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Wer Sport treibt und regelmäßig zum Arzt geht, soll dafür finanziell belohnt werden – so die Idee von Telematiktarifen. Bei einer Versicherung hat der Bundesgerichtshof nun zwei Klauseln als rechtswidrig eingestuft.
Wer Sport treibt und regelmäßig zum Arzt geht, soll dafür finanziell belohnt werden – so die Idee von Telematiktarifen. Bei einer Versicherung hat der Bundesgerichtshof nun zwei Klauseln als rechtswidrig eingestuft.