFiles Demokratie Hub

Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceFiles.org.

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Heute — 18. Mai 2024Ihre RSS-Feeds

Das deutsch-chinesische Labor in Wuhan: Wie tief stecken deutsche Wissenschaftler im Corona-Sumpf?

18. Mai 2024 um 10:00
Von: Redaktion

Wussten Sie, dass es in China ein Krankenhaus deutsch-chinesischer Freundschaft gibt?
In der Provinz Hubei.
In der Stadt Wuhan.
Wuhan… da war doch was.

Es gibt dieses Krankenhaus tatsächlich.
Angela Merkel hat es 2019, genau am 7. September 2019 besucht.
Am 12. September 2019 gab es den ersten bekannten Fall von COVID-19 in Wuhan.
Aber das ist natürlich nur Zufall …

Quelle. Brownstone Institute

Das Krankenhaus trägt den Namen Tongji, was wohl mit “im selben Boot das Ufer erreichen” übersetzt werden kann. Gegründet wurde das Tongji Klinikum im Jahre 1900 von Dr. Erich Paulun, der seinen Sitz in Shanghai hatte. 1908 wurde die von Paulun 1907 gegründete “Deutsche Medizinische Schule Shanghai” in “Deutsche Medizinische Schule Shanghai Tongji” umbenannt, daraus wurde später die Universität Tongji, an der in deutscher Sprache gelehrt wurde.

1950 wurde die Medizinische Schule Tongji nach Wuhan ver- und mit der dortigen Universität von Wuhan zusammengelegt. Deutsch blieb weiterhin Unterrichtssprache. Ab 1970 wurden die deutsch-chinesischen Kontake intensiviert, seit 1980 gibt es zahlreiche Kooperationen zwischen deutschen Universitäten und der Universität Tongji. Ab 2006 wird unter dem damaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Kooperation zwischen chinesischen und deutschen Wissenschaftlern rund um das Tongji Klinikum in Wuhan intensiviert. Ab 2009 erwächst daraus ein Schwerpunkt Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit dem Namen “Transregional 60 (TRR60)”, in dem die Erforschung von Viren und später auch Impfstoffen zentraler Gegenstand der chinesisch-deutschen Wissenschaftskooperation ist.

Im Jahre 2015 organisiert Ulf Dittmer, Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Essen und Leiter des oben angesprochenen deutsch-chinesischen Sonderforschungsbereichs TRR60, ein Symposium, das vom Bundesgesundheitsministerium finanziert und am 2. und 3. Oktober in Berlin durchgeführt wird.
Im Rahmen dieses Symposiums treffen einige Akteure aufeinander, die sich nicht nur bereits kennen, sondern im Verlauf der COVID-19 Pandemie-Inszenierung eine große Rolle spielen werden:

  • Shi Zhengli, die als BAT-Women bekannt werden wird, denn sie ist für die Erforschung von Coronaviren am Wuhan Institute of Virology verantwortlich.
  • Christian Drosten, der in so kurzer Zeit einen PCR-Test zur Feststellung von SARS-CoV‑2 zusammenzimmern wird, dass man denken könnte, es müsse mit dem Teufel zugegangen sein. Sein Test wird Standard und Hauptgrund dafür, dass es genug Zahlen für die Vorspiegelung einer Pandemie geben wird.
  • Thomas Mertens, der als Chef der Ständigen Impfkommission des Bundes eine zentrale Rolle spielen wird.
  • Ulf Dittmer, dessen Beitrag zu all dem, was die letzten vier Jahre abgelaufen ist, nach unserer Ansicht noch nicht ausreichend gewürdigt wurde.

