Unternehmer als Wohnungsvermieter können die Vorsteuer auf einen Heizungseinbau nicht geltend machen, wenn sie Wohnungen vermieten. Das entschied der Bundesfinanzhof.
Unternehmer als Wohnungsvermieter können die Vorsteuer auf einen Heizungseinbau nicht geltend machen, wenn sie Wohnungen vermieten. Das entschied der Bundesfinanzhof.