Der Verfassungsschutz darf die Bayern-AfD auch weiterhin unter die Lupe nehmen. Das Verwaltungsgericht MΓΌnchen sieht βsowohl in der Breite als auch in der Tiefeβ extremistische Bestrebungen.
Der Verfassungsschutz darf die Bayern-AfD auch weiterhin unter die Lupe nehmen. Das Verwaltungsgericht MΓΌnchen sieht βsowohl in der Breite als auch in der Tiefeβ extremistische Bestrebungen.