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Öffentliches Eintreten für das Leben soll bestraft werden — Regierung macht Lebensschützer zu Kriminellen

Von: Redaktion

Eine offen linksideologisch eingestellte Bundesregierung bekommt irgendwann mit jeder Form von Kritik an der Gender-Staatsreligion ein Problem. Jetzt nimmt sie die Lebensschützer ins Visier.

Wer öffentlich vor Abtreibungskliniken und ähnlichen Einrichtungen für das Leben wirbt, so harmlos es auch sei, der ist für unsere Bundesregierung kriminell. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat ein Gesetz vorgelegt, das Lebensschützer, die sich öffentlich als solche zu erkennen geben, mit Verfolgung und wirtschaftlichem Ruin bedroht. Um ihr Vorgehen den Anschein von Legitimation zu verleihen, hat die findige Ministerin gleich den passenden Framing-Begriff geprägt: »Gehsteigbelästigung«. Der »Gehsteigbelästiger« begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die Frau Paus mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestrafen will.

Zum »Gehsteigbelästiger« kann jeder werden, der in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen, Frauenärzten und ähnlichen Etablissements die Hände zum Gebet faltet, eine Kerze entzündet, Fotos von Ungeborenen aufstellt oder auch nur aus dem Strafgesetzbuch Paragraf 218 zitiert. Dadurch könnten »Mütter, die sich gegen ihr eigenes Fleisch und Blut entscheiden« in moralische Bedrängnis geraten, die für die Vorkämpfer der grünen Verbotskultur tunlichst abzustellen ist.

Dabei gibt die Grüne Paus selbst zu, daß es sich bei Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen nur um ein kleines Problem handle. Auf Nachfrage kann die Regierung mit keiner einzigen Zahl dienen, die die von ihr zur Ordnungswidrigkeit emporkriminalisierte christliche Meinungsäußerung als überall zu beobachtendes gesellschaftliches Problem belegt. Für einen kleinen Spatzen, der stört, holt die Ampelregierung die Kanonen heraus, die bereits mit dem Strafgesetzbuch bestens gewappnet ist gegen diese Form der Störung der öffentlichen Ordnung.

Wer sich drangsaliert fühlt, kann den Aggressor einfach anzeigen nach StGB Paragraf 240, der Formen schwerer Nötigung mit bis drei Jahren Freiheitsstrafe belangt. Aber es ist ganz offenbar gewollt, daß die Gerichte Verhandlungen gegen Lebensschützer gerade nicht auf der Grundlage von Paragraf 240 führen, weil sonst Freispruch droht. Das können die Ideologen der Vielfaltsgleichheit und Regenbogenreligion nicht zulassen.

Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.

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