Der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
In der sächsischen Landeshauptstadt gehen etwa 3000 Menschen auf die Straße, um für Demokratie und gegen Gewalt zu demonstrieren. Dem attackierten SPD-Politiker Ecke soll es den Umständen entsprechend gut gehen.