Interessant an diesem Symposium ist nicht nur, dass der Grundstein zur Gründung eines deutsch-chinesischen Forschungslabors gelegt werden wird, interessant sind auch die Themen mancher Vorträge:

Mertens gibt einen Überblick über die Forschung zu Viren in Deutschland, Dittmer einen solchen über HIV und mögliche Behandlungsmethoden. Drosten spricht zur Entwicklung pathogener RNA-Viren, einer jener vorab-Treffer, denn natürlich wird mit SARS-CoV‑2 ein pathogenes RNA-Virus vier Jahre später durch die Bevölkerungen der Erde gehen, und Zhengli Shi spricht, noch einer dieser Zufälle, über “neu entstehende Zoonosen in China”, also über Viren, die ihren Weg von Tieren zu Menschen finden, so wie es bis heute für SARS-CoV‑2 von denen, die ein Interesse an dieser Behauptung haben, behauptet wird.

 

Das Symposium ist der Startschuss für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen deutschen und chinesischen Wissenschaftler, die ab 2017 mit der feierlichen Gründung eines gemeinsamen Labors, dessen Gegenstand die Erforschung von Infektionen und Immunreaktionen ist, am Tongji Medical College, der Huazhong University of Science and Technology am Union Hospital in WUHAN ist:

 

Für Chinesen ist an dieser Kooperation interessant, dass sie Humankapital generieren können, das sie, ohne das Joint Venture mit den Virologen der Universitätsklinik Essen mühsam erarbeiten müssten, für die Deutschen ist an dieser Kooperation interessant, dass sie in China als das erforschen können, was in Deutschland verboten ist, nicht zuletzt: Gain of Function Research.

Quelle: Universität Duisburg-Essen

Das gemeinsame Forschungslabor ist als Biosafety Level 2 Labor ausgelegt, hat aber Zugang zu BSL‑3, denn das Wuhan Institute of Virology ist assoziiert. Die Deutschen können also, wenn sie wollen, an Coronaviren herumspielen, ihre Infektiosität erhöhen, Chimären zwischen unterschiedlichen Viren, einem übertragbaren, aber harmlosen und einem gefährlichen, aber kaum übertragbaren basteln und vieles mehr, was vermutlich in Deutschland nicht nur an den Ethikkommissionen der Universitäten scheitern würde.

Was genau die deutschen Virologen seit 2017 in China treiben, ist weitgehend unbekannt. Bekannt ist nur, dass wohl ein Impfstoff gegen HIV entwickelt werden soll und Forschung an Hepatitis B Viren betrieben wird. Die umfangreichen wissenschaftlichen Beiträge, die aus der Kooperation erwachsen sind, legen diesen Schluss nahe (hier ein Auszug):

Li, Yanpeng, Binlian Sun, Stefan Esser, Heiko Jessen, Hendrik Streeck, Marek Widera, Rongge Yang, Ulf Dittmer, and Kathrin Sutter (2017). Expression pattern of individual IFNA subtypes in chronic HIV infection. Journal of Interferon & Cytokine Research 37(12): 541–549.

Song, Jingjiao, Sheng Li, Yun Zhou, Jia Liu, Sandra Francois, Mengji Lu, Dongliang Yang, Ulf Dittmer, and Kathrin Sutter (2017). Different antiviral effects of IFNα subtypes in a mouse model of HBV infection. Scientific Reports 7(1): 334.

Du, Keye, Jia Liu, Ruth Broering, Xiaoyong Zhang, Dongliang Yang, Ulf Dittmer, and Mengji Lu (2018).Recent advances in the discovery and development of TLR ligands as novel therapeutics for chronic HBV and HIV infections. Expert opinion on drug discovery 13(7): 661–670.

David, Paul, Dominik A. Megger, Tamara Kaiser, Tanja Werner, Jia Liu, Lieping Chen, Barbara Sitek, Ulf Dittmer, and Gennadiy Zelinskyy (2019). The PD‑1/PD-L1 pathway affects the expansion and function of cytotoxic CD8+ T cells during an acute retroviral infection. Frontiers in Immunology 10: 54.

