Finanzämter dürfen bei der Grundsteuer zwar recht pauschal zu Werke gehen - liegen sie beim Grundstückswert aber deutlich daneben, müssen Eigentümer auch widersprechen können.
Der Bundesfinanzhof hat erstmals über die neue Grundsteuer entschieden. Ein Grundsatzurteil fällen die Richter zwar nicht – aber sie haben Zweifel. Eigentümer alter Häuser können nun profitieren.