![Franz Josef Wagner](../themes/icons/grey.gif)
Foto: DANIEL BISKUP
Nach jahrelangem juristischem Ringen um seine Freilassung ist der Wikileaks-Gründer wieder in seiner Heimat angekommen. Zuvor hatte sich Assange vor einem US-Gericht in einem Anklagepunkt schuldig bekannt. Eine Haftstrafe hatte er bereits abgesessen.
Ein Londoner Gericht entscheidet, dass der Wikileaks-Gründer seine Argumente ausführlich vortragen darf. Eine unmittelbare Überstellung ist damit zunächst abgewendet.
Der Wikileaks-Gründer bekommt die Gelegenheit, gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung zu gehen, wenn er keine angemessenen Zusicherungen bekommt. Das hat der britische High Court entschieden.