Li, Q., Yan, Y., Liu, J., Huang, X., Zhang, X., Kirschning, C., Xu, H.C., Lang, P.A., Dittmer, U., Zhang, E. and Lu, M. (2019). Toll-like receptor 7 activation enhances CD8+ T cell effector functions by promoting cellular glycolysis. Frontiers in immunology, 10:2191.

Yang, Shangqing, Lu Wang, Wen Pan, Wibke Bayer, Christine Thoens, Kathrin Heim, Ulf Dittmer et al. (2019). MMP2/MMP9-mediated CD100 shedding is crucial for inducing intrahepatic anti-HBV CD8 T cell responses and HBV clearance. Journal of hepatology 71(4): 685–698.


Li, Yanpeng, Ulf Dittmer, Yan Wang, Jiping Song, Binlian Sun, and Rongge Yang (2016). The V1 region of gp120 is preferentially selected during SIV/HIV transmission and is indispensable for envelope function and virus infection. Virologica Sinica 31: 207–218.

Die etwas abgesetzte zuletzt genannte Forschungsarbeit ist von besonderem Interesse, denn darin werden Regionen des Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) benannt, die als Zielregionen für die Ernte von “Antigenen” dienen können, die wiederum über eine Trägerplattform und nunmehr als “Impfstoff” bezeichnet, in menschliche Organismen gespritzt werden können, um dort eine erfolgversprechende Antwort des Immunsystems zu erwirken, die in der Bildung von Antikörpern, die HIV/AIDS bekämpfen können, resultiert. Die identifizierten Regionen decken sich mit den Inserts, die Indische Forscher im Februar 2020 in SARS-CoV‑2 entdeckt haben.

Wir haben hier ausführlich darüber berichtet.

Um die angesprochenen Antigene per Impfstoff in körpereigenen Umlauf zu bringen, wird eine Trägerplattform benötigt. Ein Coronavirus aus der Coronaviren-Sammelanstalt auf der anderen Seite des Yangtze, dem Wuhan Institute of Virology, kann als eine solche Trägerplattform dienen. Nach allem, was wir wissen, wäre RaTG13 als nächster bekannter Verwandter von SARS-CoV‑2 das Coronavirus der Wahl, ergänzt um die oben beschriebenen Antigene von HIV ergäbe sich das, was die indischen Forscher gefunden und für ein manipuliertes Coronavirus gehalten haben. Und in der Tat, es ist ein manipuliertes Coronavirus, das als Impfstoff ausgegeben wird. Ob deutsche und chinesische Forscher in ihren BSL‑2 auf BSL‑3 erweiterbaren Labor im Union Hospital in Wuhan mit dem, was später als SARS-CoV‑2 weltweiten Ruhm ernten sollte, herumgespielt haben, ist unbekannt. Denn was die Herrschaften in China treiben, ist eben dies: unbekannt.

Bekannt sind jedoch noch eine Reihe anderer Dinge, auf die wir im Verlauf der nächsten Tage zu sprechen kommen. Beginnen wir in diesem Post mit der bekannten Lage des deutsch-chinesischen Forschungslabors. Es befindet sich am Ende des roten Pfeils auf der linken Uferseite des Yangtze.

Die Karte, die sie sehen, stammt aus dem oben zitierten Beitrag von Michael Worobey, der sich der Mühe unterzogen hat, die ersten 174 bekannten Fälle von COVID-19, die in Wuhan aufgetaucht sind, zusammenzutragen und auf der Karte zu verorten. Und siehe da, sie alle befinden sich in mehr oder weniger großer Entfernung von 10+ Kilometern zum Wuhan Institute of Virology, das zudem auf der anderen, der rechten Seite des Yangtze liegt. Indes, sie alle befinden sich in unmittelbarer Nähe zum deutsch-chinesischen BSL‑2 Forschungslabor, in dem an Impfstoffen gegen HIV herumgebastelt wird.

