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Menschenfeindliche Ausgrenzung – Richter bestätigen Beobachtung der AfD

01. Juli 2024 um 13:06

Der Verfassungsschutz darf die Bayern-AfD auch weiterhin unter die Lupe nehmen. Das Verwaltungsgericht München sieht „sowohl in der Breite als auch in der Tiefe“ extremistische Bestrebungen.

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