Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellt das Verfahren gegen vier Personen ein, die im vergangenen Oktober in einer Diskothek „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zur Melodie von „L´amour toujours“ gerufen haben. Die Justiz sieht das ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn die Beteiligten jedoch wie Neonazis aussehen würden, wäre dies anders zu bewerten.