Ist das nun ein Zufall, so wie das plötzliche Auftauchen von Angela Merkel im Krankenhaus deutsch-chinesischer Freundschaft ein Zufall ist oder sein soll oder ist es kein Zufall, sondern ein Hinweis darauf, dass das, was im Jahre 2019 in Wuhan aufgetaucht ist, ein Virus war, das mit Hilfe der Kollegen des Wuhan Institute of Virology zusammengebaut, mit dem aber im chinesisch-deutschen BioLabor (BSL‑2) im Union Hospital und damit im Zentrum des SARS-CoV‑2 Ausbruchs experimentiert wurde?

Das ist eine Frage, die eine dringende Antwort benötigt.
Vielleicht stellt der ein oder andere Abgeordnete im Bundestag ja eine Anfrage an die Bundesregierung.


Verwendete Quellen:

Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Medizin – diverse Seiten.

Kogon, Robert (2024). Why Fauci, Not Drosten? German Scientists Met Openly With Wuhan ‘Batwoman’.

Kogon, Robert (2023). Curious: Angela Merkel’s September 2019 Visit to Wuhan.

Kontrafunk (2024). Stefan Millius im Gespräch mit Kay Klapproth [ab 18:10]

Union Hospital, Wuhan Union Hospital, Tongji Medical College, Huazhong University of Science and Technology – diverse Seiten
Universität Duisburg-Essen – diverse Seiten

Zuerst erschienen bei ScienceFiles.org.

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Erste Studie belegt tausendfachen Krebs, verursacht von modRNA-COVID-19 Gentherapien von Pfizer/Biontech/Moderna

18. Mai 2024 um 12:00
Von: Redaktion

Die Indizienkette dafür, dass modRNA-Shots Krebs auslösen, wird immer länger und die Maschen des Netzes, durch das sich die Verantwortlichen mit hanebüchenen Ausflüchten davonstehlen können, immer enger.

Die letzten Wissenschaftler, die die Maschen enger gezurrt haben, kommen aus Japan:

Gibo, M., Kojima, S., Fujisawa, A., Kikuchi, T., & Fukushima, M. (2023). Increased Age-adjusted Cancer Mortality after the 3rd mRNA-Lipid Nanoparticle Vaccine Dose during the COVID-19 Pandemic in Japan. Cureus 16(14), p. e57860).

Die Studie, die in ihrer Anlage den Berechnungen gleicht, die wir für Deutschland hier durchgeführt haben, kommt zu einem unmissverständlichen Ergebnis: mod-RNA-Shots haben eine Zunahme von Krebserkrankungen zur Folge, die man nicht nur aufgrund ihrer zeitlichen Nähe zur mod-RNA-“Impfung” nur als von diesen verursacht ansehen muss. Warum die Verursachung kaum mehr bezweifelt werden kann, dazu kommen wir im Laufe dieses Posts.

Gibo et al. (2024) haben ihre Analyse mit offiziellen Daten, Sterbedaten und sehr detaillierten Sterbedaten, die es erlauben, die Todesursache auf die Art des Krebses genau zu bestimmen, für Japan durchgeführt. Die Idee hinter der Analyse ist einfach nachzuvollziehen: Wenn ab einem bestimmten Moment ein bis dahin vorhandener Trend abbricht oder sich umkehrt, dann muss ab diesem Zeitpunkt etwas Neues in die Kalkulation einbezogen werden, etwas, das in diesem Fall die Anzahl von Krebsfällen verändert. Diese Idee wird ergänzt um das, was die Hersteller der mo®d‑RNA-Spritzbrühen und ihre politischen Helfershelfer bislang ausgenutzt haben: Die Tatsache, dass man Krebs, der von mod-RNA-Shots ausgelöst wird, in der großen Menge der Krebserkrankungen, die pro Jahr zu verzeichnen sind, verstecken kann und zudem, Erhöhungen von Krebserkrankungen auf die Lockdowns und die dadurch verhinderten Screenings, Vorsorgeuntersuchungen etc. schieben kann.

