Ein Londoner Gericht entscheidet, dass der Wikileaks-Gründer seine Argumente ausführlich vortragen darf. Eine unmittelbare Überstellung ist damit zunächst abgewendet.
Ein Londoner Gericht entscheidet, dass der Wikileaks-Gründer seine Argumente ausführlich vortragen darf. Eine unmittelbare Überstellung ist damit zunächst abgewendet.
Der Wikileaks-Gründer bekommt die Gelegenheit, gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung zu gehen, wenn er keine angemessenen Zusicherungen bekommt. Das hat der britische High Court entschieden.