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Das Oberlandesgericht Köln verkündet ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil gegen das Gesundheitsministerium. Es erklärt eine Vertragsklausel für ungültig, die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt“ habe. Insgesamt sind noch 100 Fälle anhängig, in denen Lieferfirmen 2,3 Milliarden Euro für nicht bezahlte Masken einklagen wollen.