Das “lockdown”-Argument können Gibo et al. (2024) mit ihren Daten sehr schön aus der Welt schaffen, denn sie finden Krebsarten,

  1. deren Sterberaten vor der COVID-19 Pandemieverkündung gesunken sind und die auch anschließend weiter sinken;
  2. deren Sterberaten vor der offiziellen Eröffnung der COVID-Pandemie-Festspiele gestiegen ist und deren Sterberate weiterhin im Einklang mit der Erwartung, die die Autoren aufgrund der Entwicklung der Vorjahre bilden, steht. Dies gilt z.B. für Lymphknotenkrebs.
  3. deren Sterberaten vor der “Pandemie” zugenommen haben, im Verlauf der Pandemie, genau, ab Januar 2022 aber sprunghaft zunehmen: Bauchspeicheldrüsenkrebs, Brustkrebs und Gebährmutterkrebs.
  4. deren Sterberate vor der Pandemie gesunken ist, ab Januar 2022 aber sprunghaft angestiegen ist: Leukämie, Krebs im Hals‑, Rachenbereich.

Die folgenden Abbildungen zeigen jeweils für Lymphknotenkrebs (=2), Bauchspeicheldrüsenkrebs (=3) und Krebs im Mund und Rachenbereich (=4) die oben beschriebene Entwicklung

Da die Mortalitäten unterschiedlicher Krebsarten “anders” auf die Pandemie-Inszenierung reagieren, ist es kaum möglich, das Fehlen von Vorsorgeuntersuchungen oder infolge von Lockdown und anderen Absurditäten ausgebliebener Behandlungen zu schieben. Es muss einen Grund geben, der SELEKTIV auf bestimmte Krebsarten wirkt und nicht auf andere.

Einbetten muss man die Suche nach diesem selektiv-wirkenden Faktor in die generelle Entwicklung von Übersterblichkeit und Übersterblichkeit an Krebs. Übersterblichkeit an Krebs (Basis ist der Durchschnitt der Jahre 2017–2019) ist in Japan von 2020 bis 2022 kontinuierlich gesunken, um 2,7% in 2020, 2,8% in 2021 und 3,3% im Jahre 2022. Indes: bei der generellen Übersterblichkeit zeigt sich eine andere Entwicklung, während in den Hochjahren der Pandemie, den Jahren 2020 und 2021 eine Untersterblichkeit von 56.978 Verstorbenen (2020) und 21.431 Verstorbenen (2021) vorgelegen hat, gibt es 2022 eine satte Übersterblichkeit von 54.630 (+ 4,3%) Verstorbenen in Japan. Je besser geschützt die Japaner durch die hervorragenden experimentellen Säfte der Pandemie-Profiteure sind und je harmloser die Varianten werden, mit denen sich SARS-CoV‑2 mitteilt, desto mehr Japaner segnen das Zeitliche. Allein auf Basis der Sterbedaten käme man nicht auf die Idee, dass sich in den Jahre 2020 und 2021 irgend etwas Ungewöhnliches ereignet hat, erst 2022 beginnt das Ungewöhnliche.

Wir suchen also einen Einflussfaktor, der die Sterblichkeit in den Jahren 2020 und 2021 in Japan unbeeinflusst lässt, um dann im Jahre 2022 heftig zuzuschlagen. SARS-CoV‑2 kann ausgeschlossen werden: Wenn die aggressiveren und gefährlicheren Varianten von SARS-CoV‑2, D614G, die Wuhan-Urvariante, Alpha und Delta, die in den Jahren 2020 und 2021 endemisch waren, es nicht schaffen, eine Übersterblichkeit zu produzieren, dann kann man davon ausgehen, dass die harmlosere Variante Omikron in allen ihren Untervarianten das auch nicht schafft. Wenn, wie oben gesehen, Sterberaten von Krebsarten unterschiedlich auf Regelungen reagieren, die generell eingesetzt wurden und alle betroffen haben, dann muss der verursachende Faktor für eine Übersterblichkeit, die die Autoren für

  • Bauchspeicheldrüsenkrebs;
  • Krebs des Mund- und Rachenbereichs;
  • Leukämie;
  • Brustkrebs;
  • bösartige Neubildungen im zentralen Nervensystem;
  • und in geringerem Maße Ovarial- und Gebärmutterkrebs;

finden, einer sein, für den ein gemeinsamer Schadensmechanismus, über den er den Krebs auslöst, gefunden werden kann:

Gibo et al. (2024) suchen die Verantwortung bei den mo®d‑RNA-Shots von Pfitzer/Biontech/Moderna, denn statistisch signifikante Steigerungsraten der genannten Krebsarten finden sich erst ab 2022, nachdem rund 70% der Japanischen Bevölkerung den dritten mod-RNA-Shot von einem der Pandemie-Profiteure bezogen hat:

“Statistically significant increases in age-adjusted mortality rates of breast, pancreatic, lip/oral/pharyngeal cancers and leukemia, as well as marginally significant increases for ovarian and uterine cancers, were observed in 2022 after much of the Japanese population had received the third or later mRNA-LNP vaccine dose.”

Es fällt leichter, in mo®d‑RNA-Shots den Krebsverursacher zu sehen, wenn ein Mechanismus, über den diese Verursachung erfolgen kann, bekannt ist. Und in der Tat, er ist bekannt und nennt sich Östrogen Rezeptor Alpha:

“One possible mechanism of the increases for these cancers is cell proliferation mediated by binding of spike protein to estrogen receptor alpha (or beta), which suggests that excess mortality was related to mRNA-LNP vaccination rather than the effects of COVID-19 infection itself.”

Das Spike-Protein von SARS-CoV‑2 ist in der Lage, an Östrogen Rezeptor Alpha im menschlichen Körper anzukoppeln, und zwar inderselben Weise, in der das Protein über Angiotensin-konvertierendes Enzym 2 (ACE‑2) ankoppelt, um Zellen zu befallen. Wenn man nun pro mo®d‑RNA-Shot im Durchschnit 13 Billionen Moleküle von mRNA-Lipiden in Umlauf in einem Organismus bringt, Moleküle, von denen hinlänglich bekannt ist, dass sie NICHT stationär bleiben, wie von den Herstellern behauptet, dass sie noch Monate nach Injektion nachgewiesen werden können, im Gegensatz zu dem, was die Hersteller behauptet haben, dann resultiert eine “Impfung” in einer massiven Produktion von Spike-Protein, das über Exosome frei im Blut zirkulieren kann, für Monate. Viel Zeit, um Östrogen Rezeptor Alpha zu finden und an ihn zu binden.

Und nun zum Missing link:
Östrogen Rezeptor Alpha findet sich häufig an der Oberfläche von Krebszellen, vor allem bei Brustkrebs (siehe oben), Gebärmutter- und Ovarialkrebs, aber auch bei Krebs der Bauchspeicheldrüse, er findet sich bei myeloischen Leukämiezellen und in einer Reihe von Studien wurde gezeigt, dass Östrogen und Östrogen Rezeptor Alpha das humane Papillomavirus befördern, das wiederum in einem engen Zusammenhang mit Krebs im Mund- und Rachenbereich steht.

Secondary tumor deposits in the liver from a primary cancer of the pancreas
Krebsablagerungen in der Leber als Folge von Krebs der Bauchspeicheldrüse

Kurz: für alle Krebsarten, für die die Autoren NACH dem dritten Shot mit Pfizer/Biontech/Modernas Spritzbrühe eine erhöhte Sterblichkeit nachgewiesen haben, gibt es einen Mechanismus über Östrogen Rezeptor Alpha, der beschreibt, wie die mod-RNA-Spritzbrühen den Krebs verursachen. Damit haben wir eine (1) empirische Beobachtung und eine (2) Theorie, die diese empirische Beobachtung auf eine Ursache zurückführt.

Sache erleidigt:
MOD-RNA-Spritzbrühen verursachen bestimmte Arten von KREBS!
Und es ist nicht so, dass die Autoren nicht von anderen Wissenschaftlern Unterstützung für ihre Erklärung des kausalen Zusammenhangs von mod-RNA-Spritzbrühen und Krebs erhalten würden. Eine Reihe von Studien bestätigen, die von den Autoren gefundenen Zusammenhänge, z.B.:

Dijk, A. D. (2016) “The functional role of estrogen receptor alpha (ERα) in AML; a new potential therapeutic target for the treatment of inv (16) and MLL-rearranged acute myeloid leukemia.” Groningen: PhD diss.

Hewavisenti, Rehana V., Joshua Arena, Chantelle L. Ahlenstiel, and Sarah C. Sasson (2023). Human papillomavirus in the setting of immunodeficiency: Pathogenesis and the emergence of next-generation therapies to reduce the high associated cancer risk. Frontiers in Immunology 14: 1112513.

James, Claire D., Iain M. Morgan, and Molly L. Bristol (2020). The relationship between estrogen-related signaling and human papillomavirus positive cancers. Pathogens 9(5): 403.

Langdon, Simon P., C. Simon Herrington, Robert L. Hollis, and Charlie Gourley (2020). Estrogen signaling and its potential as a target for therapy in ovarian cancer. Cancers 12(6): 1647.

Lykoudis, Panagis M., and John Contis (2021). Estrogen receptor expression in pancreatic adenocarcinoma: Time to reconsider evidence. Pancreas 50(9): 1250–1253.

Neto, Clariano Pires de Oliveira, Haissa Oliveira Brito, RUI MIGUEL GIL DA COSTA, and Luciane Maria Oliveira Brito (2021). Is there a role for sex hormone receptors in Head-and-neck Cancer? Links with HPV infection and prognosis. Anticancer Research 41(81): 3707–3716.

Pagano, Maria Teresa, Elena Ortona, and Maria Luisa Dupuis (2020). A role for estrogen receptor alpha36 in cancer progression. Frontiers in Endocrinology 11: 558621.

Seeliger, Hendrik, Ioannis Pozios, Gerald Assmann, Yue Zhao, Mario H. Müller, Thomas Knösel, Martin E. Kreis, and Christiane J. Bruns (2018). Expression of estrogen receptor beta correlates with adverse prognosis in resected pancreatic adenocarcinoma. BMC cancer 18: 1–9.

Wang, Chunyan, Tianli Zhang, Kun Wang, Shuo Zhang, Qing Sun, and Xingsheng Yang (2021). ER-α36 promotes the malignant progression of cervical cancer mediated by estrogen via HMGA2. Frontiers in oncology 11: 712849.

Wie man an den Veröffentlichungsdaten der aufgelisteten Beiträge sieht, sind diese Zusammenhänge nicht erst seit gestern bekannt. Sie waren bereits vor der Pandemie-Inszenierung bekannt. Während man von einem Pharmafia-Unternehmen erwarten kann, dass die dort Korrumpierten den Profit des Unternehmens über die Gesundheit der später Betroffenen stellen, kann man den Zulassungsbehörden dieses Zugeständnis nicht machen. Ihr einziger Daseinszweck besteht darin, auf Basis der beschriebenen BEKANNTEN Zusammenhänge das Risiko einer neuen medizinischen Intervention zu bestimmen und dann zwangsläufig die Zulassung zu verweigern. Da die Zulassung für die mo®d‑RNA-Brühen nicht verweigert, sondern erteilt wurde, muss man entweder davon ausgehen, dass Zulassungsbehörden wie die European Medicines Agency korrumpiert sind oder nicht über das für ihre Tätigkeit notwendige Wissen verfügen.

In beiden Fällen sind sie überflüssig und können sofort geschlossen werden.


Der Artikel erschien zuerst bei ScienceFiles.org.

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